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Antrag (Antrag bzgl. Platzbenennung in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
18.03.2010
Erstellt
05.03.10, 06:59
Aktualisiert
05.03.10, 06:59
Antrag (Antrag bzgl. Platzbenennung in Erftstadt-Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 78/2010 Az.: 82.2-32-10 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 25.01.2010 Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters, Herrn Oberhofer, leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Hauptausschuss Betrifft: Termin 18.03.2010 Bemerkungen Antrag bzgl. Platzbenennung in Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.01.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Es ist sicher eine gute Sache, dem interessierten Besucher der Altstadt von Lechenich die Histiorie der Entstehung der Stadt Lechenich zu erläutern und näher zu bringen. Die bloße Benennung eines kleinen Platzes scheint hier jedoch nicht das richtige Mittel zu sein. Sinnvoller wäre das Aufstellen oder Aufhängen von Informationstafeln an markanten Stellen im Altstadtbereich. Eine Straßenbenennung hat in erster Linie ordnenden Charakter. Sie dient zum Auffinden von Personen, Gebäuden oder sonstigen Einrichtungen. An der v. g. Stelle befinden sich keine Anlieger. Der Platz ist in den öffentlichen Büchern (Kataster, Grundbuch etc.) der „Schloßstraße“ zugeordnet. Eine offizielle Straßenbenennung hat die Berichtigung der öffentlichen Bücher zur Folge. Bei Behörden, Versorgungsträgern, Polizei usw. werden die Straßennamenlisten unnötig aufgebläht mit Straßennamen, die eben nicht diesen ordnenden Charakter haben. Der guten Ordnung halber sei noch darauf hingewiesen, dass die Flurstücke 709 und 710, die in dem dem Antrag beigefügten Plan mit in die zu benennende Fläche einbezogen sind, sich nicht nicht im Eigentum der Stadt Erftstadt befinden. (Dr. Rips)