Daten
Kommune
Pulheim
Größe
173 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV/61 br/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
09.02.2011
X
22.02.2011
X
Herr Brozio
(Verfasser/in)
563/2010
nö. S. TOP
29.12.2010
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.6 - Ortsteil Geyen
Bereich: nordöstlich des Nelleswegs
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 und 4 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe UPA vom 27.10.2010, TOP 9, Niederschrift Seite 28
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit ein-1-
gegangenen Äußerungen / Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 16.6 des Flächennutzungsplanes der
Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) eine Begründung mit den Angaben
nach § 2a beigefügt ist.
Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
ERLÄUTERUNGEN:
In seiner Sitzung am 27.10.2010 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim
den Auslegungsbeschluss zur Teilbereichsänderung Nr. 16.6 - Ortsteil Geyen und beauftragte die
Verwaltung, den Entwurf der Änderung mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans führt die Stadt das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 98 Geyen durch mit dem die verbindlichen bauleitplanerischen Voraussetzungen für ein Feuerwehrgerätehaus, eine Wohnbebauung und eine Ortsrandeingrünung geschaffen werden.
Die Bekanntmachung der Auslegung der FNP-Änderung 16.6 erfolgte im Amtsblatt des RheinErft-Kreises vom 16.11.2010.
Der Entwurf der vorgenannten Änderung lag nebst Begründung in der Zeit vom 24.11.2010 bis
einschließlich 27.12.2010 aus.
Mit Schreiben vom 17.11.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
um Stellungnahme zu dem Änderungsverfahren gebeten.
Die während dieses Beteiligungsschrittes eingegangenen Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Belangen und die bereits während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB vorgetragenen abwägungsrelevanten Äußerungen werden im Abwägungsvorgang behandelt.
Von Seiten der Bürger wurden während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zwei Stellungnahmen eingereicht (B 1 FBÖ und B 2 FBÖ).
Mit Schreiben vom 09.10.2010 ist ein 'Bürgerantrag' gleichlautend zur FNP-Änderung 16.6 und
zum Bebauungsplan Nr. 98 Geyen eingegangen (B 1).
Von den Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zwei Stellungnahmen (T 9 FBÖ und T 11 FBÖ) mit abwägungsrelevanten Belangen vorgetragen. Im Rahmen der Auslegung gingen die abwägungsrelevanten Stellungnahmen T 3 und T 8 ein.
Mit Schreiben vom 24.08.2010 wurde die Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung gestellt.
Die Bestätigung der Anpassung der FNP-Änderung an die Landesplanung ist in Aussicht gestellt.
Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, entsprechend der folgenden Abwägungsvorschläge zu entscheiden und die Teilbereichsänderung Nr. 16.6 des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
-2-
Eingabesteller B 1 FBÖ
Schreiben vom 04.12.2009 mit Unterschriftenliste
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
Seitens der Eingabesteller wird das Ziel formuliert "die Stadt Pulheim aufzufordern, einen alternativen Standort für das Feuerwehrgerätehaus zu suchen".
Die Ablehnung des geplanten Standortes wird u. a. wie folgt begründet:
1. Umweltschutz und Orts- und Landschaftsbild
Durch die Planung wird der "intakte Siedlungsrand mit einem harmonischen Übergang des Siedlungsraums in die freie Landschaft. ... aufgebrochen". Gleichzeitig werden der Lebensraum und
die Jagdgebiete verschiedener Tiere beeinträchtigt.
2. Verkehrserschließung
Die Anbindung des Feuerwehrgerätehauses wird zu einer Verschärfung der Verkehrssituation mit
einer wachsenden Unfallhäufigkeit im Bereich der Ortseinfahrt Geyens führen.
3. Erforderlichkeit der Planung
Für die Standortwahl des Feuerwehrgerätehauses war offensichtlich die Verfügbarkeit des Grundstücks ausschlaggebend, obwohl die Stadt Pulheim an anderer Stelle noch über genügend Reserven zur Ausweitung des Siedlungsraums verfügt.
4. Immissionskonflikte
Die Planung führt zu neuen Immissionskonflikten mit vorhandenen und bestehenden Wohngebieten. "Zudem verursacht die exzentrische, suboptimale Lage des Feuerwehrgerätehauses zusätzliche Verkehre in den Ortschaften Geyen und Sinthern…".
5. Denkmalschutz und Orts- und Landschaftsbild
Durch die Planung wird die denkmalgeschützte Lage der Junkerburg und der Schutzengel Kapelle
an der Manstedtener Straße beeinträchtigt.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
zu 1.
Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung 16.6 am Ortrand Geyens ist gerade nicht durch
einen intakten Siedlungsrand mit einem harmonischen Übergang des Siedlungsraums in die freie
Landschaft geprägt. Vielmehr wirkt der viergeschossige Wohnungsbau am Nellesweg deutlich in
die Landschaft hinein. Der Übergang zu den Ackerflächen beginnt abrupt nördlich des einseitig
angebauten Nelleswegs ohne jede den Ortsrand definierende Begrünung.
Demgegenüber besteht mit der vorliegenden Planung die Möglichkeit, eine wahrnehmbare Ortsrandeingrünung anzulegen. Die hohe Wohnbebauung am Nellesweg wird durch das vorgelagerte,
niedrigere Baugebiet in ihrer negativen städtebaulichen Wirkung deutlich abgeschwächt.
Insgesamt bewirkt die Planung eine Verbesserung der bestehenden städtebaulichen Situation am
Ortsrand Geyens.
Gleichzeitig werden mit den Hausgärten und den dargestellten umfangreichen Grünflächen Lebensräume für Tiere geschaffen. Bezeichnenderweise wird damit die ökologische Wertigkeit des
Gebietes durch die Planung sogar erhöht (vgl. Umweltbericht). Die Nutzung des bislang einseitig
bebauten Nelleswegs zur Erschließung der Wohnbauarrondierung führt zusammen mit der Stichstraßenerschließung zu einem geringen Flächenverbrauch.
-3-
zu 2.
Die Anbindung des Feuerwehrgerätehauses an die K 25 führt nur zu einer minderfrequenten Nutzung. Eine Verschärfung der Verkehrssituation ist daraus nicht abzuleiten. Im Einsatzfall ist diese
Art der eigenen Anbindung deutlich sicherer als z. B. am alten Standort innerhalb der Ortslage.
zu 3.
Trotz weitgehender, den Bauleitplanverfahren vorausgehender Untersuchungen konnte kein anderer Standort für den Bau des Feuerwehrgerätehauses gefunden werden, da die begutachteten
Flächen in ihrer Lage in Bezug auf das Einsatzgebiet, ihrem Zuschnitt und im Hinblick auf den zu
tätigen Grunderwerb nicht geeignet waren.
zu 4.
Immissionskonflikte wurden durch das Gutachten ermittelt und mittels Festsetzungen bewältigt.
Die Ablehnung der Nutzung Feuerwehr in der Nachbarschaft des Wohngebiets ist abzuwägen
gegenüber dem Allgemeinwohl-Belang des Feuerwehrwesens.
Aus Sicht der Verwaltung ist es notwendig, den letztgenannten öffentlichen Interessen Vorrang zu
geben.
Zur Verringerung möglicher Immissionskonflikte ist im Bebauungsplan die Anlage eines Lärmschutzwalls bzw. einer Lärmschutzwand vorgesehen.
Gleichzeitig ist die jetzt geplante Fläche auch im Hinblick auf mögliche Lärmimmissionen gut geeignet für den Bau des Feuerwehrgerätehauses, da das Grundstück einerseits am Ortsrand liegt
und gleichzeitig die Feuerwehrfahrzeuge sowie die Fahrzeuge der freiwilligen Feuerwehrleute abseits der bestehenden Wohnbebauung zu- und abfahren werden.
zu 5.
Da das geplante Feuerwehrgerätehaus und die Wohnbebauung deutlich entfernt von der Junkerburg und der Schutzengel Kapelle liegen, ist eine Beeinträchtigung im Hinblick auf Belange des
Denkmalschutzes nicht erkennbar.
Beschlussentwurf
zu 1.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
zu 2.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
zu 3.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
zu 4.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
zu 5.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
-4-
Eingabesteller B 2 FBÖ
Schreiben vom 19.01.2010
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
Seitens der Eingabesteller wird die verkehrliche Anbindung des neuen Wohngebiets über die Römerfeldstraße und den Nellesweg kritisiert, da befürchtet wird, dass die vorhandenen Straßen
nicht ausreichend sind, um den mit dem neuen Baugebiet entstehenden Verkehr aufzunehmen.
