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Mitteilungsvorlage (Öffnung der Einbahnstraße Rosenhügel, im Teilabschnitt zwischen Bernhardstraße und Friedhofsweg, in Brauweiler für den Radverkehr)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
7,4 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
10.11.10, 07:36
Aktualisiert
11.11.10, 15:03
Mitteilungsvorlage (Öffnung der Einbahnstraße Rosenhügel, im Teilabschnitt zwischen Bernhardstraße und Friedhofsweg, in Brauweiler für den Radverkehr)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Termin 17.11.2010 IV-66-18-9188 (Amt/Aktenzeichen) Herr Würtz (Verfasser/in) ö. S. X 479/2010 nö. S. TOP 02.11.2010 (Datum) BETREFF: Öffnung der Einbahnstraße Rosenhügel, im Teilabschnitt zwischen Bernhardstraße und Friedhofsweg, in Brauweiler für den Radverkehr Veranlasser: Verwaltung MITTEILUNG: Im Rahmen der in 2008 durchgeführten Bürgerwerkstatt Brauweiler wurde durch einige Bürgerinnen und Bürger angeregt, die Einbahnstraße Rosenhügel, im Teilabschnitt zwischen Bernhardstraße und Friedhofsweg, in Brauweiler für den Radverkehr gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung zu öffnen. Zwischenzeitlich wurde die Situation durch die verkehrslenkenden Behörden sowie den Fahrradbeauftragten der Stadt Pulheim mit dem nachfolgenden Ergebnis begutachtet: Grundsätzlich weist die Straße Rosenhügel im o. g. Bereich eine Fahrbahnbreite von bis zu 6,5 m auf. Durch verschiedene geschwindigkeitsreduzierende Einbauten in Form von Pflanzbeeten und Parkständen verbleibt in Teilbereichen eine Restfahrbahnbreite von ca. 3,40 m. Aufgrund der nur punktuell angelegten Einbauten stehen dem Rad- und Kfz-Verkehr im Begegnungsfall aber ausreichende Ausweichflächen zur Verfügung. Im Einmündungsbereich zur Bernhardstraße sieht die Planung der Verwaltung vor, den Radverkehr baulich vom Kfz-Verkehr getrennt und somit sicher und geschützt auf die übergeordnete Straße zu führen (s. Fotos). Im Bereich des Knotenpunktes Friedhofsweg/ Rosenhügel muss zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und der damit verbundenen Erhöhung der Verkehrssicherheit ein Pflanzbeet entfernt werden. Durch die z. Zt. vorhandene Bepflanzung besteht keinerlei Möglichkeit, einen gegen die Fahrtrichtung fahrenden Fahrradfahrer frühzeitig zu erkennen. Hier sieht die Planung ein Auspflastern des vorhandenen Pflanzbeetes vor. Für das weitere öffentliche Pflanzbeet sowie einen Blumenkübel im Eingangsbereich zum Haus-Nr. 27 ist zudem sicherzustellen, dass die Bepflanzung bis auf eine maximale Höhe von ca. 1,00 m zurückgeschnitten wird. Die Umsetzung der Maßnahme ist in Abhängigkeit der Witterung noch in diesem Jahr vorgesehen. Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 2.700 € stehen unter dem Produkt-Sachkonto 012 001 001/ 5232005 „Tempo-30-Zonen“ zur Verfügung -1-