Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
14.02.11, 18:34
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr: 57/2011
1. Ergänzung
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
III/26.3
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
22.02.2011
X
Herr Prieß
(Verfasser/in)
nö. S. TOP
09.02.2011
(Datum)
BETREFF:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Archäologische Arbeiten im Vorfeld der Bebauung des Guidelplatzes
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Stadtverwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
€
28.000 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
x
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto M 66776311, Neugestaltung Ortskern Brauweiler.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Stadt Pulheim genehmigt folgende vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 08.02.2011 gem. § 60 (1) GO NRW beschlossene Dringlichkeitsentscheidung:
"Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Pulheim stimmt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (1) GO NRW einer überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 28.000
Euro bei dem Sachkonto M 26880011.10000.7831000, Prospektion auf städtischen Grundstücken, zu.
Die Deckung erfolgt bei dem Sachkonto M 66776311.10000.7831000, Neugestaltung Ortskern
Brauweiler."
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.02.2011 wurde unter Tagesordnungspunkt I.10 bei der Behandlung der Vorlage 57/2011 darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung
zeitlicher Verzögerungen eine Entscheidung über die Zustimmung zu der vorgeschlagenen überplanmäßigen Ausgabe an diesem Tag erforderlich sei (siehe hierzu auch Erläuterungen der Vorlage 27/2011). Deshalb wurde die Beschlussempfehlung in der Sitzung entsprechend abgeändert
und die o. a. Dringlichkeitsentscheidung getroffen.
Gem. § 60 (1) GO NRW ist die Dringlichkeitsentscheidung dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur
Genehmigung vorzulegen.
-2-