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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 49/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
176 kB
Datum
16.02.2011
Erstellt
14.02.11, 18:34
Aktualisiert
14.02.11, 18:34
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Inhalt der Datei

aü t\c-'-,\a,d,e ;O? "*ü B, \o r *\* \rr)\N'!Lr e'rr .-s/#t-,8 t":ilil{eat Pulheim StadtPulheim . DerBürgermeister. Postfach 1345. 50241 @ PULfI Rathaus . AlteKölner Straße 26 Tie{bauamt i Straßenbauab Tel. 02238{080 Fax 02238408445 Ulrike Seimetz Tel. 02238.808.272 ulrike.seimetz@pulheim Zimmer 320 11.02.2011 Geschäftszeichen rv.66.12.11.9155 I - Schreiben derAnlieger derKaiser-Otto-Straße in Brauweiler vom12.01.2011 Eingegangen 1 am18.01.201 g/Tiefbauamt Ihr Tefefonatvom 09.02.2011 mitHr. Kleine.Erwi tr Sehrgeehrterlll ichhabedieSchreiben derAnlieger derKaiser-Otto-Straße erhalten unddenEntwurf mitfolgenden Ergebnissen überprüft. gewünscht, DieVerwaltung hat,wievondenAnliegem dieAnordnung einerQuerungshilfe inHöhe derHausnummer 41avorgeschlagen, dadorteinFußweg aufdie NachdemTelefonat Kaiser-Otto-Straße mündet. am09.02,2011 sindaußerdem noch dreiweitere Alternativen worden. Diesewerden entwickelt inderSitzung desTiefbauvorgestellt. undVerkehrsausschusses 2.) Diegeplanten liegen immer Gehwegbreiten nochdeutlich derseitens unterhalb der RASt06vorgesehen Eine weitere Reduzierung Mindestbreiten. derBreiten kannnicht befürwortet werden. 3.) Diebauliche Einfassung wirdvonderVerwaltung dernördlichen Parkstände ausGrünbevozugt. Wiebereits inderVorlage dargestellt, denderVerkehrssicherheit wärealderStellplähe odereinkompletter Vezicht ternativ aucheineMarkierung aufeine Regelung denkbar. jederBe66bisHausnummer 4.) IndemBereich vonHausnummer 52istgrundsätzlich gegnungsfall möglich. 1\ Einweiterer lhresSchreibens betrifft dieEinstufung derKaiser-Otto-Str, Punkt alsHaupterSieBezug aufmeinSchreiben schließungsstraße. Hier:beinehmen v0m12.02.2009, indemich habe. Kriterien dargelegt diefüreineEinstufung maßgeblichen desAusschusses fürTiefbau InderVorlage undVerkehr am1.4.2009) Nr.1fl2009(Sitzung wurde festgestellt, dassessichbeiderKaiser-Otto-Straße auchnachden hiezuergänzend vorliegenden Verkehr:szählungsergebnissen umeineHaupterschließungsstraße handeln dürfte, Verkehrsbelastung erheblich dadiefürHauptverkehrsstraßen übliche unterschritten wird. Besuchszeiten Mo-Mi 8,30Uhr-12.00 Uhr ' 14.00 Uhr-16.00 Uhr Do 8.30 Uhr-'12.00 Uhr 14,00 Uhr-'18.00 Uhr Fr 8.30 Uhr-12,00 Uhr ZusäElich imEinwohnermelde Di 16.00 Uhr-18.00 Uhr Do 18.00 Uhr-19.00 Uhr Siekönnen Wartezeiten vermeiden, wennSieeinenTerminvereinbaren, Bankverbindung Kreissparkasse Kto0157000018 BLZ37050299 |BANDE0237050299015700001 BICCOKSDE33 wwwpulheim,de StadtPulheim . Seite2/3 DieVorlage Nr.49/2011 (Ausschuss fürTiefbau undVerkehr, Sitzung am16.2.2011) enthält zu diesem Thema folgende Information: BeiderEmeuerungsmaßnahme handelt essichumeinesog.KAG-Maßnahme. Diebetroffenen