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Beschlussvorlage (Verrechnung von Verlustvorträgen Eigenbetrieb Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Beschlussvorlage (Verrechnung von Verlustvorträgen Eigenbetrieb Straßen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 489/2009 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 6501 Datum: 11.09.2009 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 04.03.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Verrechnung von Verlustvorträgen Eigenbetrieb Straßen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.09.2009 Beschlussentwurf: Der Verrechnung der Verlustvorträge aus den Jahren 2002 und 2003 mit der allgemeinen Rücklage wird zugestimmt. Begründung: Gemäß § 10 (6) EigVO sind nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgte Verlustvorträge durch die Verrechnung mit der Rücklage auszugleichen , wenn dies die Eigenkapitalausstattung zuläßt; ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Die Auszugleichenden Verlustvorträge setzen sich wie folgt zusammen: GS-Jahr 2002 2003 (Dr. Rips) Straße Garten Friedhof Str.-Rein Gesamt -306.169,15 -158.150,60 -48.141,11 -140.900,29 -62.444,38 -48.141,11 -667.664,42 -306.169,15 -158.150,60 -189.041,40 -62.444,38 -715.805,53