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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 31 "Am Lamersdorfer Fließ" - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Datum
31.10.2007
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 31 "Am Lamersdorfer Fließ"
- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Bü 20.09.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 10.10.2007 Rat 31.10.2007 TOP Ein Ja Nein 419/2007 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“ - Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: - - - Die Bebauungsplanunterlagen werden für die Gemeinde Inden unentgeltlich von der Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH erstellt. Für den in Anlage beigefügten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“ aufgestellt. Die Beteiligung der Behörden gem. § 4.1. BauGB wird durchgeführt. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von einem Monat eingeräumt. Begründung: Im September 2002 wurde dem Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung ein erster Vorentwurf für die Entwicklung eines Bebauungsplanes im o.a. Plangebiet vorgestellt. Auf dieser Grundlage sollte ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Nun ist seitens der Wirtschaftsund Strukturförderung im Kreis Düren mbH ein Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt worden. Die GWS wird die Bebauungsplanunterlagen unentgeltlich der Gemeinde Inden zur Verfügung stellen, um auf der Grundlage des zukünftigen Bebauungsplanes als Erschließungsträger das Baugebiet zu entwickeln. Da es sich bei der Beteiligung nach § 4.1 BauGB um eine Abfrage der einzustellenden Belange in das Planverfahren handelt, sind die Planunterlagen, die damals vorgestellt wurden, für diese Verfahrensschritte ausreichend. Die Sachlage ist in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 23. Mai 2007 beraten und vertagt worden. Für weiterführende Fragen sollte ein Vertreter der GWS – Düren zur Verfügung stehen. Dieser ist in die Sitzung eingeladen und steht für eine Erörterung zur Verfügung.