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Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2008 und 2009 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
25.02.10, 07:18
Aktualisiert
25.02.10, 07:18
Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2008 und 2009 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar) Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2008 und 2009 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 28/2010 Az.: 51 22-60 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 11.01.2010 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 03.03.2010 Bemerkungen Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2008 und 2009 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen in Höhe von 5.101,29 € zur Verfügung HHJ.: 2010 Produkt: 060 362 010 Sachkonto: 5318000 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.01.2010 Beschlussentwurf: Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für die Jahre 2008 und 2009 in Höhe von insgesamt 5.101,29 €. Begründung: Mit Vertrag vom 11.10.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache, Poststraße 4 in E.-Liblar zur Nutzung überlassen. Nach § 3 (2) des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr, Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Kanalgebühren, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung und Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die tatsächliche Abwicklung von Zahlungen an Dritte erfolgt über die Stadt (Eigenbetrieb Immobilien). Nach § 3 (3) des Vertrages gewährt die Stadt (Amt für Jugend, Familie und Soziales) dem Träger einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss, der auf die anfallenden Betriebskosten gemäß Absatz 2 verrechnet wird. Wille des Ausschusses war seinerzeit, Szene nicht durch die anfallenden Betriebskosten zu belasten. Die tatsächlichen Nebenkosten eines Jahres stehen frühestens Ende März des Folgejahres fest. Der Zuschuss 2010 berechnet sich wie folgt: Nebenkosten tatsächliche Nebenkosten 2008 abzüglich gezahlter Nebenkosten-Vorausleistung = Zwischensumme plus Vorausleistung für 2009 = Gesamt: In Vertretung (Erner) -2- Betrag in € 3.598,21 - 1.496,92 2.101,29 + 3.000,00 = 5.101,29