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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE Nr. 263 A "Westl. Teilbereich Hubertusbusch"; hier: Abschluss eines Verpflichtungsvertrages)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
20.09.13, 10:48
Aktualisiert
20.09.13, 10:48
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE Nr. 263 A "Westl. Teilbereich Hubertusbusch"; hier: Abschluss eines Verpflichtungsvertrages) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE Nr. 263 A "Westl. Teilbereich Hubertusbusch"; hier: Abschluss eines Verpflichtungsvertrages) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE Nr. 263 A "Westl. Teilbereich Hubertusbusch"; hier: Abschluss eines Verpflichtungsvertrages)

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KOLPINGSTADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.3 / Wohnungswesen Sachbearbeiter/in: Detlef Habicht TOP Drs.-Nr.: 375.13 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 01.10.2013 Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2013 Stadtrat 15.10.2013 X 17.09.2013 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE Nr. 263 A "Westl. Teilbereich Hubertusbusch"; hier: Abschluss eines Verpflichtungsvertrages Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 800 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt den Abschluss des städtebaulichen Verpflichtungsvertrages (siehe Anlage) mit der Firma Aldi GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Otte Gesellschaft mbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Eckhardt Otte, Humboldtstraße 38-44, 50171 Kerpen für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KE Nr. 263 A „Westl. Teilbereich Hubertusbusch“ im Stadtteil Kerpen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Habicht Abteilungsleiter/in kom. Amtsleiter Zuständiger Dezernent Held Schwister Mitzeichnung Amt Amt 20 Kämmerer Bürgermeisterin Abt. 10.1 Ratsbüro Sieburg Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 800 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 800 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 375.13 Seite 2 Begründung: Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KE Nr. 263 A „Westl. Teilbereich Hubertusbusch“ umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Kerpen, Flur 34, Flurstück 30 und 38. Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung des baulichen Bestandes der Aldi-Filiale Stiftsstraße 256 in 50171 Kerpen-Langenich und eine geordnete städtebauliche Entwicklung der geplanten Erweiterung des Nahversorgungsstandortes. Dieser zentrale Nahversorgungsstandort Kerpen-Langenich übernimmt neben der Versorgung der angrenzenden bestehenden Gebiete auch eine wichtige Versorgungsfunktion für den nordwestlich des Plangebietes gelegenen Umsiedlungsstandort Manheim-neu. Ziel der Erweiterung ist, neben der Bestandssicherung der Aldi-Filiale, die Attraktivierung des Standortes für die Kundschaft durch eine großzügigere Warenpräsentation, insbesondere durch eine Verbesserung der Orientierung und der Bewegungsmöglichkeit der Kunden. Darüber hinaus soll Im Rahmen dieses Vorhabens zudem ein Fuß- und Radweg als Verbindung zwischen dem derzeit im Bau befindlichen nördlichen Fuß- und Radweg und dem Fachmarktzentrum hergestellt werden. Diese bauliche Maßnahme erfolgt mit der Zielsetzung, eine deutlich bessere Anbindung des Nahversorgungsstandortes an den Stadtteil Manheim-neu und an das Zentrum von Kerpen für Radfahrer und Fußgänger zu erreichen. Da die Stadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen kann, hat der Vertragspartner der Stadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener Entwicklung dieses Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen. Darüber hinaus hat er sich dazu verpflichtet, das vorbezeichnete Vorhaben in Abstimmung mit der Stadt auf seine eigenen Kosten zu realisieren. Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen und zu sichern, soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf des städtebaulichen Verpflichtungsvertrages zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Firma Aldi GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Otte Gesellschaft mbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Eckhardt Otte, Humboldtstraße 38-44, 50171 Kerpen für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KE Nr. 263 A „Westl. Teilbereich Hubertusbusch“ im Stadtteil Kerpen abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 375.13 Seite 3