Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 567/2009
Az.:
Amt: - 44 BeschlAusf.: - Datum: 26.03.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
24.02.2010
25.03.2010
Änderung der Satzung für die Musikschule
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.03.2010
Beschlussentwurf:
Die Satzung der Musikschule Erftstadt bleibt unverändert.
Begründung:
In der Ratssitzung am 10.11.2009 wurde im TOP „Neubesetzungen im Volkshochschulbeirat“ der
Fortbestand sowohl des VHS-Beirates als auch des Musikschulbeirates in Frage gestellt.
Die angeforderte eventuelle Satzungsänderung liegt als Anlage bei.
Aus Sicht der Musikschule ergibt das bisherige, effiziente Arbeiten mit dem Musikschulbeirat den
Wunsch nach Verlängerung seines Wirkens.
Der bisher einzig effiziente, weil an der Basis entwickelte Kontakt, mit der Politik hat sich in den
vergangenen 38 Jahren mit dem Musikschulbeirat konstant ergeben.
Nur hier ist es möglich, Informationen ausführlich zu verbreiten/zu erhalten, mit Konsens und auch
kontrovers, Sachverhalte zu diskutieren und anstehende Entwicklungen und Bedarfe zu erörtern
und ausführlich zu prüfen.
Ständige Veränderungsprozesse in der Schule bedingen ein thematisch interessiertes, speziell
dafür abgestimmtes und flexibles Gremium, das den Anforderungen – Beratung mit und aus
politischer Sicht - gerecht wird. (s. Musikschulsatzung § 6 (2): Der Musikschulbeirat besteht aus 9
Mitgliedern, die durch ihre Persönlichkeit die Gewähr bieten, dass die unter § 2 genannten
Aufgaben und Ziele verwirklicht werden.)
Die Konzentration auf ein komplexes Thema erlaubt eine intensive Einsicht in einem Gremium, das
ausschließlich dafür zusammentritt. Themen wie Bestandssicherung, Nachhaltigkeit und
Entwicklung in einem großen Gremium, das mit vielfältigen anderen Aufgaben belegt ist,
unterzubringen, wäre fehlplaziert.
Mit der bisherigen Beiratsarbeit gestalten sich die Dienstwege zur Erreichung von Veränderungen
kurz, die Rückmeldung via Partei verläuft problemlos, so dass das nächst höhere Gremium, der
Kulturausschuss, nach Zuarbeitung durch den Musikschulbeirat als Entscheidungsgremium tätig
werden kann.
Drei Sitzungen des Beirates plus drei Sitzungen des KA pro Jahr ergeben stets ein gut
funktionierendes System mit Garantie auf Ausarbeitung, Kontrolle und Um-setzung. Bei akutem
Handlungsbedarf würde bei Wegfall des Beirates ein Zeitvakuum entstehen, das eine Verzögerung
bis zu einem halben Jahr (und länger) für Entscheidungen bedeuten könnte (s. aktueller Stand:
September bis März).
Eltern- und Schülervertreter nutzen die Beiratssitzungen zur Vertretung ihrer Interessen. Sie zum
stimmlosen Publikum zu degradieren kann der Schule nur schaden.
Die Vertreter der Schülerschaft (700 Schülerinnen und Schüler) haben im Musikschulbeirat ein
politisches Podium, in dem sie lernen konnten, mit der Politik umzugehen.
So müsste in einer neuen Satzung (s. Anlage, § 6 neu) der/dem Sprecher/in der Eltern- und
Schülervertretung und den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern Rederecht eingeräumt werden.
i.V.
(Erner)
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