Grundstückseigentümer müssen somitzurZahlung vonStraßenbaubeiträgen herangezogen werden. DieAnlieger wurden mitSchreiben vom18.12.2008 (Einladung zurBürgerversammlungam15.1.2009), in derBürgerversammlung selber undmitSchreiben vom6.3.2009 über diebeitragsrechtliche Situation informiert. Darüber hinaus wurden inzahlreichen Vorsprachen undaufschriftliche Anfr:agen gegeben. hinlnformationen DievondenAnliegem thematisierte Frage derKlassifizierung derKaiser-Otto-Straße istin Anwendung derin derSkaßenbaubeitragssaEung enthaltenen Regelungen zu ermitteln. In straßenbaubeitnagsrechtlicher Hinsicht sinddieVerhältnisse entscheidend, diezumZeitpunkt derEntstehung derBeikagspflicht, mithin nachAbschluss derShaßenbaumaßnahme vorliegen,AusderBeitragssystematik heraus istdiePnifung alsoenstnachdemAusbau vozunehmen.DasErgebnis istverwalfu ngsgerichtlich überpnifbar. Infinanzieller Hinsicht hatdieFrage derStraßenklassifizierung folgende Auswirkung: DerAnteilderBeitragspflichtigen ambeitragsfähigen Aufwand bemisst sichnachfolgender in derStraßenbaubeitragssatzung enthaltenen Differenzierung nachTeileinrichtungen undder Straßenart: Anliegeranteil Fahrbahn Hauptemchließungsstraße 50v.H. Hauptverkehrsstraße 30 v.H. Gehwege 70v.H. 70v.H. lm FalleeinerHauptverkehrsstraßenklassifizierung lägealsoderAnliegeranteilan denFahrbahnkosten mit30% um20o/o niedriger alsbeieinerHaupterschließungsstraßenklassifizierung mit50%. Venrvaltungsseitig wirdfolgende Vorgehensweise vorgeschlagen: MitBeginn derHerstellung werden dieAnlieger zurZahlung vonVorausleistungen herangezogen.DieVorausleistungen werden in ständiger Verwaltungspraxis so bemessen, dassdiespäterfestzuseüenden endgültigen Beiträge nichtüberschritten werden. Zahlreiche Unwägbarkeiten werdenzu einemsolchfttihenZeitpunkt üblicherweise zu Gunsten derVorausleistungspflichtigen abgewogen. Bezüglich derKaiser-Otto-Straße bedeutet dies. DieVorausleistungen werdenunterZugrundelegung einesAnliegeranteils an den Fahrbahnkostenvon30 % berechnet. Dieendgültigen Feststellungen würden dannnachAbschluss der Arbeiten zu demvonderRechtsprechung geforderten gekoffen. Zeitpunkt SolltedieEntscheidungnichtakzeptiert werden, bestünde dieMöglichkeit einergerichtlichen Überprüfung. EineandereVorgehensweise, dezufolge die FragederStraßenklassifizierung zu einemvom Verfahren herzufnihenZeitpunkt getroffen würde,wirdverwaltungsseitig alskritischundin der Sachefürnichterforderlich erachtet. , Eineweitere lhresSchreibens Erörterung erfolgtinderSiEung desTiet undVerkehrsausschusses am16.02.201 1 (dieSitzung findetimRatssaal statt,SiEungsbeginn desRathauses ist17.00Uhr).DorthabeSiedieMöglichkeit, zu sichebenfalls nochmalzulhremSchreiben äußern. lchmöchte Siebitten, ist,dieselnformation andieanderen soweites lhnenmöglich Beteiligten weiterzugeben. Anwohner FürRückfragen steheichlhnengemezurVerfügung. Mitfreundlichen Grüßen lm Auftraq ;_\ -/ //Y (;a ,// (OlafKleine-Erwig) LeiterTiefbauamt Fraktionen O l,ll,lll,lV, StadtPulheim. Seite3 / 3