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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an der Gottfried-Kinkel-Realschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 115/2010 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 10.02.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 17.03.2010 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an der Gottfried-KinkelRealschule Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.02.2010 Beschlussentwurf: Der Fällung von zwei Bergahorn (Acer pseudoplatanus, StU 0,77/ 0,62 m und 1,34 m), einem mehrstämmigen Feldahorn (Acer campestre, StU 1,27/ 1,16/ 0,85/ 0,90 m), einem Silberahorn (Acer saccharinum, StU 2,93 m) sowie einer Hainbuche (Carpinus betulus, StU 1,14 m) wird lt. § 6 Abs. (1) d), e) und g) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Die zum Schulzentrum Liblar gehörende Gottfried-Kinkel-Realschule befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Für den parallel zur Taubenstraße stehenden, mehrgeschossigen Gebäudeteil der Realschule ist im Rahmen des „Investitionspakets zur energetischen Erneuerung sozialer Strukturen“ eine energetische und bauliche Sanierung vorgesehen. Wesentliches Ziel des durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung initiierten Programms ist die nachhaltige Verbesserung des energetischen Zustands und die Verwendung regenerativer Energie zur Förderung des Klimaschutzes. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, wozu u.a. die Dämmung der Gebäudehülle und der Austausch der Fenster gehört, wird in mehreren Etappen erfolgen. Voraussichtlich wird in den Sommerferien 2010 mit der Erneuerung der Heizanlage als erste Maßnahme des Gesamtkonzepts begonnen. Der betreffende Gebäudetrakt der Realschule ist von zahlreichen Bäumen umgeben, von denen der Großteil durch baumpflegerische Rückschnittmaßnahmen erhalten bleiben kann. Jedoch ist die Fällung einiger Bäume zur Umsetzung der energetischen Sanierung nicht vermeidbar. Neben einigen kleineren Bäumen und Strauchwerk sind auch 5 Bäume betroffen, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Bäume: An der Westseite des Gebäudetrakts stehen in geringem Abstand zum Gebäude ein Bergahorn (Acer pseudoplatanus, StU 0,77/ 0,62 m) sowie eine Hainbuche (Carpinus betulus, StU 1,14 m). Die Bäume ragen mit ihren Ästen an die Fassade und müssten im Zuge der Fassadendämmung sehr stark zurückgeschnitten werden. Aus fachlicher Sicht ist jedoch ein derartiger Rückschnitt nicht erstrebenswert, da lediglich ein stark einseitiger Kronenaufbau verbleiben würde. Hinzu kommt, dass beide Bäume vermutlich nicht gepflanzt worden sind, sondern sich von selber ausgesamt haben. Zudem weist insbesondere der Bergahorn einen ungünstigen Standort in einem begrenzten Pflanzbeet an der Treppenanlage auf. Der zur Treppenanlage gehörende Metallzaun wird zwangsläufig durch den Baum beschädigt bzw. in den Baum einwachsen (siehe Anlage zur Vorlage Abb. 5). Ebenfalls ist durch die Baumkronen der an der Nordseite stehenden Bäume kein ausreichender Dach- und Fassadenabstand gegeben. Dieser ließe sich zwar durch entsprechende Arbeiten fachgerecht herstellen, es ist in diesem Bereich jedoch zur Gebäudedämmung die Freilegung der erdberührenden Außenwände vorgesehen. Hierbei lässt sich aufgrund des geringen Abstands ein umfangreicher Wurzelverlust der betreffenden Bäume nicht vermeiden. Es würden sowohl die zur Versorgung dienenden Feinwurzeln als auch die zur Verankerung des Baumes dienenden Starkwurzeln in Mitleidenschaft gezogen. Zudem konnten bereits durch das Wurzelwerk verursachte Schäden in den Wasserleitungen nachgewiesen werden. Betroffen sind neben den Grundleitungen vor allem auch die Fallleitungen für das Regenwasser. Innerhalb des Schulgebäudes kam es daher schon zu (vermutlich rückstaubedingten) Wasserschäden. Aus diesen Gründen ist auch die Fällung der Bäume an der Gebäude-Nordseite durchzuführen. Hierbei handelt es sich um einen Bergahorn (Acer pseudoplatanus, StU 1,34 m), einen mehrstämmigen Feldahorn (Acer campestre, StU 1,27/ 1,16/ 0,85/ 0,90 m) und um einen Silberahorn (Acer saccharinum, StU 2,93 m). (Dr. Rips) -2-