Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
36 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1/2011)

öffnen download melden Dateigröße: 36 kB

Inhalt der Datei

Seite 1 von 5 Rahmenabkommen für Energiesparprojekte an Pulheimer Schulen und Kindertagesstädten Zwischen der Stadt Pulheim als Träger der Einrichtungen, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Frank Keppeler und der Lokalen Agenda 21 - zukunftsfähige Stadt Pulheim -, vertreten durch Herrn Dr. Walter Jakobi wird folgendes Rahmenabkommen zugunsten der Schulen und Kindertagesstätten in Pulheim getroffen: §1 Absicht dieses Abkommens Die vertragsschließenden Partner sind sich ihrer Verantwortung für eine schonende Verwendung natürlicher Ressourcen zum Erhalt einer lebenswerten Umwelt und für einen sparsamen Umgang mit den Finanzmitteln des städtischen Haushaltes bewusst. Sie beschließen einvernehmlich, Pulheimer Schulen und Kindertagesstätten - soweit nicht bereits geschehen – einzuladen, Maßnahmen zur Senkung bzw. Optimierung des Energieverbrauchs in ihren Gebäuden zu ergreifen. Ziel dieses Abkommens ist in erster Linie, das Nutzerverhalten positiv zu beeinflussen, pädagogische Ziele zum Energiesparen zu setzen und Multiplikatorwirkungen zu erreichen. Dieses Ziel soll insbesondere durch Initiierung von Energiesparprojekten an den städtischen Schulen und Kindertagesstätten erreicht werden. Engagierte Gebäudenutzer entwickeln eine höhere Verantwortung für „ihr“ Gebäude; es ist ein schonenderer Umgang zu erwarten, Schwachstellen und Gebäudemängel werden schneller über das Schulverwaltungs- bzw. das Jugendamt dem Gebäudemanagement gemeldet. Untersuchungen der Energieagentur NRW und des UfU (Unabhängiges Institut für Umweltfragen) Berlin haben ergeben, dass allein durch Verhaltensänderungen der Gebäudenutzer Energieeinsparungen bis zu 15 % erreicht werden können. Selbst wenn alle Einrichtungen in ihrem Verbrauchsverhalten optimiert sind, wirken die Erfahrungen weiter in die Zeit und sichern das erreichte Niveau der Einsparungen. Eine Reihe von Erfahrungen aus den Energiesparprojekten können auf Fremdnutzer und auf andere städtische Gebäude übertragen werden. Seite 2 von 5 §2 Teilnahme der einzelnen Einrichtung Schritt für Schritt sollen alle Schulen und Kindertagesstätten der Stadt Pulheim in das vorliegende Rahmenabkommen eingebunden werden. Dieses geschieht durch Vertragsanhänge, die zwischen der Stadt und der einzelnen teilnahmebereiten Einrichtung geschlossen werden. Dabei wirkt die Lokale Agenda 21 beratend mit. Rücksicht genommen werden soll auf die individuellen Nutzerstrukturen, auf Fremdnutzer und auf die individuellen Möglichkeiten der Verbrauchsmessung. Rücksicht genommen wird auch auf die Personalressourcen im Immobilienmanagement, die für eine qualifizierte Begleitung dieser Maßnahmen zur Verfügung stehen. §3 Verpflichtung der teilnehmenden Einrichtung Kinder und Jugendliche werden von Lehrerinnen und Lehrern bzw. Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern angeleitet sowie von externen Fachleuten (z. B. Pulheimer Stadtwerke, Energieagentur NRW) begleitet, für einen bewussten und damit ressourcenschonenden Umgang mit Energie (Wärme, Elektrizität) und Wasser zu sorgen. Sie erarbeiten Sparpotentiale und nutzen sie aus, ohne dass das zwingend zu Investitionen führt. Im Zeitablauf werden die Einsparaktivitäten fächerübergreifend in den Unterricht der Schulen bzw. in die Gruppenarbeit der Kindertagesstätten eingebaut. Nachfolgende Jahrgänge werden dadurch systematisch für Energie- und Umweltschutzbelange angeleitet und aktiviert. Derartige pädagogische Konzepte werden in der einzelnen teilnehmenden Einrichtung entschieden, wobei der Erfahrungsaustausch untereinander gepflegt werden sollte. Zusätzlich werden Kinder und Jugendliche angeleitet, ihre Erkenntnisse und Erfahrungen in den Familien und der Nachbarschaft zu verbreiten. Auch auf Fremdnutzer soll nach Möglichkeit eingewirkt werden (Multiplikatorwirkungen). Die teilnehmende Einrichtung kann verpflichtet werden, die nach § 6 erhaltenen Mittel ausschließlich für die pädagogische Vertiefung der Energieaktivitäten (z.B. Lernmittel, Unterrichtsfahrten) zu verwenden. §4 Verpflichtung des Trägers Bei der Ermittlung von Gebäudedaten, Startwerten und der laufenden Einsparberechnungen wirken städtische Dienststellen im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit mit. Soweit wie möglich soll es sich um kontrollierende Tätigkeiten handeln. Der Träger bleibt im Rahmen der technischen Notwendigkeiten und der vom städtischen Haushalt gesetzten Möglichkeiten für messtechnische und energiesparende Investitionen an den jeweiligen Gebäuden verantwortlich. Seite 3 von 5 Das Immobilienmanagement wird in diesem Rahmen die technischen Messausrüstungen in den teilnehmenden Einrichtungen zügig verbessern und im Hinblick auf Fremdnutzung optimieren. §5 Verpflichtung der Lokalen Agenda 21 Die Lokale Agenda 21 wird bei der vertraglichen Ausgestaltung für die einzelne Einrichtung