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Beschlussvorlage (Organisationsuntersuchung durch die Firma Rödl & Partner Behindertenbeauftragte Maßnahmenblatt 64)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (Organisationsuntersuchung durch die Firma Rödl & Partner
Behindertenbeauftragte
Maßnahmenblatt 64) Beschlussvorlage (Organisationsuntersuchung durch die Firma Rödl & Partner
Behindertenbeauftragte
Maßnahmenblatt 64)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat II/501 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 26.10.2010 X 09.11.2010 X Herr Darius (Verfasser/in) 295/2010 nö. S. TOP 31 21.07.2010 (Datum) BETREFF: Organisationsuntersuchung durch die Firma Rödl & Partner Behindertenbeauftragte Maßnahmenblatt 64 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Rat + Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1) Der HFA empfiehlt dem Rat, die Vergabe von Stellungnahmen im Behindertenbereich an Externe abzulehnen. 2) Der HFA empfiehlt dem Rat, die Vergabe von Stellungnahmen im Behindertenbereich an Externe zu beschließen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Der Rat hat am 06.Juli 2010 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Kosten für das Anfertigen von Stellungnahmen durch Externe zu ermitteln. Über die Maßnahme soll in der Sitzung des HFA am 26. Oktober beraten werden. Die rechtliche Grundlage für die Aufgaben der Behindertenbeauftragten ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) sowie das Sozialgesetzbuch IX und XII. Der Aufgabenbereich der Behindertenbeauftragten umfasst neben Beratungstätigkeiten vor allem das Verfassen bzw. die Abgabe von sowohl mündlichen als auch schriftlichen Auskünften und Stellungnahmen gem. § 4 BGG NRW gegenüber den Fachämtern der Verwaltung. Durchschnittlich werden jährlich ca. 8 bis 12 Stellungnahmen und Auskünfte abgegeben bzw. verfasst. Unter Berücksichtigung der ggf. notwendigen Ortstermine und Abstimmungsgespräche mit den jeweiligen Fachämtern liegt der zeitliche Aufwand einer Stellungnahme zwischen 0,5 bis 5,0 Stunden. Der durchschnittliche Zeitaufwand umfasst daher ca. 2,75 Stunden für eine Stellungnahme; ausgehend von durchschnittlich 10 Stellungnahmen im Jahr, würde sich die Jahresarbeitszeit auf 27,5 Stunden belaufen. Grundsätzlich ist es möglich, externe Unternehmen und Institutionen mit dem Verfassen der o.g. Stellungnahmen zu beauftragen. Es gilt jedoch zu beachten, dass bei Baumaßnahmen, die eine finanzielle Förderung durch das Land erfahren, die Anhörung eines Behindertenbeauftragten oder eines Behindertenbeirates der Kommune als Förderungsvoraussetzung vorgeschrieben ist. Sollte eine Kommune nicht über Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte verfügen, sind nach den Förderrichtlinien entsprechende Verbände im Sinne des § 5 des BGG anzuhören. Das bedeutet, dass in solchen Fällen Ingenieur- oder Architektenbüros nicht befugt wären, Stellungnahmen abzugeben. Es wurden zwei externe Einrichtungen nach ihrem Stundensatz für das Verfassen von Stellungnahmen gem. §4 BGG NRW befragt: 1.) Sozialverband VDK - Ortsgruppe Pulheim: 75,-€/Std. 75,-€ x 27,5 Std. = 2.062,50 € im Jahr 2.) Ingenieurbüro Kempen Krause, Köln: 68,-€/Std. 68,-€ x 27,5 Std. = 1.870,00 € im Jahr Im Vergleich hierzu die tatsächlichen Bruttoarbeitgeberkosten (nach TVöD) der beauftragten Verwaltungskraft: rund 34,-€/Std. 34,-€ x 27,5 Std. = 935,00 € im Jahr Letztendlich ist es für die Stadtverwaltung kostengünstiger, die Stellungnahmen weiterhin durch die eigene Verwaltungskraft anfertigen zu lassen. -2-