Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 115/2010
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 10.02.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
17.03.2010
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an der Gottfried-KinkelRealschule
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.02.2010
Beschlussentwurf:
Der Fällung von zwei Bergahorn (Acer pseudoplatanus, StU 0,77/ 0,62 m und 1,34 m), einem
mehrstämmigen Feldahorn (Acer campestre, StU 1,27/ 1,16/ 0,85/ 0,90 m), einem Silberahorn
(Acer saccharinum, StU 2,93 m) sowie einer Hainbuche (Carpinus betulus, StU 1,14 m) wird lt. § 6
Abs. (1) d), e) und g) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Die zum Schulzentrum Liblar gehörende Gottfried-Kinkel-Realschule befindet sich in einem stark
sanierungsbedürftigen Zustand. Für den parallel zur Taubenstraße stehenden, mehrgeschossigen
Gebäudeteil der Realschule ist im Rahmen des „Investitionspakets zur energetischen Erneuerung
sozialer Strukturen“ eine energetische und bauliche Sanierung vorgesehen. Wesentliches Ziel des
durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung initiierten Programms ist die
nachhaltige Verbesserung des energetischen Zustands und die Verwendung regenerativer
Energie zur Förderung des Klimaschutzes.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, wozu u.a. die Dämmung der Gebäudehülle und der
Austausch der Fenster gehört, wird in mehreren Etappen erfolgen. Voraussichtlich wird in den
Sommerferien 2010 mit der Erneuerung der Heizanlage als erste Maßnahme des Gesamtkonzepts
begonnen.
Der betreffende Gebäudetrakt der Realschule ist von zahlreichen Bäumen umgeben, von denen
der Großteil durch baumpflegerische Rückschnittmaßnahmen erhalten bleiben kann. Jedoch ist
die Fällung einiger Bäume zur Umsetzung der energetischen Sanierung nicht vermeidbar. Neben
einigen kleineren Bäumen und Strauchwerk sind auch 5 Bäume betroffen, die unter die
Baumschutzsatzung fallen. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Bäume:
An der Westseite des Gebäudetrakts stehen in geringem Abstand zum Gebäude ein Bergahorn
(Acer pseudoplatanus, StU 0,77/ 0,62 m) sowie eine Hainbuche (Carpinus betulus, StU 1,14 m).
Die Bäume ragen mit ihren Ästen an die Fassade und müssten im Zuge der Fassadendämmung
sehr stark zurückgeschnitten werden. Aus fachlicher Sicht ist jedoch ein derartiger Rückschnitt
nicht erstrebenswert, da lediglich ein stark einseitiger Kronenaufbau verbleiben würde. Hinzu
kommt, dass beide Bäume vermutlich nicht gepflanzt worden sind, sondern sich von selber
ausgesamt haben. Zudem weist insbesondere der Bergahorn einen ungünstigen Standort in einem
begrenzten Pflanzbeet an der Treppenanlage auf. Der zur Treppenanlage gehörende Metallzaun
wird zwangsläufig durch den Baum beschädigt bzw. in den Baum einwachsen (siehe Anlage zur
Vorlage Abb. 5).
Ebenfalls ist durch die Baumkronen der an der Nordseite stehenden Bäume kein ausreichender
Dach- und Fassadenabstand gegeben. Dieser ließe sich zwar durch entsprechende Arbeiten
fachgerecht herstellen, es ist in diesem Bereich jedoch zur Gebäudedämmung die Freilegung der
erdberührenden Außenwände vorgesehen. Hierbei lässt sich aufgrund des geringen Abstands ein
umfangreicher Wurzelverlust der betreffenden Bäume nicht vermeiden. Es würden sowohl die zur
Versorgung dienenden Feinwurzeln als auch die zur Verankerung des Baumes dienenden
Starkwurzeln in Mitleidenschaft gezogen. Zudem konnten bereits durch das Wurzelwerk
verursachte Schäden in den Wasserleitungen nachgewiesen werden. Betroffen sind neben den
Grundleitungen vor allem auch die Fallleitungen für das Regenwasser. Innerhalb des
Schulgebäudes kam es daher schon zu (vermutlich rückstaubedingten) Wasserschäden. Aus
diesen Gründen ist auch die Fällung der Bäume an der Gebäude-Nordseite durchzuführen. Hierbei
handelt es sich um einen Bergahorn (Acer pseudoplatanus, StU 1,34 m), einen mehrstämmigen
Feldahorn (Acer campestre, StU 1,27/ 1,16/ 0,85/ 0,90 m) und um einen Silberahorn (Acer
saccharinum, StU 2,93 m).
(Dr. Rips)
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