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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 49/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
51 kB
Datum
16.02.2011
Erstellt
07.02.11, 18:36
Aktualisiert
14.02.11, 18:34
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 49/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 49/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 49/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 49/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 49/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 49/2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV-66-12--11-9155 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 01.04.2009 X Herr Würtz (Verfasser/in) 112/2009 nö. S. TOP 10.03.2009 (Datum) BETREFF: Vorstellung der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Kaiser-Otto-Straße, im Teilabschnitt zwischen Wiesenweg und Alfred-Brehm-Straße, in Brauweiler hier: Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung, Bürger/innen, Bündnis 90/ Die Grünen, SPD, CDU HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja ja nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: Entwässerung 613.000 € Straßenbau 404.000 € - im Haushalt des laufenden Jahres: 1.017.000 € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zur Erneuerung der Kaiser-Otto-Straße im o. g. Teilabschnitt zustimmend zur Kenntnis und beschließt, 1.) dem Antrag B3, einen Fußgängerüberweg im Bereich der Haus-Nr. 41 und 41a anzulegen abzulehnen und dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, dort eine Querungsstelle zu errichten. 2.) die Anträge B1-B3, auf eine bauliche Einfassung der nördlichen vorhandenen Längsparkplätze zu verzichten, abzulehnen. Die Parkplätze sind entsprechend der vorgestellten Entwurfsplanung baulich und markierungstechnisch auszubilden. -1- 3.) die Sanierung der Kaiser-Otto-Straße zeitlich zurückzustellen, bis bautechnische Behinderungen zwischen dem städtischen Bauvorhaben und der geplanten Errichtung eines Altenpflegeheims auf dem Kirchengrundstück auszuschließen sind. ERLÄUTERUNGEN: In der Sitzung am 12.11.2008 hat der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschlossen, die durch die Ingenieurgesellschaft Kempen Krause erarbeitete Entwurfsplanung in einer Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen und anschließend die abgestimmte Entwurfsplanung dem Ausschuss zur Beschlussfassung nochmals vorzulegen (siehe TOP 5, Vorlage-Nr. 84/2008). Unter Berücksichtigung der Vorschläge und Einwände der Bürger in der Informationsveranstaltung am 16.01.2009 (Anlage 8) sowie der nachträglich eingegangenen Bürgerschreiben (Anlage B1-B3) wurde die Entwurfsplanung mit folgendem Ergebnis nochmals überprüft und überarbeitet. 1.) Einrichtung einer Querungshilfe in Höhe Kaiser-Otto-Straße Nr. 41a (Anlage 7) Antrag B3 Im Rahmen der Informationsveranstaltung sowie im Schreiben B 3 wurde von den Anliegern die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ), z. B. im Bereich des Stichweges neben Kaiser-Otto-Straße Nr. 64a, gefordert. Zum einem würde es an geeigneten Querungsmöglichkeiten im zu sanierenden Teil der Kaiser-Otto-Straße mangeln, zum anderen würde ein FGÜ zusätzlich zu einer Geschwindigkeitsreduzierung des Kfz-Verkehrs beitragen. Dieser Forderung kann aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht nachgekommen werden. Wie den Anliegern in der Informationsveranstaltung bereits mitgeteilt wurde, sind die Grundvorrausetzungen gem. den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“für die Einrichtung eines FGÜ in der Kaiser-Otto-Straße nicht gegeben. Weder tritt der Fußgängerverkehr gebündelt auf, noch übersteigen die Fußgängerverkehrsstärken 50 bis100 Fußgänger pro Stunde. Um dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen, schlägt die Verwaltung vor, eine reine Querungshilfe durch eine Fahrbahnverengung im Bereich des Fußweges zum Friedhofsweg (Fahrbahnbreite < 4,50 m)/ Kaiser-Otto-Straße Nr. 41a ohne zusätzliche Markierung auszubilden. Auf diese Weise kann auch die Geschwindigkeit der Kfz weiter reduziert werden. 2.) Bauliche Einfassung der Parkstände in der Fahrbahn (Hs.-Nr. 54-56a und Hs.