Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (2. Ergänzung zum schalltechnischen Gutachten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
68 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
Beschlussvorlage (2. Ergänzung zum schalltechnischen Gutachten) Beschlussvorlage (2. Ergänzung zum schalltechnischen Gutachten) Beschlussvorlage (2. Ergänzung zum schalltechnischen Gutachten)

öffnen download melden Dateigröße: 68 kB

Inhalt der Datei

GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E BERATUNG GRANER+PARTNER Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach Stadt Pulheim Herrn Christoph Brozio Alte Kölner Str. 26 50259 Köln PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach T (02202) 9 36 30- 0 F (02202) 9 36 30-30 vorab per E-Mail: christoph.brozio@pulheim.de Robert-Koch-Str. 34 06886 Luth. Wittenberg T (03491) 66 16 47 F (03491) 67 00 61 www.graner-ingenieure.de info@graner-ingenieure.de 12.01.2011 sc A0006 110112 Bstadt-1 Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla -13 Bebauungsplan Nr. 98 Pulheim-Geyen Schalltechnische Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Brozio, wir nehmen Bezug auf das übermittelte Schreiben der Bürger der Stadt Pulheim, bei uns eingegangen am 28.12.2010 per Mail, und nehmen zu den Anmerkungen wie folgt Stellung: 1. Art der Nutzung / Nutzungszeiten (Punkt 9.1) a) In unserem Gutachten vom 23.08.2010 gehen wir davon aus, dass die Geräuschemissionen durch Übungsdienst sowie Pflege- und Wartungsarbeiten den Maximalfall der möglichen zu erwartenden Geräuschentwicklungen darstellen. Im Rahmen einer Maximalfallbetrachtung wurde die Geräuscheinwirkung täglich mit einer Einwirkzeit von 8 Stunden angesetzt. Da nicht davon auszugehen ist, dass täglich Übungsbetrieb an dem geplanten Feuerwehrgerätehaus herrscht, kann der gewählte Prognoseansatz als Maximalfallbetrachtung angesehen werden. UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768 BPlan Nr. 98 Pulheim-Geyen GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 12.01.2011 b) Im Rahmen unserer Prognoseberechnungen wurde der Übungsbetrieb während 8 Stunden innerhalb des Tageszeitraumes (06.00 – 22.00 Uhr) angesetzt, also auch in der abendlichen Ruhezeit zwischen 20.00 – 22.00 Uhr, so dass die Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit in den durchgeführten Berechnungen berücksichtigt wurden c) In unserem Gutachten wurde auf das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme verwiesen, wonach störende Geräusche während interner Feierlichkeiten zu vermeiden sind. d) Der gewählte pauschale Prognoseansatz liegt von der Höhe der Schallleistung sowie der Dauer der Einwirkzeit auf der sicheren Seite und deckt, wie unter Ziffer 3 beschrieben, eine Vielzahl möglicher Szenarien ab. Der Einsatz des Martinshorns stellt ein Sonderrecht (Einsatz nur in Notsituationen) dar und ist während des Übungsbetriebes auf dem Betriebgelände auszuschließen. 2. Berechnung der Schallimmissionen (Punkt 9.3) Die Zuschläge für Ruhezeiten (+ 6 dB(A) für allgemeine Wohngebiete) wurden programmintern bei der Berechnung der Beurteilungspegel berücksichtigt. Dabei wird der Einwirkpegel während der Ruhezeit (20.00 – 22.00 Uhr) um 6 dB(A) erhöht und zusammen mit dem Einwirkpegel außerhalb der Ruhezeit über den gesamten Tageszeitraum zu einem Beurteilungspegel energetisch addiert. In dem ausgewiesenen Beurteilungspegel sind somit die Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach den Rechenregeln der TA Lärm bereits berücksichtigt. 3. Annahmen zu Schallleistungspegeln Zur Berücksichtigung der geräuscherzeugenden Tätigkeiten auf dem Hof des Feuerwehrgerätehauses wurde eine Flächenschallquelle gemäß DIN ISO 9613-2 in das Berechnungsmodell eingefügt und mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 65 dB(A)/m² belegt. Dies entspricht der in DIN 18005 vorgeschlagenen Vorgehensweise, wonach hierdurch die von geplanten Industriegebieten zu erwartenden Geräuschemissionen berücksichtigt werden. Der Prognoseansatz ist angesichts der tatsächlich zu erwartenden Geräusche (die nicht den Charakter eines Industriegebietes haben) somit als deutlich auf der sicheren Seite zu bezeichnen. Bei einer Fläche von rund 3.200 m² entspricht dies einem Summenschallleistungspegel von LwA ≈ 100 dB(A). Der Prognoseansatz der Linienschallquelle gemäß DIN ISO 9613-2 -2- BPlan Nr. 98 Pulheim-Geyen GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 12.01.2011 mit 63 dB(A)/m zur Simulation von Fahrgeräuschen durch Einsatzfahrzeuge entspricht dem Prognoseansatz des Heftes 3 des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie und basiert auf messtechnischen Untersuchungen an einer Vielzahl von Lkws. 4. Schallimmissionen bei Einsatzfahrten Gemäß Ziffer 7.1 der TA Lärm gilt: "soweit es zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (..) erforderlich ist, dürfen die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 überschritten werden (...)".Einsatzfahrten der Feuerwehr unterliegen somit der Regelung der Ziffer 7.1 der TA Lärm und sind damit nicht in der Berechnung der Beurteilungspegel zu berücksichtigen. Zudem wurde eine Linienschallquelle in den Berechnungen berücksichtigt, welche der Schallemission von Feuerwehreinsatzfahrzeugen entspricht. Der Einsatz des Martinshorns ist erst im Bereich von öffentlichen Verkehrswegen erforderlich und sollte auf dem Betriebsgelände ausgeschlossen werden. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Mit freundlichen Grüßen GRANER + PARTNER I N G E N I E U R E B. Graner i. A. Penkalla -3-