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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32 "Erschließung Goltsteinkuppe" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

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Kommune
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10 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32 "Erschließung Goltsteinkuppe"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Bü 20.11.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 06.12.2006 Rat 20.12.2006 TOP Ein Ja Nein 308/2006 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 32 „Erschließung Goltsteinkuppe“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: - Für den in Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. - Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister festzulegen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden auf Wunsch der Öffentlichkeit dargelegt. Der Öffentlichkeit wird während der Auslegungszeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. - Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB soll durch Zusendung dieses Beschlusses, sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnung und Begründung an die Behörden erfolgen. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von einem Monat eingeräumt. Begründung: In der Sitzung des Rates am 09.11. 2006 wurde beschlossen, einen Bebauungsplan für die in der Sitzung abgestimmten Erschließungsvariante der Goltsteinkuppe vorzubereiten. Der Bebauungsplanvorentwurf wurde vom Büro BKR Aachen entwickelt, er sichert das Planungsrecht zum Bau der Straße von der Merödgener Straße auf das Plateau der Goltsteinkuppe. Es werden keine Zwangspunke für die zukünftigen Standorte des Aussichtsturmes und weiterer freizeitbezogener Nutzungen geschaffen. Die Nutzungen des Plateaus sind flexibel für detaillierte Standortentscheidungen. Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt und erörtert.