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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Pulheimer Bildungsbüros)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
88 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
31.01.11, 09:00
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
Beschlussvorlage (Einrichtung eines Pulheimer Bildungsbüros) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Pulheimer Bildungsbüros)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Haupt- und Finanzausschuss Rat 51 und 40 Termin ö. S. 03.02.2011 X 08.02.2011 X 22.02.2011 X Herr Termath / Frau Bunk (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 30/2011 nö. S. TOP 20.01.2011 (Datum) BETREFF: Einrichtung eines Pulheimer Bildungsbüros VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: ca. 66.500 – 80.000 € / p.a. - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der BKSF, der HFA und der Rat nehmen das Konzept für das Bildungsbüro Pulheim zustimmend zur Kenntnis. 2. Der BKSF / der HFA empfehlen, der Rat beschließt, zur Einrichtung eines Bildungsbüros einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 80.000 € für die auf drei Jahre befristete Einstellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zuzustimmen. -1- ERLÄUTERUNGEN: In der Sitzung des Rates am 21.12.2010 wurde der Bericht der Expertenkommission, der unter der Leitung von Prof. Dr. Burckhardt erarbeitet wurde, beraten und als wichtiger Beitrag zur zukünftigen Kooperation und Vernetzung aller Bildungsträger in Pulheim gewürdigt. Mit dem in der Anlage beigefügten Konzept für das Pulheimer Bildungsbüro soll nun ein erster Baustein für die langfristige Entwicklung der „Bildungsstadt Pulheim“ geschaffen werden. Zunächst soll in einem, für die weitere Arbeit grundlegenden Arbeitsschritt, durch das Bildungsbüros ein Bildungsmonitoring aufgebaut werden. Hierunter ist der Aufbau einer Datensammlung für die laufende Beobachtung der Rahmenbedingungen Verlaufsmerkmalen sowie Ergebnissen und Erträgen von Bildungsprozessen zu verstehen. Ziel ist, (politische) Handlungsbedarfe und Eingriffsmöglichkeiten, bzw. Handlungsfelder und Entwicklungsziele zu definieren. Nach der Arbeitsaufnahme des Bildungsbüros sollen dadurch möglichst zeitnah Grundlagen für Entscheidungen über konkrete und realistische kommunale Handlungsfelder für Pulheim erarbeitet werden. Das Bildungsbüro ist institutionell eingebunden in die kommunale Verwaltung und wird organisatorisch dem Dezernat II zugeordnet. Hier bestehen durch die vorhanden fachlichen Qualifikationen im Feld „Schule/Jugendhilfe“ und die Qualitätsentwicklung im Ganztag die notwendigen fachlichen Voraussetzungen zur inhaltlichen Begleitung des Projektes. Die räumliche Unterbringung soll möglichst zentral und für alle Bürger/innen erreichbar erfolgen. Über eine evtl. spätere Anbindung des Bildungsbüros an ein einzurichtendes „Haus des LLL“ kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht entschieden werden, da hierzu noch weitergehende Entscheidungen in der Entwicklung der Schulstandorte zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen sind. Das Bildungsbüro wird im Projektzeitraum begleitet von einer verwaltungsinternen Steuerungsgruppe (Dezernent II sowie die Ämter 40 und 51). Unterstützend soll auf externe Expertise zurückgegriffen werden. Diese kann sichergestellt werden durch das vorliegende Angebot des LVR Rheinland, Landesjugendamt (siehe Scheiben vom 17.01.2011 in der Anlage 2) und durch die weitere Beratung des Entwicklungsprozesses durch Herrn Prof. Dr. Burckhardt. Darüber hinaus werden Kooperationen mit bestehenden Projekten, wie z.B. mit dem Bildungsbüro der Stadt Hilden, angestrebt. Mit der Einrichtung des Bildungsbüros und der Besetzung zunächst einer Stelle sind Personalkosten von ca. 66.500 – 75.000 € p.a. zu berücksichtigen. Die Spanne ergibt sich aus einer möglichen Eingruppierung der Stelle zwischen den Entgeltgruppen EG 11 bis 13 TvÖD. Die Qualifikation des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin sollte der eines „Bildungsmanagers/in“ entsprechen. Die genaue Eingruppierung erfolgt nach Bewertung einer zu erstellenden Stellenbeschreibung. Zusätzlich sind Arbeitsplatzkosten von ca. 5.000 € zu berücksichtigen. Die Mittel sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. -2-