mitwirken; sie wird auch die Projekte begleiten und durch ihre Experten unterstützen. Die Lokale Agenda 21 verpflichtet sich, Förderungsmöglichkeiten durch Dritte zu erschließen und bei der Auswertung von Messergebnissen als neutrale Beobachter mitzuwirken. Die Lokale Agenda 21 kann dazu Vorarbeiten erledigen, so dass der Stadt im wesentlichen Kontrollaufgaben verbleiben. Die Lokale Agenda 21 wird die Energieagentur NRW einbinden, die grundsätzlich zur Zusammenarbeit bereit ist. Die dortige Fachkompetenz kommt allen Beteiligten zugute. §6 Anreize zum Energiesparen Pulheimer Schulen und Kindertagesstätten sollen finanzielle oder anderweitige Anreize zum Energiesparen erhalten. Hinsichtlich der finanziellen Anreize sollen grundsätzlich folgende Vergütungssysteme zur Anwendung kommen: o Für Schulen mit unzureichender Messtechnik sowie für Schulen, die bereits einen hohen Grad der Optimierung erreicht haben, wird ein Punktekatalog (z. B. Lippstädter Modell) erarbeitet, der die „Anstrengungen“ von Schülern, Lehrern, Hausmeistern widerspiegelt. Das gilt analog auch für die Kindertagesstätten. Die erzielten Punkte sind ausschlaggebend für die Höhe einer Anerkennungsprämie. o Für Schulen mit ausreichender Messtechnik, insbesondere zur Erfassung des Energieverbrauchs von Fremdnutzern, soll die Energieeinsparung hälftig der Stadt und der Schule zukommen. Vergütungen können gedeckelt werden; ein eventueller Mehrverbrauch kann in Folgejahre vorgetragen werden. Kosten der städtischen Administration können zuvor abgesetzt werden. Bewertet wird die Einsparung mit den Jahresendpreisen. Anderweitige Anreize können in Besichtigungsfahrten, energietechnischen Lehroder Lernmitteln, Anerkennungsurkunden o. ä. bestehen. Einzelheiten werden für jede teilnehmende Einrichtung festgelegt. §7 Bedingung für die Teilnahme Jede teilnehmende Einrichtung benennt eine/-n feste/-n Ansprechpartner/-in, der/die sich um die Umsetzung der geplanten Projekte kümmert. Die teilnehmende Seite 4 von 5 Einrichtung ist bereit, mit der Lokalen Agenda 21 zu kooperieren. Sie stimmt einer Begehung der Gebäude in Abstimmung mit der Stadtverwaltung und nach vorheriger Terminabsprache zu. Jede teilnehmende Einrichtung wird monatlich die Zählerstände ablesen und protokollieren. Ferner wird sie den Umfang der Fremdnutzung festhalten und alle Maßnahmen, die sie zur Energieeinsparung trifft, dokumentieren und dem Immobilienmanagement auf Anforderung zur Verfügung stellen. §8 Auswertung der Messungen, bauliche oder wesentliche Nutzungsänderungen Die Verbrauchswerte werden jährlich verglichen. Stichtag hierfür ist normalerweise der 31.12. eines jeden Jahres bzw. der erste Öffnungstag nach den Weihnachtferien (bzw. letzter Tag vor den Ferien; ggfs. umgerechnet auf 365 Tage). Andere Stichtage können vereinbart werden, wenn es die Praxis erfordert. Als Referenzwert dient der Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre vor der Teilnahme. Falls Zählerstände für diesen Zeitraum nicht vorliegen, baut sich der Durchschnitt im Zeitablauf auf. Bei unterjährigem Beginn wird eine pragmatische Lösung gesucht. Preisänderungen für den Energie- und Wasserbezug gehen nicht in die Bewertung ein. Für die Bewertung des Wärmeverbrauchs werden die Gradtagszahlen des örtlichen Grundversorgers berücksichtigt. Im Falle von baulichen Veränderungen, insbesondere von baulichen Maßnahmen zur Energieeinsparung, oder von wesentlichen Nutzungsänderungen werden die Referenzwerte durch das Immobilienmanagement in Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtung korrigiert. Bei festgestellten höheren Verbrauchswerten ist die teilnehmende Einrichtung verpflichtet, gemeinsam mit dem Immobilienmanagement bzw. einer von ihm beauftragten Stelle nach den Ursachen zu forschen und Möglichkeiten der Änderung aufzuzeigen. §9 Bewertungsgespräche Einmal jährlich findet für jede teilnehmende Einrichtung ein Bewertungsgespräch über die erzielten Einsparungen statt, möglichst bis zum 30. April des Folgejahres. Diese Gespräche sind zeitsparend zu organisieren. Grundlage des Gesprächs, an dem die Leitung der Einrichtung, der Hausmeister, das Immobilienmanagement und die Lokale Agenda 21 teilnimmt, ist die nach § 8 erstellte Abrechnung der Verbrauchsdaten. In ihm sind die wesentlichen Maßnahmen, Erfolge, Misserfolge sowie Verbesserungsvorschläge zu besprechen. Das Bewertungsgespräch wird protokolliert; das Protokoll wird dem Bürgermeister zugeleitet. Grundsätzlich sollen die teilnehmenden Einrichtungen neben einem Jahresbericht an den Bürgermeister in Abstimmung mit dem Amt für Öffentlichkeitsarbeit auch in der Presse berichten. Seite 5 von 5 § 10 Laufzeit dieses Abkommens Das Rahmenabkommen ist unbefristet geschlossen. Es kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Laufzeit eines Vertragsanhangs mit der einzelnen teilnehmenden Einrichtung kann beliebig gestaltet werden. Pulheim, den Für die Stadt Pulheim _____________________ Für die Lokale Agenda 21 _____________________ ___________________