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Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
06.11.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
23.11.2006
Rat
20.12.2006
TOP Ein Ja
Nein
299/2006
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation über die kostendeckende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2004
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von
9.894 €,
2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 37.788 € und
3. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in
Höhe von 43.309 € durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das
Jahr 2004 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die
oben genannten Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 3:
Der hohe Fehlbetrag bei der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ ist insbesondere
auf die geringen Einnahmen bei den Grabstellengebühren zurückzuführen.