Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
18.03.2010
Erstellt
05.03.10, 06:59
Aktualisiert
05.03.10, 06:59
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 78/2010
Az.: 82.2-32-10
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 25.01.2010
Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters, Herrn Oberhofer, leite ich an die zuständigen
Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Betrifft:
Termin
18.03.2010
Bemerkungen
Antrag bzgl. Platzbenennung in Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.01.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Es ist sicher eine gute Sache, dem interessierten Besucher der Altstadt von Lechenich die Histiorie
der Entstehung der Stadt Lechenich zu erläutern und näher zu bringen.
Die bloße Benennung eines kleinen Platzes scheint hier jedoch nicht das richtige Mittel zu sein.
Sinnvoller wäre das Aufstellen oder Aufhängen von Informationstafeln an markanten Stellen im
Altstadtbereich.
Eine Straßenbenennung hat in erster Linie ordnenden Charakter. Sie dient zum Auffinden von
Personen, Gebäuden oder sonstigen Einrichtungen. An der v. g. Stelle befinden sich keine
Anlieger. Der Platz ist in den öffentlichen Büchern (Kataster, Grundbuch etc.) der „Schloßstraße“
zugeordnet.
Eine offizielle Straßenbenennung hat die Berichtigung der öffentlichen Bücher zur Folge. Bei
Behörden, Versorgungsträgern, Polizei usw. werden die Straßennamenlisten unnötig aufgebläht
mit Straßennamen, die eben nicht diesen ordnenden Charakter haben.
Der guten Ordnung halber sei noch darauf hingewiesen, dass die Flurstücke 709 und 710, die in
dem dem Antrag beigefügten Plan mit in die zu benennende Fläche einbezogen sind, sich nicht
nicht im Eigentum der Stadt Erftstadt befinden.
(Dr. Rips)