Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/501
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
26.10.2010
X
09.11.2010
X
Herr Darius
(Verfasser/in)
295/2010
nö. S. TOP
31
21.07.2010
(Datum)
BETREFF:
Organisationsuntersuchung durch die Firma Rödl & Partner
Behindertenbeauftragte
Maßnahmenblatt 64
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Rat + Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1) Der HFA empfiehlt dem Rat, die Vergabe von Stellungnahmen im Behindertenbereich an
Externe abzulehnen.
2) Der HFA empfiehlt dem Rat, die Vergabe von Stellungnahmen im Behindertenbereich an
Externe zu beschließen.
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ERLÄUTERUNGEN:
Der Rat hat am 06.Juli 2010 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Kosten für das Anfertigen von Stellungnahmen durch Externe zu ermitteln. Über die Maßnahme soll in der Sitzung
des HFA am 26. Oktober beraten werden.
Die rechtliche Grundlage für die Aufgaben der Behindertenbeauftragten ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) sowie das Sozialgesetzbuch IX und XII.
Der Aufgabenbereich der Behindertenbeauftragten umfasst neben Beratungstätigkeiten vor allem
das Verfassen bzw. die Abgabe von sowohl mündlichen als auch schriftlichen Auskünften und
Stellungnahmen gem. § 4 BGG NRW gegenüber den Fachämtern der Verwaltung.
Durchschnittlich werden jährlich ca. 8 bis 12 Stellungnahmen und Auskünfte abgegeben bzw. verfasst. Unter Berücksichtigung der ggf. notwendigen Ortstermine und Abstimmungsgespräche mit
den jeweiligen Fachämtern liegt der zeitliche Aufwand einer Stellungnahme zwischen 0,5 bis 5,0
Stunden. Der durchschnittliche Zeitaufwand umfasst daher ca. 2,75 Stunden für eine Stellungnahme; ausgehend von durchschnittlich 10 Stellungnahmen im Jahr, würde sich die Jahresarbeitszeit auf 27,5 Stunden belaufen.
Grundsätzlich ist es möglich, externe Unternehmen und Institutionen mit dem Verfassen der o.g.
Stellungnahmen zu beauftragen. Es gilt jedoch zu beachten, dass bei Baumaßnahmen, die eine
finanzielle Förderung durch das Land erfahren, die Anhörung eines Behindertenbeauftragten oder
eines Behindertenbeirates der Kommune als Förderungsvoraussetzung vorgeschrieben ist. Sollte
eine Kommune nicht über Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte verfügen, sind nach den
Förderrichtlinien entsprechende Verbände im Sinne des § 5 des BGG anzuhören. Das bedeutet,
dass in solchen Fällen Ingenieur- oder Architektenbüros nicht befugt wären, Stellungnahmen abzugeben.
Es wurden zwei externe Einrichtungen nach ihrem Stundensatz für das Verfassen von Stellungnahmen gem. §4 BGG NRW befragt:
1.) Sozialverband VDK - Ortsgruppe Pulheim: 75,-€/Std.
75,-€ x 27,5 Std. = 2.062,50 € im Jahr
2.) Ingenieurbüro Kempen Krause, Köln: 68,-€/Std.
68,-€ x 27,5 Std. = 1.870,00 € im Jahr
Im Vergleich hierzu die tatsächlichen Bruttoarbeitgeberkosten (nach TVöD) der beauftragten Verwaltungskraft: rund 34,-€/Std.
34,-€ x 27,5 Std. = 935,00 € im Jahr
Letztendlich ist es für die Stadtverwaltung kostengünstiger, die Stellungnahmen weiterhin durch
die eigene Verwaltungskraft anfertigen zu lassen.
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