Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
02.05.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
17.05.2006
TOP Ein Ja
Nein
242/2006
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Tagebau Inden
- Antrag gemäß § 7 WHG auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von
Wasser aus dem Krauthausener-Jülicher Mühlenteich und dessen Einleitung in den Fischteich bei
Haus Dorr einschließlich der erforderlichen Überleitung
Beschlussentwurf:
Gegen den Antrag gem. § 7 WHG auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme
von Wasser aus dem Krauthausener-Jülicher Mühlenteich und dessen Einleitung in den Fischteich
bei Haus Dorr einschließlich der erforderlichen Überleitung werden keine Bedenken erhoben.
Begründung:
Gemäß der vorliegenden wasserrechtlichen Erlaubnis für die Sümpfung im Zusammenhang mit
dem Betrieb des Tagebaus Inden wurde RWE Power aufgelegt, dass Beeinträchtigungen für die
Feuchtgebiete unterbleiben müssen. Entsprechend sind nachträglich Maßnahmen durchzuführen. Zu
einer dieser Maßnahmen gehört zum Schutz der Amphibien-Fauna in dem südlich von Haus Dorr
gelegenen abgebundenen Teich eine Überleitung von Rurwasser. Hiermit soll sichergestellt werden,
dass der Teich, der Grundwasserkontakt hat, als Laichgewässer für die Amphibien nicht verloren
geht.
Jetzt ist allerdings vorgesehen, dass die Wasserzuleitung nicht direkt über die Rur, sondern über den
Krauthausener-Jülicher Mühlenteich erfolgen soll. Die im Vergleich zur Rur deutlich
gleichmäßigere Wasserführung dieses Mühlenteiches ermöglicht relativ konstante
Betriebsbedingungen. Des Weiteren liegt der Mühlenteich höher als der Fischteich, so dass das
vorhandene Gefälle genutzt werden kann und keine Pumpstation erforderlich ist. Es ist beabsichtigt,
nur dann Wasser überzuleiten, wenn der Wasserspiegel des Teiches unter die Unterkante des
Ablaufs der Überleitung absinkt. Zur Kontrolle wird im Fischteich ein Lattenpegel errichtet.
Die Wasserqualität für die Überleitung in den Fischteich bei Haus Dorr wird als unbedenklich
eingestuft. Auch hier werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden.
Die Maßnahme ist mit den Wasserbehörden und dem Staatlichen Umweltamt, aber auch mit dem
Eigentümer abgestimmt. Die Planung kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden. Belange,
die die Gemeinde Inden betreffen, sind nicht erkennbar. Aus diesen Gründen sollen keine Bedenken
oder Einwändungen erhoben werden.