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Beschlussvorlage (wasserrechtliche Erlaubnis)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (wasserrechtliche Erlaubnis)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 02.05.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 17.05.2006 TOP Ein Ja Nein 242/2006 Ent Bemerkungen Betrifft: Tagebau Inden - Antrag gemäß § 7 WHG auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus dem Krauthausener-Jülicher Mühlenteich und dessen Einleitung in den Fischteich bei Haus Dorr einschließlich der erforderlichen Überleitung Beschlussentwurf: Gegen den Antrag gem. § 7 WHG auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus dem Krauthausener-Jülicher Mühlenteich und dessen Einleitung in den Fischteich bei Haus Dorr einschließlich der erforderlichen Überleitung werden keine Bedenken erhoben. Begründung: Gemäß der vorliegenden wasserrechtlichen Erlaubnis für die Sümpfung im Zusammenhang mit dem Betrieb des Tagebaus Inden wurde RWE Power aufgelegt, dass Beeinträchtigungen für die Feuchtgebiete unterbleiben müssen. Entsprechend sind nachträglich Maßnahmen durchzuführen. Zu einer dieser Maßnahmen gehört zum Schutz der Amphibien-Fauna in dem südlich von Haus Dorr gelegenen abgebundenen Teich eine Überleitung von Rurwasser. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Teich, der Grundwasserkontakt hat, als Laichgewässer für die Amphibien nicht verloren geht. Jetzt ist allerdings vorgesehen, dass die Wasserzuleitung nicht direkt über die Rur, sondern über den Krauthausener-Jülicher Mühlenteich erfolgen soll. Die im Vergleich zur Rur deutlich gleichmäßigere Wasserführung dieses Mühlenteiches ermöglicht relativ konstante Betriebsbedingungen. Des Weiteren liegt der Mühlenteich höher als der Fischteich, so dass das vorhandene Gefälle genutzt werden kann und keine Pumpstation erforderlich ist. Es ist beabsichtigt, nur dann Wasser überzuleiten, wenn der Wasserspiegel des Teiches unter die Unterkante des Ablaufs der Überleitung absinkt. Zur Kontrolle wird im Fischteich ein Lattenpegel errichtet. Die Wasserqualität für die Überleitung in den Fischteich bei Haus Dorr wird als unbedenklich eingestuft. Auch hier werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. Die Maßnahme ist mit den Wasserbehörden und dem Staatlichen Umweltamt, aber auch mit dem Eigentümer abgestimmt. Die Planung kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden. Belange, die die Gemeinde Inden betreffen, sind nicht erkennbar. Aus diesen Gründen sollen keine Bedenken oder Einwändungen erhoben werden.