Daten
Kommune
Pulheim
Größe
51 kB
Datum
16.02.2011
Erstellt
07.02.11, 18:36
Aktualisiert
14.02.11, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV-66-12--11-9155
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
01.04.2009
X
Herr Würtz
(Verfasser/in)
112/2009
nö. S. TOP
10.03.2009
(Datum)
BETREFF:
Vorstellung der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Kaiser-Otto-Straße, im Teilabschnitt
zwischen Wiesenweg und Alfred-Brehm-Straße, in Brauweiler
hier: Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung, Bürger/innen, Bündnis 90/ Die Grünen, SPD, CDU
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
davon:
Entwässerung 613.000 €
Straßenbau 404.000 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
1.017.000 €
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
X
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zur Erneuerung der
Kaiser-Otto-Straße im o. g. Teilabschnitt zustimmend zur Kenntnis und beschließt,
1.) dem Antrag B3, einen Fußgängerüberweg im Bereich der Haus-Nr. 41 und 41a
anzulegen abzulehnen und dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, dort eine
Querungsstelle zu errichten.
2.) die Anträge B1-B3, auf eine bauliche Einfassung der nördlichen vorhandenen
Längsparkplätze zu verzichten, abzulehnen. Die Parkplätze sind entsprechend
der vorgestellten Entwurfsplanung baulich und markierungstechnisch
auszubilden.
-1-
3.) die Sanierung der Kaiser-Otto-Straße zeitlich zurückzustellen, bis
bautechnische Behinderungen zwischen dem städtischen Bauvorhaben und
der geplanten Errichtung eines Altenpflegeheims auf dem Kirchengrundstück
auszuschließen sind.
ERLÄUTERUNGEN:
In der Sitzung am 12.11.2008 hat der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschlossen, die durch die
Ingenieurgesellschaft Kempen Krause erarbeitete Entwurfsplanung in einer
Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen und anschließend die
abgestimmte Entwurfsplanung dem Ausschuss zur Beschlussfassung nochmals vorzulegen (siehe
TOP 5, Vorlage-Nr. 84/2008).
Unter Berücksichtigung der Vorschläge und Einwände der Bürger in der Informationsveranstaltung
am 16.01.2009 (Anlage 8) sowie der nachträglich eingegangenen Bürgerschreiben (Anlage B1-B3)
wurde die Entwurfsplanung mit folgendem Ergebnis nochmals überprüft und überarbeitet.
1.) Einrichtung einer Querungshilfe in Höhe Kaiser-Otto-Straße Nr. 41a (Anlage 7)
Antrag B3
Im Rahmen der Informationsveranstaltung sowie im Schreiben B 3 wurde von den Anliegern
die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ), z. B. im Bereich des Stichweges neben
Kaiser-Otto-Straße Nr. 64a, gefordert. Zum einem würde es an geeigneten
Querungsmöglichkeiten im zu sanierenden Teil der Kaiser-Otto-Straße mangeln, zum anderen
würde ein FGÜ zusätzlich zu einer Geschwindigkeitsreduzierung des Kfz-Verkehrs beitragen.
Dieser Forderung kann aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht nachgekommen werden. Wie
den Anliegern in der Informationsveranstaltung bereits mitgeteilt wurde, sind die
Grundvorrausetzungen gem. den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“für die Einrichtung eines FGÜ in der Kaiser-Otto-Straße
nicht gegeben. Weder tritt der Fußgängerverkehr gebündelt auf, noch übersteigen die
Fußgängerverkehrsstärken 50 bis100 Fußgänger pro Stunde. Um dem Wunsch der
Bürgerinnen und Bürger nachzukommen, schlägt die Verwaltung vor, eine reine Querungshilfe
durch eine Fahrbahnverengung im Bereich des Fußweges zum Friedhofsweg (Fahrbahnbreite
< 4,50 m)/ Kaiser-Otto-Straße Nr. 41a ohne zusätzliche Markierung auszubilden. Auf diese
Weise kann auch die Geschwindigkeit der Kfz weiter reduziert werden.
