Daten
Kommune
Pulheim
Größe
88 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
31.01.11, 09:00
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
51 und 40
Termin
ö. S.
03.02.2011
X
08.02.2011
X
22.02.2011
X
Herr Termath /
Frau Bunk
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
30/2011
nö. S. TOP
20.01.2011
(Datum)
BETREFF:
Einrichtung eines Pulheimer Bildungsbüros
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
davon:
ca. 66.500 – 80.000 € / p.a.
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der BKSF, der HFA und der Rat nehmen das Konzept für das Bildungsbüro Pulheim
zustimmend zur Kenntnis.
2. Der BKSF / der HFA empfehlen, der Rat beschließt, zur Einrichtung eines Bildungsbüros
einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 80.000 € für die auf drei Jahre
befristete Einstellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zuzustimmen.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
In der Sitzung des Rates am 21.12.2010 wurde der Bericht der Expertenkommission, der unter
der Leitung von Prof. Dr. Burckhardt erarbeitet wurde, beraten und als wichtiger Beitrag zur
zukünftigen Kooperation und Vernetzung aller Bildungsträger in Pulheim gewürdigt.
Mit dem in der Anlage beigefügten Konzept für das Pulheimer Bildungsbüro soll nun ein erster
Baustein für die langfristige Entwicklung der „Bildungsstadt Pulheim“ geschaffen werden.
Zunächst soll in einem, für die weitere Arbeit grundlegenden Arbeitsschritt, durch das
Bildungsbüros ein Bildungsmonitoring aufgebaut werden.
Hierunter ist der Aufbau einer Datensammlung für die laufende Beobachtung der
Rahmenbedingungen
Verlaufsmerkmalen sowie
Ergebnissen und Erträgen
von Bildungsprozessen zu verstehen. Ziel ist, (politische) Handlungsbedarfe und
Eingriffsmöglichkeiten, bzw. Handlungsfelder und Entwicklungsziele zu definieren. Nach der
Arbeitsaufnahme des Bildungsbüros sollen dadurch möglichst zeitnah Grundlagen für
Entscheidungen über konkrete und realistische kommunale Handlungsfelder für Pulheim
erarbeitet werden.
Das Bildungsbüro ist institutionell eingebunden in die kommunale Verwaltung und wird organisatorisch dem Dezernat II zugeordnet. Hier bestehen durch die vorhanden fachlichen
Qualifikationen im Feld „Schule/Jugendhilfe“ und die Qualitätsentwicklung im Ganztag die
notwendigen fachlichen Voraussetzungen zur inhaltlichen Begleitung des Projektes.
Die räumliche Unterbringung soll möglichst zentral und für alle Bürger/innen erreichbar
erfolgen. Über eine evtl. spätere Anbindung des Bildungsbüros an ein einzurichtendes „Haus
des LLL“ kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht entschieden werden, da hierzu noch
weitergehende Entscheidungen in der Entwicklung der Schulstandorte zu einem späteren
Zeitpunkt zu treffen sind.
Das Bildungsbüro wird im Projektzeitraum begleitet von einer verwaltungsinternen
Steuerungsgruppe (Dezernent II sowie die Ämter 40 und 51). Unterstützend soll auf externe
Expertise zurückgegriffen werden. Diese kann sichergestellt werden durch das vorliegende
Angebot des LVR Rheinland, Landesjugendamt (siehe Scheiben vom 17.01.2011 in der Anlage
2) und durch die weitere Beratung des Entwicklungsprozesses durch Herrn Prof. Dr.
Burckhardt. Darüber hinaus werden Kooperationen mit bestehenden Projekten, wie z.B. mit
dem Bildungsbüro der Stadt Hilden, angestrebt.
Mit der Einrichtung des Bildungsbüros und der Besetzung zunächst einer Stelle sind Personalkosten von ca. 66.500 – 75.000 € p.a. zu berücksichtigen. Die Spanne ergibt sich aus einer
möglichen Eingruppierung der Stelle zwischen den Entgeltgruppen EG 11 bis 13 TvÖD. Die
Qualifikation des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin sollte der eines „Bildungsmanagers/in“
entsprechen. Die genaue Eingruppierung erfolgt nach Bewertung einer zu erstellenden
Stellenbeschreibung. Zusätzlich sind Arbeitsplatzkosten von ca. 5.000 € zu berücksichtigen.
Die Mittel sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
-2-