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Beschlussvorlage (Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt Eintragung eines traufenständigen, zweigeschossigen, verputzten, rundum mit Teerpappe verkleideten Fachwerk-Wohnhauses in Erftstadt-Lechenich, Schloßwall 51, Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 749)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
Beschlussvorlage (Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt
Eintragung eines traufenständigen, zweigeschossigen, verputzten, rundum mit Teerpappe verkleideten Fachwerk-Wohnhauses in Erftstadt-Lechenich,       Schloßwall 51, 
Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 749) Beschlussvorlage (Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt
Eintragung eines traufenständigen, zweigeschossigen, verputzten, rundum mit Teerpappe verkleideten Fachwerk-Wohnhauses in Erftstadt-Lechenich,       Schloßwall 51, 
Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 749) Beschlussvorlage (Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt
Eintragung eines traufenständigen, zweigeschossigen, verputzten, rundum mit Teerpappe verkleideten Fachwerk-Wohnhauses in Erftstadt-Lechenich,       Schloßwall 51, 
Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 749)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 436/2009 Az.: 63-3374 / 051 Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 10.08.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 17.03.2010 Bemerkungen Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt Eintragung eines traufenständigen, zweigeschossigen, verputzten, rundum mit Teerpappe verkleideten Fachwerk-Wohnhauses in Erftstadt-Lechenich, Schloßwall 51, Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 749 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.08.2009 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt das zweigeschossige, verputzte, rundum mit Teerpappe verkleidete Fachwerk-Wohnhaus in Erftstadt-Lechenich, Schlosswall 51, Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 749 unter der lfd. DL- Nr.366 in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt einzutragen. Begründung: Die Denkmälerkommission des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vertritt die Auffassung, dass das o. g. Gebäude die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen, die für ein Baudenkmal gemäß § 2 DSchG NRW gelten, erfüllt. Mit Schreiben vom 22.07.2009 beantragte der LVR, hier: das Amt für Denkmalpflege im Rheinland, die Eintragung gemäß § 3 DSchG NRW in die städtische Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt. Das Gebäude ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, weil es mit seiner orginalen Substanz in anschaulicher Weise die Lebens-, Arbeits- und Wohnform im ländlichen Bereich dokumentiert. -1- -4- -51- -500- -Verf.- -63- Mitzeichnung- Aus orts- und siedlungsgeschichtlichen Gründen ist es für die Menschen vor Ort von Bedeutung, weil es durch seine historische Lage unmittelbar an der Straße den historischen Straßenraum -2- markiert und mit seiner orginalen Kubatur sowie mit seinen orginalen Proportionen in städtebaulicher Hinsicht eine maßstabbildene Größe darstellt. Für die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes liegen ebenso wissenschaftliche Gründe vor, weil die hier noch vorhandenen bauhistorischen Elemente, wie z.B. die originale Treppenanlage, die Innen-türen und die Kölner Decken, im Zusammenhang mit diesem speziellen Haustyp und auf Grund ihres Alter und ihrer Seltenheit für die volkskundliche und architekturgeschichtliche Forschung und Lehre wertvoll und unverzichtbar sind. Die Anbauten an der rückwärtigen Traufseite sind jüngeren Datums und kein Bestandteil des Baudenkmals. (Dr. Rips) Formblatt -3-