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Beschlussvorlage (Inden-Lamersdorf, Frankenstraße)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (Inden-Lamersdorf, Frankenstraße)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 02.05.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 17.05.2006 TOP Ein Ja Nein 241/2006 Ent Bemerkungen Betrifft: Umbau eines Einfamilienhauses und Neubau eines Dachstuhles in Inden-Lamersdorf, Frankenstraße - Erteilung des Einvernehmens Beschlussentwurf: Das Einvernehmen zum Umbau eines Einfamilienwohnhauses und den Neubau und den Aufbau des Dachstuhles in Inden-Lamersdorf, Frankenstraße 20, Flur 4, Flurstück 403, wird erteilt. Begründung: Mit Datum vom 23.03.2006 ist der Gemeinde Inden das oben angeführte Bauvorhaben zur Stellungnahme vorgelegt worden. Es ist vorgesehen, das vorliegende, etwas marode Haus im Bereich der Frankenstraße 20 zu sanieren und auszubauen. Hierbei ist u.a. der Ausbau des Dachgeschosses vorgesehen. Dabei wird an der südlichen Seite die Traufe angehoben werden, hier wird ebenfalls eine relativ große Gaube entstehen. Das Haus ist giebelständig, so dass zur Straßenfront das Haus auch mit der angehobenen Traufe von den Dimensionen dem vorhandenen Nachbargebäude (nördlich des Bauvorhabens) entspricht. Die Gaube ist relativ groß, zeigt jedoch in Richtung des anderen Nachbargrundstückes. Ein Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB beurteilt sich vorrangig gemäß dem vorgegebenen Umgebungscharakter. Der bauliche Umgebungscharakter im Bereich der Frankenstraße ist als sehr inhomogen zu beurteilen. So gibt es hier eingeschossige Bungalows, aber auch in einem großen Bereich zweigeschossige Bauten mit ausgebautem Dachgeschoss. Gauben tauchen erst im Bereich der Mittelstraße und im Bereich der Drieschstraße auf. Allerdings ist das ausgebaute Dachgeschoss über dem zweiten Vollgeschoss schon prägend für die Umgebung. Die vorgegebene Gaube kann somit nicht als atypisch für die Ortslage Lamersdorf angesehen werden. Aus diesen Gründen sollte das Einvernehmen zum vorgelegten Bauvorhaben erteilt werden.