2.) Bauliche Einfassung der Parkstände in der Fahrbahn (Hs.-Nr. 54-56a und Hs.-Nr. 68-72)
Anträge B1-B3
Die Mehrzahl der Anlieger sprach sich gegen eine bauliche Einfassung der o. g. Parkstände
aus. Lediglich eine reine Markierung der Stellplätze ist aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger
ausreichend, zumal im Begegnungsfall zweier Busse eine zusätzliche Lärmbelästigung durch
die Brems- und Anfahrvorgänge entstehen würde. Trotz dieser Einwände gibt die Verwaltung
-2-
zu bedenken, dass bei einem Wegfall der Einfassung die Parkplätze bei Nichtnutzung
überfahren werden können. Die aufgrund des geradlinigen Verlaufs der Kaiser-Otto-Straße im
zu erneuernden Abschnitt notwendige Geschwindigkeitsdämpfung – die Kaiser-Otto-Straße ist
mit Tempo-30 beschildert – würde auf diese Weise verloren gehen. Die Mehrkosten für eine
Einfassung mittels Hochbordsteinen und Pflaster sind gegenüber einer durchgehenden
Asphaltfläche vernachlässigbar gering.
3.) Bauvorhaben Caritas, Neubau eines Altenpflegeheims
Anträge B1-B3, Anträge Fraktionen (Anlage 3-6)
Seitens der Antragsteller wird angeregt, die Erneuerung der Straße bis zum Abschluss der
Arbeiten zum Neubau eines Altenpflegeheims auf dem Kirchengrundstück zwischen KaiserOtto-Straße und Friedhofsweg zurückzustellen, um Beschädigungen an der neuen Straße zu
vermeiden. Zwischenzeitlich ist seitens des Caritasverbandes ein entsprechender Bauantrag
für die Umsetzung des Bauvorhabens gestellt worden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen
Architekten ist der Baubeginn für den Spätsommer dieses Jahres vorgesehen. Um
Behinderungen zwischen dem städtischen und dem privaten Bauvorhaben auszuschließen und
damit auch einer Beschädigung des erneuerten Straßenabschnitts entgegenzuwirken schlägt
die Verwaltung vor, die Erneuerung der Kaiser-Otto-Straße bis zum Abschluss der
Rohbauarbeiten zum Altenpflegeheim zurückzustellen.
Zudem wurden in den Schreiben der Bürger und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mehrere
Fragen sowohl zur Durchführung der Informationsveranstaltung als auch zur Notwendigkeit der
Baumaßnahme und der Kostenbeteiligung der Anlieger gestellt, die seitens der Verwaltung wie
folgt beantwortet werden:
Information zur Kostenbeteiligung der Anlieger
Die Antragsteller B1-B3 beklagen eine mangelhafte Qualität der Informationsveranstaltung zur
Thematik der Kostenbeteiligung der Anlieger und fordern weitere Informationen im Rahmen der
Ausschusssitzung. Aus Sicht der Verwaltung sind die Bürger – soweit zum jetzigen Zeitpunkt
möglich – ausreichend über die Beiträge zur Erneuerung der Straße informiert worden.
Zusätzlich zu den üblichen Informationen einer Bürgerinformationsveranstaltung (s. Anlage 8)
wurden die Antragsteller nochmals über die Beitragssituation in einem Schreiben vom
26.02.2009 informiert (s. Anlage 2). Die endgültigen Kosten für die einzelnen Anlieger können
erst nach Durchführung und Abrechnung der Baumaßnahme mitgeteilt werden.
Beteiligung der Anlieger
Bürger B3 kritisiert, dass die Anlieger nicht rechtzeitig über das geplante Bauvorhaben
informiert wurden und dadurch keine Möglichkeit hatten, Stellung zur Planung zu nehmen.
