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Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Bü
20.11.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
06.12.2006
Rat
20.12.2006
TOP Ein Ja
Nein
308/2006
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 32 „Erschließung Goltsteinkuppe“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
-
Für den in Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
-
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche
Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der
Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen.
Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den
Bürgermeister festzulegen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die
voraussichtlichen Auswirkungen werden auf Wunsch der Öffentlichkeit dargelegt.
Der Öffentlichkeit wird während der Auslegungszeit Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
-
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB soll durch Zusendung dieses
Beschlusses, sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnung und Begründung an die Behörden
erfolgen. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von einem Monat eingeräumt.
Begründung:
In der Sitzung des Rates am 09.11. 2006 wurde beschlossen, einen Bebauungsplan für die in der
Sitzung abgestimmten Erschließungsvariante der Goltsteinkuppe vorzubereiten.
Der Bebauungsplanvorentwurf wurde vom Büro BKR Aachen entwickelt, er sichert das
Planungsrecht zum Bau der Straße von der Merödgener Straße auf das Plateau der Goltsteinkuppe.
Es werden keine Zwangspunke für die zukünftigen Standorte des Aussichtsturmes und weiterer
freizeitbezogener Nutzungen geschaffen. Die Nutzungen des Plateaus sind flexibel für detaillierte
Standortentscheidungen.
Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt und erörtert.