-Nr. 68-72) Anträge B1-B3 Die Mehrzahl der Anlieger sprach sich gegen eine bauliche Einfassung der o. g. Parkstände aus. Lediglich eine reine Markierung der Stellplätze ist aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ausreichend, zumal im Begegnungsfall zweier Busse eine zusätzliche Lärmbelästigung durch die Brems- und Anfahrvorgänge entstehen würde. Trotz dieser Einwände gibt die Verwaltung -2- zu bedenken, dass bei einem Wegfall der Einfassung die Parkplätze bei Nichtnutzung überfahren werden können. Die aufgrund des geradlinigen Verlaufs der Kaiser-Otto-Straße im zu erneuernden Abschnitt notwendige Geschwindigkeitsdämpfung – die Kaiser-Otto-Straße ist mit Tempo-30 beschildert – würde auf diese Weise verloren gehen. Die Mehrkosten für eine Einfassung mittels Hochbordsteinen und Pflaster sind gegenüber einer durchgehenden Asphaltfläche vernachlässigbar gering. 3.) Bauvorhaben Caritas, Neubau eines Altenpflegeheims Anträge B1-B3, Anträge Fraktionen (Anlage 3-6) Seitens der Antragsteller wird angeregt, die Erneuerung der Straße bis zum Abschluss der Arbeiten zum Neubau eines Altenpflegeheims auf dem Kirchengrundstück zwischen KaiserOtto-Straße und Friedhofsweg zurückzustellen, um Beschädigungen an der neuen Straße zu vermeiden. Zwischenzeitlich ist seitens des Caritasverbandes ein entsprechender Bauantrag für die Umsetzung des Bauvorhabens gestellt worden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Architekten ist der Baubeginn für den Spätsommer dieses Jahres vorgesehen. Um Behinderungen zwischen dem städtischen und dem privaten Bauvorhaben auszuschließen und damit auch einer Beschädigung des erneuerten Straßenabschnitts entgegenzuwirken schlägt die Verwaltung vor, die Erneuerung der Kaiser-Otto-Straße bis zum Abschluss der Rohbauarbeiten zum Altenpflegeheim zurückzustellen. Zudem wurden in den Schreiben der Bürger und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mehrere Fragen sowohl zur Durchführung der Informationsveranstaltung als auch zur Notwendigkeit der Baumaßnahme und der Kostenbeteiligung der Anlieger gestellt, die seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet werden: Information zur Kostenbeteiligung der Anlieger Die Antragsteller B1-B3 beklagen eine mangelhafte Qualität der Informationsveranstaltung zur Thematik der Kostenbeteiligung der Anlieger und fordern weitere Informationen im Rahmen der Ausschusssitzung. Aus Sicht der Verwaltung sind die Bürger – soweit zum jetzigen Zeitpunkt möglich – ausreichend über die Beiträge zur Erneuerung der Straße informiert worden. Zusätzlich zu den üblichen Informationen einer Bürgerinformationsveranstaltung (s. Anlage 8) wurden die Antragsteller nochmals über die Beitragssituation in einem Schreiben vom 26.02.2009 informiert (s. Anlage 2). Die endgültigen Kosten für die einzelnen Anlieger können erst nach Durchführung und Abrechnung der Baumaßnahme mitgeteilt werden. Beteiligung der Anlieger Bürger B3 kritisiert, dass die Anlieger nicht rechtzeitig über das geplante Bauvorhaben informiert wurden und dadurch keine Möglichkeit hatten, Stellung zur Planung zu nehmen. Generell werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pulheim zu Beginn des Jahres über die geplanten Baumaßnahmen im Rahmen einer Presseveröffentlichung informiert. Nach Erarbeitung einer ersten Entwurfsplanung wird diese dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss mit dem Beschluss vorgestellt, die Anlieger an der Planung zu beteiligen um abschließend die -3- abgestimmte Planung nochmals dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese vom HFA am 26.10.2006 (Vorlage-Nr. 922) beschlossene Vorgehensweise wurde für die Erneuerung der Kaiser-Otto-Straße ebenfalls gewählt. In der Informationsveranstaltung wurde den anwesenden Anliegern zugesagt, die nachträglich eingehenden Änderungswünsche und Anregungen bei der Planung zu prüfen und den TVA auch über die von der Verwaltung nicht befürworteten Vorschläge zu informieren. Dauer der Baumaßnahme Aufgrund der Länge des zu erneuernden Straßenabschnitts (ca. 300 m) und des baulich hohen Aufwands für die Sanierung des Kanalgrabens – der Boden der Kanaltrasse muss über eine Breite von ca. 5 m bis zu einer Tiefe von 1,70 m ausgetauscht werden – ist mit einer Bauzeit von 4 – 6 Monaten zu rechnen. Eine durch den Bürger B 3 angedachte Arbeitsdurchführung in 2 Schichten würde die Arbeiten zwar beschleunigen, die Gesamtkosten der Baumaßnahme würden sich jedoch durch den gesteigerten Personalaufwand erhöhen und die Maßnahme für die Stadt und die Anlieger verteuern. Zudem wäre mit einem erhöhten Lärmaufkommen für die Anwohner zwischen 6 und 22 Uhr bei einem 2-Schichten-System zu rechnen. Notwendigkeit der Baumaßnahme Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde bereits in der Sitzung des TVA am 12.11.2008 dargestellt (siehe TOP 