Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
25.02.10, 07:18
Aktualisiert
25.02.10, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 28/2010
Az.: 51 22-60
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 11.01.2010
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
03.03.2010
Bemerkungen
Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2008 und 2009 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen in Höhe von 5.101,29 € zur Verfügung
HHJ.: 2010
Produkt: 060 362 010
Sachkonto: 5318000
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 11.01.2010
Beschlussentwurf:
Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der
Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für die Jahre 2008 und 2009 in Höhe von insgesamt
5.101,29 €.
Begründung:
Mit Vertrag vom 11.10.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend
abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache,
Poststraße 4 in E.-Liblar zur Nutzung überlassen.
Nach § 3 (2) des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr,
Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Kanalgebühren, Straßenreinigung,
Gebäudeversicherung und Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die
tatsächliche Abwicklung von Zahlungen an Dritte erfolgt über die Stadt (Eigenbetrieb Immobilien).
Nach § 3 (3) des Vertrages gewährt die Stadt (Amt für Jugend, Familie und Soziales) dem Träger
einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss, der auf die anfallenden
Betriebskosten gemäß Absatz 2 verrechnet wird.
Wille des Ausschusses war seinerzeit, Szene nicht durch die anfallenden Betriebskosten zu
belasten.
Die tatsächlichen Nebenkosten eines Jahres stehen frühestens Ende März des Folgejahres fest.
Der Zuschuss 2010 berechnet sich wie folgt:
Nebenkosten
tatsächliche Nebenkosten 2008
abzüglich gezahlter Nebenkosten-Vorausleistung
= Zwischensumme
plus Vorausleistung für 2009
= Gesamt:
In Vertretung
(Erner)
-2-
Betrag in €
3.598,21
- 1.496,92
2.101,29
+ 3.000,00
= 5.101,29