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Beschlussvorlage (Nachkalkulation über die kostendeckende Einrichtung "Bestattungswesen" für das Jahr 2004)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (Nachkalkulation über die kostendeckende Einrichtung "Bestattungswesen" für das Jahr 2004)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei II/Hall 06.11.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 23.11.2006 Rat 20.12.2006 TOP Ein Ja Nein 299/2006 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation über die kostendeckende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2004 Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat: 1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von 9.894 €, 2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 37.788 € und 3. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von 43.309 € durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2004 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 3: Der hohe Fehlbetrag bei der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ ist insbesondere auf die geringen Einnahmen bei den Grabstellengebühren zurückzuführen.