Daten
Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
20.09.13, 10:48
Aktualisiert
20.09.13, 10:48
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.3 / Wohnungswesen
Sachbearbeiter/in: Detlef Habicht
TOP
Drs.-Nr.: 375.13
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
01.10.2013
Haupt- und Finanzausschuss
08.10.2013
Stadtrat
15.10.2013
X
17.09.2013
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE Nr. 263 A "Westl. Teilbereich Hubertusbusch";
hier: Abschluss eines Verpflichtungsvertrages
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 800 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der
Rat der Stadt Kerpen beschließt den Abschluss des städtebaulichen Verpflichtungsvertrages (siehe Anlage) mit der Firma Aldi GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Otte Gesellschaft mbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Eckhardt Otte, Humboldtstraße
38-44, 50171 Kerpen für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KE Nr. 263 A
„Westl. Teilbereich Hubertusbusch“ im Stadtteil Kerpen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
Habicht
Abteilungsleiter/in
kom. Amtsleiter Zuständiger
Dezernent
Held
Schwister
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Kämmerer
Bürgermeisterin
Abt. 10.1
Ratsbüro
Sieburg
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
800 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto: 800 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 375.13
Seite 2
Begründung:
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KE Nr. 263 A „Westl. Teilbereich Hubertusbusch“ umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Kerpen, Flur 34, Flurstück 30 und 38.
Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung
des baulichen Bestandes der Aldi-Filiale Stiftsstraße 256 in 50171 Kerpen-Langenich und eine
geordnete städtebauliche Entwicklung der geplanten Erweiterung des Nahversorgungsstandortes.
Dieser zentrale Nahversorgungsstandort Kerpen-Langenich übernimmt neben der Versorgung der
angrenzenden bestehenden Gebiete auch eine wichtige Versorgungsfunktion für den nordwestlich
des Plangebietes gelegenen Umsiedlungsstandort Manheim-neu.
Ziel der Erweiterung ist, neben der Bestandssicherung der Aldi-Filiale, die Attraktivierung des
Standortes für die Kundschaft durch eine großzügigere Warenpräsentation, insbesondere durch
eine Verbesserung der Orientierung und der Bewegungsmöglichkeit der Kunden.
Darüber hinaus soll Im Rahmen dieses Vorhabens zudem ein Fuß- und Radweg als Verbindung
zwischen dem derzeit im Bau befindlichen nördlichen Fuß- und Radweg und dem Fachmarktzentrum hergestellt werden. Diese bauliche Maßnahme erfolgt mit der Zielsetzung, eine deutlich bessere Anbindung des Nahversorgungsstandortes an den Stadtteil Manheim-neu und an das Zentrum von Kerpen für Radfahrer und Fußgänger zu erreichen.
Da die Stadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen kann, hat
der Vertragspartner der Stadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener Entwicklung dieses
Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen. Darüber hinaus hat er
sich dazu verpflichtet, das vorbezeichnete Vorhaben in Abstimmung mit der Stadt auf seine eigenen Kosten zu realisieren.
Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen
und zu sichern, soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf des städtebaulichen Verpflichtungsvertrages zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Firma Aldi GmbH & Co. KG, vertreten durch
die Komplementärin Otte Gesellschaft mbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer
Eckhardt Otte, Humboldtstraße 38-44, 50171 Kerpen für den Bereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes KE Nr. 263 A „Westl. Teilbereich Hubertusbusch“ im Stadtteil Kerpen abgeschlossen werden.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 375.13
Seite 3