Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 436/2009
Az.: 63-3374 / 051
Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 10.08.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
17.03.2010
Bemerkungen
Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt
Eintragung eines traufenständigen, zweigeschossigen, verputzten, rundum mit
Teerpappe verkleideten Fachwerk-Wohnhauses in Erftstadt-Lechenich,
Schloßwall 51,
Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 749
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.08.2009
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt das zweigeschossige, verputzte, rundum mit Teerpappe verkleidete Fachwerk-Wohnhaus in Erftstadt-Lechenich, Schlosswall 51,
Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 749 unter der lfd. DL- Nr.366 in die Denkmalliste (Teil A)
der Stadt Erftstadt einzutragen.
Begründung:
Die Denkmälerkommission des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vertritt die Auffassung,
dass das o. g. Gebäude die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen, die für ein Baudenkmal
gemäß § 2 DSchG NRW gelten, erfüllt.
Mit Schreiben vom 22.07.2009 beantragte der LVR, hier: das Amt für Denkmalpflege im Rheinland,
die Eintragung gemäß § 3 DSchG NRW in die städtische Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt.
Das Gebäude ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, weil es mit seiner orginalen Substanz in anschaulicher Weise die Lebens-, Arbeits- und Wohnform im ländlichen Bereich dokumentiert.
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Aus orts- und siedlungsgeschichtlichen Gründen ist es für die Menschen vor Ort von Bedeutung,
weil es durch seine historische Lage unmittelbar an der Straße den historischen Straßenraum
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markiert und mit seiner orginalen Kubatur sowie mit seinen orginalen Proportionen in
städtebaulicher Hinsicht eine maßstabbildene Größe darstellt.
Für die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes liegen ebenso wissenschaftliche Gründe vor, weil
die hier noch vorhandenen bauhistorischen Elemente, wie z.B. die originale Treppenanlage, die
Innen-türen und die Kölner Decken, im Zusammenhang mit diesem speziellen Haustyp und auf
Grund ihres Alter und ihrer Seltenheit für die volkskundliche und architekturgeschichtliche
Forschung und Lehre wertvoll und unverzichtbar sind.
Die Anbauten an der rückwärtigen Traufseite sind jüngeren Datums und kein Bestandteil des Baudenkmals.
(Dr. Rips)
Formblatt
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