In diesem Zusammenhang wird gefordert, dass das gesamte Baugebiet über den auszubauenden
Wirtschaftsweg erschlossen wird. Gleichzeitig sollte das Feuerwehrgerätehaus an das nordwestliche Ende des Plangebiets verlegt werden.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Durch die Planung, die auch eine Verbreiterung des Nellesweges sowie vergleichsweise großzügig dimensionierte Stichwege vorsieht, werden Verkehrsflächen auch für die Anlage von öffentlichen Stellplätzen ausgewiesen, sodass deren Anzahl gegenüber dem Ist-Zustand erhöht werden
kann. Damit ist keine Verschlechterung der Parksituation im öffentlichen Straßenraum, auch vor
dem Hintergrund der neu hinzukommenden Wohneinheiten, zu erwarten.
Mit der vorgesehenen aufgelockerten Einfamilienhausbebauung in dem neuen Wohngebiet entsteht eine vergleichsweise geringe Anzahl an neuen Wohneinheiten, sodass nicht mit einer unverträglichen Zunahme des Anliegerverkehrs in den bestehenden Wohngebieten zu rechnen ist.
Beschlussentwurf
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
Eingabesteller B 1
Schreiben vom 09.10.2010
'Bürgerantrag zur Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplans 16.6 - Ortsteil Geyen und Bebauungsplan Nr. 98 Geyen'.
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
1.
Es wird angefragt, welche anderen Grundstücke als weitere Standorte geprüft worden sind, und
aus welchen Gründen sie verworfen wurden.
2.
Die Platzierung eines Feuerwehrgerätehauses in einem reinen und allgemeinen Wohngebiet wird
als eine untypische Bebauungssituation bewertet.
3.
Mit dem Feuerwehrgerätehaus wird die Attraktivität des Ortsrands Geyens insbesondere im Hinblick auf die Junkerburg reduziert.
4.
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und dem bestehenden Angebot an Immobilien in und um Pulheim wird ein Zuwachs von 19 Einfamilienhäusern durch das Baugebiet als
problematisch betrachtet. Gleichzeitig wird die Attraktivität der neuen Baugrundstücke aufgrund
der Nähe zu dem Feuerwehrgerätehaus als möglicherweise gering eingeschätzt.
5.
Die Verkehrssituation am Nellesweg wird schon heutzutage als problematisch betrachtet.
-5-
6.
Insgesamt wird das Plankonzept an dem vorgesehen Standort abgelehnt und gefragt, ob, falls auf
ein Feuerwehrgerätehaus nicht insgesamt verzichtet werden kann, das Vorhaben an einem anderen Standort realisiert werden kann.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
zu 1.
In der Anlage zu dieser Vorlage 'Übersicht alternative Standorte' sind untersuchte Alternativstandorte gekennzeichnet.
Die alternativen Standorte kamen aufgrund der Verfügbarkeit der Flächen, der Zentralität der Lage
im Stadtraum oder dem Zuschnitt nicht für den Bau des Feuerwehrgerätehauses in Frage. Dementsprechend sind sie von der Verwaltung verworfen worden.
Im Hinblick auf die Suche nach einem geeigneten Standort für ein Feuerwehrgerätehaus ist
grundsätzlich anzumerken, dass es den 'idealen' Standort, der keinerlei Interessen von Anwohnern zuwider läuft, kaum geben kann, da in einer hochverdichteten Region wie Pulheim aufgrund
der generell vorhandenen hohen Nutzungsdichte des städtischen und teilweise auch ländlichen
Raums regelmäßig eine räumliche Überschneidung von Nutzungsinteressen stattfindet. Somit
stellt jeder gewählte Standort in Teilen einen Kompromiss dar, bei dem die öffentlichen mit den
privaten Interessen abgewogen werden müssen.
zu 2.
Das Feuerwehrgerätehaus wird nicht in einem reinen - oder allgemeinen Wohngebiet platziert
sondern in einer Gemeinbedarfsfläche in Randlage, die durch Lärmschutzmaßnahmen von der
umgebenden Wohnbebauung abgeschirmt ist.
Demgegenüber grenzt das bestehende Feuerwehrgerätehaus am Mittelweg direkt an reine
Wohngebiete ohne Schallschutzmaßnahmen an, was nach heutigen planerischen Maßstäben
schwerer vertretbar ist, zumal die Möglichkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen aus Mangel an
Fläche dort nicht gegeben ist.
zu 3.
Die Junkerburg liegt, getrennt durch die K 25, in deutlicher Entfernung von dem geplanten Feuerwehrgerätehaus. Gleichzeitig ist die Prägung des Ortsrands durch diese Bebauung in den letzten
Jahren wesentlich reduziert worden, da mit den vorgelagerten umfangreichen baulichen Anlagen
des Reiterhofs 'Schumacher' der Ortsrand östlich der K 25 partiell überformt worden ist.
Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung 16.6 Geyen am Ortrand Geyens ist gerade nicht
durch einen intakten Siedlungsrand mit einem harmonischen Übergang des Siedlungsraums in die
freie Landschaft geprägt. Vielmehr wirkt der viergeschossige Wohnungsbau am Nellesweg deutlich in die Landschaft hinein. Der Übergang zu den Ackerflächen beginnt abrupt nördlich des einseitig angebauten Nelleswegs ohne jede den Ortsrand definierende Begrünung.
Demgegenüber besteht mit der vorliegenden Planung die Möglichkeit, eine wahrnehmbare Ortsrandeingrünung anzulegen. Die hohe Wohnbebauung am Nellesweg wird durch das vorgelagerte,
niedrigere Baugebiet in ihrer negativen städtebaulichen Wirkung deutlich abgeschwächt.
Insgesamt bewirkt die Planung eine Verbesserung der bestehenden städtebaulichen Situation am
Ortsrand Geyens.
zu 4.
Die Nachfrage nach Baugrundstücken im Stadtgebiet Pulheim ist nach wie vor vergleichsweise
hoch und ungebrochen. Dies zeigte sich in jüngster Zeit an der Vermarktung des großen Neubaugebiets BP 94 Brauweiler, die rascher als erwartet verläuft. Gleichzeitig sind die demographischer
Perspektiven für Pulheim positiv zu beurteilen, da die Stadt in zentraler Lage in der Wachstumsregion Köln / Düsseldorf liegt.
zu 5.
Mit der vorliegenden Planung, die eine Verbreiterung des Nelleswegs sowie vergleichsweise großzügig dimensionierte Stichwege vorsieht, werden Verkehrsflächen auch für die Anlage von öffent-6-
lichen Stellplätzen ausgewiesen, sodass deren Anzahl gegenüber dem Ist-Zustand erhöht werden
kann. Somit ist keine Verschlechterung der Parksituation im öffentlichen Straßenraum auch vor
dem Hintergrund der neu hinzukommenden Wohneinheiten zu erwarten. Die Festsetzungen sehen
außerdem vor, dass Zufahrten zu den Neubaugrundstücken unmittelbar vom Nellesweg ausgeschlossen sind, sodass die Anlage von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum nicht durch private Grundstückszufahrten behindert werden kann.
Da insgesamt nur eine geringe Anzahl an neuen Wohneinheiten geplant ist, ist nicht mit einer unverträglichen Zunahme des Anliegerverkehrs in den bestehenden Wohngebieten zu rechnen.
zu 6.
Grundsätzlich ist das öffentliche Interesse der Schaffung eines neuen Standortes für ein Feuerwehrgerätehaus höher zu bewerten, als die bekundeten Interessen einiger Anwohner am Nellesweg, da der geplante Standort für eine Einrichtung notwendig ist, die für die Daseinsfürsorge weiter Teile der Pulheimer und insbesondere der Geyener Bevölkerung von grundlegender Bedeutung ist. Die Lärmschutzmaßnahmen reduzieren die möglichen negativen Auswirkungen des Feuerwehrgerätehauses auf die vorhandene Wohnnutzung auf ein vertretbares und den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechendes Maß.
Somit ist das Vorhaben insgesamt vor dem Hintergrund der Abwägung öffentlicher Interessen mit
den Belangen der Eingabesteller vereinbar.
Beschlussentwurf
zu 1.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
zu 2.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
zu 3.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
zu 4.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
zu 5.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
zu 6.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
-7-
Eingabesteller T 9 FBÖ
Am für Kreisplanung und Naturschutz des Rhein-Erft-Kreises
Schreiben vom 20.01.2010
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
1.
Seitens des Eingabestellers wird angeregt, eine angemessene Eingrünung des Plangebiets zur
freien Landschaft vorzusehen. Im Hinblick auf mögliche Immissionen durch das Feuerwehrgerätehaus wird auf Notwendigkeit der Erarbeitung eines Schallschutzgutachtens sowie als dessen
mögliche Folge die Durchführung von Schallschutzmaßnahmen hingewiesen.
2.
Seitens des Eingabestellers wird auf die mögliche Notwendigkeit einer fachgerecht durchgeführten
faunischen Bestandsaufnahme hingewiesen, um dem Artenschutz ausreichend Rechnung zu tragen.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
zu 1.