Generell werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pulheim zu Beginn des Jahres über die
geplanten Baumaßnahmen im Rahmen einer Presseveröffentlichung informiert. Nach
Erarbeitung einer ersten Entwurfsplanung wird diese dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss mit
dem Beschluss vorgestellt, die Anlieger an der Planung zu beteiligen um abschließend die
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abgestimmte Planung nochmals dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese vom
HFA am 26.10.2006 (Vorlage-Nr. 922) beschlossene Vorgehensweise wurde für die
Erneuerung der Kaiser-Otto-Straße ebenfalls gewählt. In der Informationsveranstaltung wurde
den anwesenden Anliegern zugesagt, die nachträglich eingehenden Änderungswünsche und
Anregungen bei der Planung zu prüfen und den TVA auch über die von der Verwaltung nicht
befürworteten Vorschläge zu informieren.
Dauer der Baumaßnahme
Aufgrund der Länge des zu erneuernden Straßenabschnitts (ca. 300 m) und des baulich hohen
Aufwands für die Sanierung des Kanalgrabens – der Boden der Kanaltrasse muss über eine
Breite von ca. 5 m bis zu einer Tiefe von 1,70 m ausgetauscht werden – ist mit einer Bauzeit
von 4 – 6 Monaten zu rechnen. Eine durch den Bürger B 3 angedachte Arbeitsdurchführung in
2 Schichten würde die Arbeiten zwar beschleunigen, die Gesamtkosten der Baumaßnahme
würden sich jedoch durch den gesteigerten Personalaufwand erhöhen und die Maßnahme für
die Stadt und die Anlieger verteuern. Zudem wäre mit einem erhöhten Lärmaufkommen für die
Anwohner zwischen 6 und 22 Uhr bei einem 2-Schichten-System zu rechnen.
Notwendigkeit der Baumaßnahme
Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde bereits in der Sitzung des TVA am 12.11.2008
dargestellt (siehe TOP 5, Vorlage-Nr. 84/2008). Aus Sicht des Fachamtes ist aufgrund der
Vielzahl an Schäden der Substanzverlust der Straße derart fortgeschritten, dass eine
Bereitstellung weiterer Mittel für die Straßenunterhaltung unwirtschaftlich ist. Ein Teil der
Schäden ist auf den sogenannten „Flickenteppich“ zurückzuführen, der u. a. durch
Sanierungsarbeiten der Versorgungsunternehmen entstanden ist. Generell sind alle Arbeiten
im öffentlichen Straßeraum durch die Stadt Pulheim genehmigungspflichtig und werden auch
durch diese überwacht. Eine Verschlechterung des Straßenzustandes ist aber selbst bei einem
mangelfreien Wiederverschließen der Leitungszone unumgänglich, da mit jedem Eingriff das
gesamte Straßengefüge gestört wird.
In der nachfolgenden Tabelle ist der Unterhaltungsaufwand der letzten Jahre für den zu
erneuernden Straßenabschnitt aufgeführt:
Datum
04/2002
10/2003
10/2003
01/2007
Örtlichkeit
Kaiser-Otto-Str. 53
Kaiser-Otto-Str. 68
Kaiser-Otto-Str. 57
Kaiser-Otto-Str. 41
Art des Schadens
Absackung Fahrbahn/Gehweg
07/1995
10/1995
06/1997
07/1998
Kaiser-Otto-Str. 70-74
Kaiser-Otto-Str. 78
Kaiser-Otto-Str. 50
Kaiser-Otto-Str. 50
Absackung Kanalgraben
Zusätzlich wurden seit 2004 insgesamt 17 Einsätze durch die
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Kosten
1.216,61 €
1.026,07 €
554,39 €
1.730,72 €
101.300,00 DM
11.123,62 DM
14.988,50 DM
1.664,67 DM
Straßenunterhaltungskolonne des Bauhofs registriert.
