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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für die Musikschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für die Musikschule) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für die Musikschule)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 567/2009 Az.: Amt: - 44 BeschlAusf.: - Datum: 26.03.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 24.02.2010 25.03.2010 Änderung der Satzung für die Musikschule Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.03.2010 Beschlussentwurf: Die Satzung der Musikschule Erftstadt bleibt unverändert. Begründung: In der Ratssitzung am 10.11.2009 wurde im TOP „Neubesetzungen im Volkshochschulbeirat“ der Fortbestand sowohl des VHS-Beirates als auch des Musikschulbeirates in Frage gestellt. Die angeforderte eventuelle Satzungsänderung liegt als Anlage bei. Aus Sicht der Musikschule ergibt das bisherige, effiziente Arbeiten mit dem Musikschulbeirat den Wunsch nach Verlängerung seines Wirkens. Der bisher einzig effiziente, weil an der Basis entwickelte Kontakt, mit der Politik hat sich in den vergangenen 38 Jahren mit dem Musikschulbeirat konstant ergeben. Nur hier ist es möglich, Informationen ausführlich zu verbreiten/zu erhalten, mit Konsens und auch kontrovers, Sachverhalte zu diskutieren und anstehende Entwicklungen und Bedarfe zu erörtern und ausführlich zu prüfen. Ständige Veränderungsprozesse in der Schule bedingen ein thematisch interessiertes, speziell dafür abgestimmtes und flexibles Gremium, das den Anforderungen – Beratung mit und aus politischer Sicht - gerecht wird. (s. Musikschulsatzung § 6 (2): Der Musikschulbeirat besteht aus 9 Mitgliedern, die durch ihre Persönlichkeit die Gewähr bieten, dass die unter § 2 genannten Aufgaben und Ziele verwirklicht werden.) Die Konzentration auf ein komplexes Thema erlaubt eine intensive Einsicht in einem Gremium, das ausschließlich dafür zusammentritt. Themen wie Bestandssicherung, Nachhaltigkeit und Entwicklung in einem großen Gremium, das mit vielfältigen anderen Aufgaben belegt ist, unterzubringen, wäre fehlplaziert. Mit der bisherigen Beiratsarbeit gestalten sich die Dienstwege zur Erreichung von Veränderungen kurz, die Rückmeldung via Partei verläuft problemlos, so dass das nächst höhere Gremium, der Kulturausschuss, nach Zuarbeitung durch den Musikschulbeirat als Entscheidungsgremium tätig werden kann. Drei Sitzungen des Beirates plus drei Sitzungen des KA pro Jahr ergeben stets ein gut funktionierendes System mit Garantie auf Ausarbeitung, Kontrolle und Um-setzung. Bei akutem Handlungsbedarf würde bei Wegfall des Beirates ein Zeitvakuum entstehen, das eine Verzögerung bis zu einem halben Jahr (und länger) für Entscheidungen bedeuten könnte (s. aktueller Stand: September bis März). Eltern- und Schülervertreter nutzen die Beiratssitzungen zur Vertretung ihrer Interessen. Sie zum stimmlosen Publikum zu degradieren kann der Schule nur schaden. Die Vertreter der Schülerschaft (700 Schülerinnen und Schüler) haben im Musikschulbeirat ein politisches Podium, in dem sie lernen konnten, mit der Politik umzugehen. So müsste in einer neuen Satzung (s. Anlage, § 6 neu) der/dem Sprecher/in der Eltern- und Schülervertretung und den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern Rederecht eingeräumt werden. i.V. (Erner) -2-