5, Vorlage-Nr. 84/2008). Aus Sicht des Fachamtes ist aufgrund der Vielzahl an Schäden der Substanzverlust der Straße derart fortgeschritten, dass eine Bereitstellung weiterer Mittel für die Straßenunterhaltung unwirtschaftlich ist. Ein Teil der Schäden ist auf den sogenannten „Flickenteppich“ zurückzuführen, der u. a. durch Sanierungsarbeiten der Versorgungsunternehmen entstanden ist. Generell sind alle Arbeiten im öffentlichen Straßeraum durch die Stadt Pulheim genehmigungspflichtig und werden auch durch diese überwacht. Eine Verschlechterung des Straßenzustandes ist aber selbst bei einem mangelfreien Wiederverschließen der Leitungszone unumgänglich, da mit jedem Eingriff das gesamte Straßengefüge gestört wird. In der nachfolgenden Tabelle ist der Unterhaltungsaufwand der letzten Jahre für den zu erneuernden Straßenabschnitt aufgeführt: Datum 04/2002 10/2003 10/2003 01/2007 Örtlichkeit Kaiser-Otto-Str. 53 Kaiser-Otto-Str. 68 Kaiser-Otto-Str. 57 Kaiser-Otto-Str. 41 Art des Schadens Absackung Fahrbahn/Gehweg 07/1995 10/1995 06/1997 07/1998 Kaiser-Otto-Str. 70-74 Kaiser-Otto-Str. 78 Kaiser-Otto-Str. 50 Kaiser-Otto-Str. 50 Absackung Kanalgraben Zusätzlich wurden seit 2004 insgesamt 17 Einsätze durch die -4- Kosten 1.216,61 € 1.026,07 € 554,39 € 1.730,72 € 101.300,00 DM 11.123,62 DM 14.988,50 DM 1.664,67 DM Straßenunterhaltungskolonne des Bauhofs registriert. Hierbei gilt zu beachten, dass neben dem reinen Straßenunterhaltungsaufwand auch die Schadensbeseitigungen resultierend aus der falschen Wahl des Füllmaterials bzw. der unzureichenden Verdichtung des Kanalgrabens mit aufgeführt werden. Damit bei der Erneuerung der Straße eine Kostenbeteiligung der Anlieger an der Sanierung der Kanaltrasse ausgeschlossen werden kann, werden die Arbeiten in unterschiedlichen Losen ausgeschrieben und abgerechnet. Während der Bauausführung wird durch die mit der Bauleitung beauftragte Ingenieurgesellschaft Kempen Krause sichergestellt, dass eine Trennung der Aufmasserstellung und Abrechnung stattfindet. Tatsächliche Kosten der Straßenbaumaßnahme Die aktuelle Kostenschätzung für die Bauleistungen auf der Basis der vorgestellten Entwurfsplanung beläuft sich inklusive der Sanierung der Kanaltrasse auf ca. 460.000 € (Brutto). Durch die unterschiedliche Umlagefähigkeit der einzelnen Straßenteile (Fahrbahn, Gehweg, Parkstände etc.) ergibt sich gegenwärtig ein auf die Anlieger umzulegender Betrag von ca. 220.000 €. Neben den Ausführungen zur finanziellen Beteiligung der Anlieger in der Informationsveranstaltung wurde den Antragstellern durch das Schreiben der Verwaltung (s. Anlage 2) die Thematik nochmals erläutert. Die Angaben zu Kosten und dem umlagefähigen Aufwand stehen unter Vorbehalt. Maßgeblich werden ausschließlich die endgültigen Kosten sein. Verbindliche Aussagen hierüber und über die finanzielle Beteiligung der Anlieger werden daher erst nach Abschluss der Arbeiten und Prüfung der Schlussrechnungen möglich sein. Klassifizierung der Kaiser-Otto-Straße Bei der Kaiser-Otto-Straße handelt es sich um eine Sammelstraße mit Verbindungsfunktion, die nach den z. Zt. gültigen Richtlinien und Vorschriften (RASt 06) als Erschließungsstraße (ES) einzustufen ist. Sie dient der innerörtlichen Erschließung der angrenzenden bebauten Gebiete und verbindet die beiden Ortsteile Dansweiler und Brauweiler. Die Verkehrsbelastung beträgt ca. 3.000 Fzg/Tag bzw. 300 Fzg zur Spitzenstunde (Messungszeitraum: 07.02 – 14.02.2008). Kürzlich durchgeführte Verkehrszählungen vom 04.03 – 11.03.2009 bestätigen mit einer ermittelten Verkehrsbelastung von 2.900 Fzg/Tag dieses Ergebnis. Die Belastung liegt folglich erheblich unter der von Hauptverkehrsstraßen (z. B. Mathildenstraße mit 10.200 Fzg/Tag laut Verkehrsentwicklungsplan). In straßenbaubeitragsrechtlicher Hinsicht ergibt sich aus der Klassifizierung der Aufwandsanteil, der auf die Anlieger umzulegen ist. Die Straßenbaubeitragssatzung sieht u. a. die 4 Straßenarten Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße, Hauptverkehrsstraße. Hauptgeschäftsstraße mit jeweils unterschiedlichen Anteilssätzen vor. (Darüber hinaus werden weitere Anlagenarten bestimmt, die vorliegend jedoch ohne Bedeutung sind.) Zur Festlegung des Anliegeranteils ist daher eine Anlagenbestimmung vorzunehmen. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei der Kaiser-Otto-Straße um eine Haupterschließungsstraße (definiert als Straße, die der Erschließung von Grundstücken und -5- gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen nach Ziff. 3 sind). -6-