Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 489/2009
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 6501 Datum: 11.09.2009
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
04.03.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Verrechnung von Verlustvorträgen Eigenbetrieb Straßen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 11.09.2009
Beschlussentwurf:
Der Verrechnung der Verlustvorträge aus den Jahren 2002 und 2003 mit der allgemeinen
Rücklage wird zugestimmt.
Begründung:
Gemäß § 10 (6) EigVO sind nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgte Verlustvorträge durch die
Verrechnung mit der Rücklage auszugleichen , wenn dies die Eigenkapitalausstattung zuläßt; ist
dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
Die Auszugleichenden Verlustvorträge setzen sich wie folgt zusammen:
GS-Jahr
2002
2003
(Dr. Rips)
Straße
Garten
Friedhof
Str.-Rein
Gesamt
-306.169,15
-158.150,60
-48.141,11
-140.900,29
-62.444,38
-48.141,11
-667.664,42
-306.169,15
-158.150,60
-189.041,40
-62.444,38
-715.805,53