Mit den in der Flächennutzungsplanänderung 16.6 Geyen bzw. im Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
ausgewiesenen umfangreichen Grünflächen wird die planerische Voraussetzung für eine sinnvolle
Ortsrandeingrünung geschaffen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist ein Schallschutzgutachten erstellt worden. Entsprechend diesem Gutachten ist die Anlage zweier Lärmschutzwälle
im Bereich des Grundstücks des Feuerwehrgerätehauses im Bebauungsplan festgesetzt.
Somit ist die Anregung des Eingabestellers in die Planung aufgenommen worden.
zu 2.
Bei der überplanten Fläche handelt es sich um bisher intensiv bewirtschaftetes Ackerland am
Ortsrand. Es liegen keine Hinweise auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten vor, aufgrund
fehlender Biotopstrukturen (Gewässer, Gehölze, Grünland) kann das Vorkommen fast aller dieser
Arten ausgeschlossen werden.
Hinweise auf Hamstervorkommen an dieser Stelle sind nicht bekannt. Die im Bereich der Flächennutzungsplanänderung durchgeführten archäologischen Grabungen haben ebenfalls keine
Hinweise auf Hamsterbaue gezeigt. Durch die Arbeiten ist davon auszugehen, dass ein Hamstervorkommen hier nicht vorhanden ist.
Das Gleiche trifft für an Ackernutzung angepasste Vogelarten zu. Auch hier gibt es keine Hinweise
auf das Vorkommen von z. B. Kiebitz oder Grauammer. Das Eingriffsgebiet ist flächenmäßig sehr
klein und grenzt unmittelbar an den durch den befahrenen Nellesweg gebildeten Ortsrand sowie
eine stark befahrenen Ortsverbindungsstraße an. Selbst bei einer worst-case-Betrachtung würde
keine der potentiell in diesem Raum vorkommenden planungsrelevanten Arten in ihrer lokalen
Population gefährdet (§ 44 BNatschG).
Beschlussentwurf
zu 1.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen.
zu 2.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
-8-
Eingabesteller T 11 FBÖ
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Schreiben vom 16.03.2010
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
Seitens der Eingabesteller wird darauf hingewiesen, dass der Umweltbericht bezüglich der Auswirkungen des Vorhabens auf das archäologische Kulturgut zu ergänzen ist. Zudem sollte das
Bodendenkmal als Sekundärquelle durch Ausgrabung und Dokumentation gesichert werden.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Unter Punkt 8.4.3 wird im Umweltbericht des Bebauungsplans Nr. 98 Geyen auf die Auswirkungen
des Vorhabens auf das archäologische Kulturgut hingewiesen.
Die städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplans wird gegenüber dem Erhalt des Bodendenkmals als höherrangig eingestuft, jedoch sollte das Bodendenkmal aufgrund seiner archäologischen Bedeutung als Sekundärquelle durch Ausgrabung und Dokumentation gesichert werden.
Dies ist im Zuge der Grabung bereits geschehen.
Beschlussentwurf
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen.
Eingabesteller T 3
EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Schreiben vom 24.11.2010
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
Es wird darauf hingewiesen dass die Abfallgefäße der Bebauung der Stichwege, aufgrund der
fehlenden Wendemöglichkeiten für die Abfuhr, am Nellesweg platziert werden müssen.
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Entsprechend der geringen Anzahl der Wohneinheiten an den Stichwegen sowie der geringen
Entfernungen zum Nellesweg ist dies insbesondere vor dem Hintergrund einer flächensparenden
Erschließung planerisch sinnvoll.
Beschlussentwurf
Kein Beschluss erforderlich.
Eingabesteller T 8
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung
Schreiben vom 21.12.2010
Wesentlicher Inhalt der Eingabe
Seitens des Eingabestellers erfolgt der Hinweis, dass die Gestaltung der Feuerwehrzufahrt über
den Wirtschaftsweg im Baugenehmigungsverfahren geregelt werden soll. Der Wirtschaftsweg
sollte in dem als Feuerwehrzufahrt genutzten Bereich durch Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.
-9-
Stellungnahme und Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgt keine Widmung der Straße. Eine
Ausweisung als 'öffentliche Verkehrsfläche' ist nicht zweckmäßig, weil die Funktion des Wirtschaftsweg gesichert und die Zufahrt zum Feuerwehrgelände festgesetzt werden soll. Eine Erschließungsfunktion für allgemeinen öffentlichen Verkehr ist nicht vorgesehen.
Beschlussentwurf
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß oben stehendem Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.
- 10 -