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Beschlussvorlage (Entwurfsplanung "Zur Alten Wassermühle")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
117 kB
Datum
16.02.2011
Erstellt
07.02.11, 18:36
Aktualisiert
07.02.11, 18:36
Beschlussvorlage (Entwurfsplanung "Zur Alten Wassermühle") Beschlussvorlage (Entwurfsplanung "Zur Alten Wassermühle") Beschlussvorlage (Entwurfsplanung "Zur Alten Wassermühle")

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV-660 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 16.02.2011 X Herr Engelhardt (Verfasser/in) 561/2010 nö. S. TOP 21.01.2011 (Datum) BETREFF: Entwurfsplanung "Zur Alten Wassermühle" VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 75.000 € davon: 75.000 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die Entwurfsplanung zum Endausbau der Stichstraße „Zur Alten Wassermühle 13 -21“ zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Baumaßnahme verkehrsberuhigt in Asphaltbauweise umzusetzen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Die Stadt Pulheim beabsichtigt, den Straßenendausbau „Zur Alten Wassermühle 13 - 21“ durchzuführen. Die Baumaßnahme ist gemäß § 127 BauGB erschließungsbeitragspflichtig. Der TVA hat bereits eine Besichtigung der Örtlichkeit im November 2007 vorgenommen. Am 03.11.2010 fand die Bürgerinfoveranstaltung im Raum 045 des Rathauses statt. Das entsprechende Sitzungsprotokoll liegt als Anlage bei. Ferner kann die Entwurfsplanung im Internet unter www.pulheim.de/ Rat und Verwaltung / Tiefbau Abwasser Straße / „Zur alten Wassermühle 13 21“ eingesehen werden. Vorstellung der Baumaßnahme: Die auszubauende Stichstraße liegt im Ortsteil Pulheim und endet an der Fußgängerbrücke über den Pulheimer Bach zum Margeritenweg. Der Ausbau des verkehrsberuhigten Bereiches soll auf Anwohnerwunsch hin in Asphalt vorgenommen werden. Die beiden Verkehrsinseln im Einmündungsbereich sind zur Signalisierung der Torfunktion vorgesehen und werden oberflächenmäßig mit Asphalt versiegelt (Vorteil keine Grünpflege nötig, eingeschränkter Grüneinwuchs in den Fugen). Vor der Brücke wird aus Verkehrssicherheitsgründen eine Verkehrsinsel als Zufahrtsbremse zur Brücke vorgesehen, die den Radfahrverkehr in die Mitte der Verkehrsfläche des Stichweges, weg von den Grundstückszufahrten und Zugängen, lenkt. Auf der Seite des Margeritenweges wird die Zufahrtsrampe für die Radfahrer zur Rad/Gehwegbrücke neu gestaltet. Die vorhandenen „Legosteine“ auf der Brücke werden entfernt um den Begegnungsverkehr Fußgänger/Radfahrer zu ermöglichen. Die Verkehrsfläche wird über eine Mittelrinne aus Betonplatten 30/30/12 entwässert. Der vorhandene Gehweg von der Treppe zur Bahnunterführung „Am Kleekamp“ bis zum Ausbaubereich des Stichweges „Zur Alten Wassermühle 13 - 21“ wird entfernt und in Pflasterbauweise erneuert. Im Entwurf sind vier öffentliche Stellplätze vorgesehen, die auf der Fahrbahn markiert werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Lage der Stellplätze später noch einmal zu ändern oder zusätzliche öffentliche Stellplätze anzulegen. Dem Wunsch der Anlieger, alle öffentlichen Stellplätze vor dem derzeit noch unbebauten Grundstück anzulegen, kann allerdings nicht entsprochen werden. Rechtlich besteht für Anlieger ein Anspruch auf eine ausreichend groß bemessene Zufahrt (in der Regel 3 - 4 m breit) zu Ihrem Grundstück Bei einer Ausbaufläche von ca. 450 m² sind für den eigentlichen Stichweg ca. 60.000 € vorgeschätzt. Zusätzlich fallen Kosten in Höhe von etwa 15.000 € für den Gehweg zur Treppe und den Umbau im Brückenbereich an. Diese Kosten können nicht über Erschließungsbeiträge umgelegt werden. Folgende Änderungen sind aufgrund von Bürgeranregungen in die Entwurfsplanung eingeflossen: Statt der ursprünglich vorgesehenen Pflanzbeete werden die Verkehrsinseln im Einmündungsbereich der Stichstraße nun mit Gussasphalt versiegelt. Die Zufahrtsbremse vor der Brücke Pulheimer Bach wurde in Abstimmung mit den Bürgern entworfen, um ein direktes Vorbeifahren durch Zweiradfahrer an den Grundstückszugängen zu vermeiden und eine Durchfahrt für PKW’s zu verhindern. Der Ausbau der Verkehrsfläche in Asphalt war ein einstimmiger Anwohnerwunsch. Da hier zudem ein maschineller Asphalteinbau möglich ist, hat sich die Verwaltung trotz der bekannten Bedenken -2- dem Wunsch der Anlieger angeschlossen. Auf die Vor- und Nachteilen der gewählten Bauweise wurden die Anwohner hingewiesen. Folgenden Änderungswünschen der Bürger wurde nicht gefolgt: Bei der Aufstellung der Straßenleuchten kann auf individuelle Wünsche der Bürger nur sehr begrenzt Rücksicht genommen werden. Die Aufstellung und Anordnung erfolgt anhand der Vorgaben der DIN EN 13201 nach wirtschaftlichen, technischen und örtlichen Aspekten, wobei versucht wird, die Anwohnerbeeinträchtigungen gering zu halten. Daraus ergibt sich, dass die eingetragenen 2 neuen Leuchtenstandorte einen geeigneten Kompromiss darstellen, die allen o. g. Anforderungen genügen. Eine gewünschte Drängelgitterlösung am Zugang zur Brücke wurde verworfen, da sie für den vorgesehenen freizügigen Radverkehrsfluss ungeeignet ist. Die 4 Stellplätze für PKW’s werden nach der Beendigung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der Anwohnerbedürfnisse markiert. Drei Stellplätze sollen vor dem Flurstück 611 entstehen. Ein weiterer Stellplatz ist vor dem Flurstück 612 vorgesehen. Die bisher durch die Anwohner vorgeschlagenen Alternativstandorte entsprechen nicht dem Anforderungsprofil oder sind weniger geeignet. -3-