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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 5/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 5/2011)

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Inhalt der Datei

A n l a g e zur Vorlage 5/2011 Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes –KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom 12. Dezember 2005 Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV.NRW.S. 950) und des § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes –KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom 12. Dezember 2005 (Amtsblatt des Rhein–Erft–Kreises vom 3. Januar 2006, Nr. 01) beschlossen: I Für folgende in § 4 (3) der Satzung vom 12. Dezember 2005 aufgeführten Straßenarten werden die Anteile der Beitragspflichtigen für die unter d) aufgeführten Gehwege auf 60 v.H. festgesetzt: 2. Haupterschließungsstraßen 3. Hauptverkehrsstraßen II Die übrigen Vorschriften der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom 12. Dezember 2005 finden in unveränderter Form Anwendung. III Diese Änderungssatzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Rhein-Erft-Kreis rückwirkend zum 4. Januar 2006 in Kraft.