Hierbei gilt zu beachten, dass neben dem reinen Straßenunterhaltungsaufwand auch die
Schadensbeseitigungen resultierend aus der falschen Wahl des Füllmaterials bzw. der
unzureichenden Verdichtung des Kanalgrabens mit aufgeführt werden. Damit bei der
Erneuerung der Straße eine Kostenbeteiligung der Anlieger an der Sanierung der Kanaltrasse
ausgeschlossen werden kann, werden die Arbeiten in unterschiedlichen Losen ausgeschrieben
und abgerechnet. Während der Bauausführung wird durch die mit der Bauleitung beauftragte
Ingenieurgesellschaft Kempen Krause sichergestellt, dass eine Trennung der
Aufmasserstellung und Abrechnung stattfindet.
Tatsächliche Kosten der Straßenbaumaßnahme
Die aktuelle Kostenschätzung für die Bauleistungen auf der Basis der vorgestellten
Entwurfsplanung beläuft sich inklusive der Sanierung der Kanaltrasse auf ca. 460.000 €
(Brutto). Durch die unterschiedliche Umlagefähigkeit der einzelnen Straßenteile (Fahrbahn,
Gehweg, Parkstände etc.) ergibt sich gegenwärtig ein auf die Anlieger umzulegender Betrag
von ca. 220.000 €. Neben den Ausführungen zur finanziellen Beteiligung der Anlieger in der
Informationsveranstaltung wurde den Antragstellern durch das Schreiben der Verwaltung (s.
Anlage 2) die Thematik nochmals erläutert.
Die Angaben zu Kosten und dem umlagefähigen Aufwand stehen unter Vorbehalt. Maßgeblich
werden ausschließlich die endgültigen Kosten sein. Verbindliche Aussagen hierüber und über
die finanzielle Beteiligung der Anlieger werden daher erst nach Abschluss der Arbeiten und
Prüfung der Schlussrechnungen möglich sein.
Klassifizierung der Kaiser-Otto-Straße
Bei der Kaiser-Otto-Straße handelt es sich um eine Sammelstraße mit Verbindungsfunktion, die
nach den z. Zt. gültigen Richtlinien und Vorschriften (RASt 06) als Erschließungsstraße (ES)
einzustufen ist. Sie dient der innerörtlichen Erschließung der angrenzenden bebauten Gebiete
und verbindet die beiden Ortsteile Dansweiler und Brauweiler. Die Verkehrsbelastung beträgt
ca. 3.000 Fzg/Tag bzw. 300 Fzg zur Spitzenstunde (Messungszeitraum: 07.02 – 14.02.2008).
Kürzlich durchgeführte Verkehrszählungen vom 04.03 – 11.03.2009 bestätigen mit einer
ermittelten Verkehrsbelastung von 2.900 Fzg/Tag dieses Ergebnis. Die Belastung liegt folglich
erheblich unter der von Hauptverkehrsstraßen (z. B. Mathildenstraße mit 10.200 Fzg/Tag laut
Verkehrsentwicklungsplan).
In straßenbaubeitragsrechtlicher Hinsicht ergibt sich aus der Klassifizierung der
Aufwandsanteil, der auf die Anlieger umzulegen ist. Die Straßenbaubeitragssatzung sieht u. a.
die 4 Straßenarten Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße, Hauptverkehrsstraße.
Hauptgeschäftsstraße mit jeweils unterschiedlichen Anteilssätzen vor.
(Darüber hinaus werden weitere Anlagenarten bestimmt, die vorliegend jedoch ohne
Bedeutung sind.)
Zur Festlegung des Anliegeranteils ist daher eine Anlagenbestimmung vorzunehmen.
Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei der Kaiser-Otto-Straße um eine
Haupterschließungsstraße (definiert als Straße, die der Erschließung von Grundstücken und
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gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang
bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen nach Ziff. 3 sind).
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