Daten
Kommune
Pulheim
Größe
68 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
GRANER+PARTNER
I N G E N I E U R E
BERATUNG
GRANER+PARTNER Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach
Stadt Pulheim
Herrn Christoph Brozio
Alte Kölner Str. 26
50259 Köln
PLANUNG
PRÜFUNG
FORSCHUNG
RAUMAKUSTIK
TONTECHNIK
BAUPHYSIK
SCHALLSCHUTZ
VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109
IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28
BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ
Lichtenweg 15
51465 Bergisch Gladbach
T (02202) 9 36 30- 0
F (02202) 9 36 30-30
vorab per E-Mail:
christoph.brozio@pulheim.de
Robert-Koch-Str. 34
06886 Luth. Wittenberg
T (03491) 66 16 47
F (03491) 67 00 61
www.graner-ingenieure.de
info@graner-ingenieure.de
12.01.2011
sc A0006
110112 Bstadt-1
Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla
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Bebauungsplan Nr. 98 Pulheim-Geyen
Schalltechnische Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Brozio,
wir nehmen Bezug auf das übermittelte Schreiben der Bürger der Stadt Pulheim, bei uns eingegangen am 28.12.2010 per Mail, und nehmen zu den Anmerkungen wie folgt Stellung:
1.
Art der Nutzung / Nutzungszeiten (Punkt 9.1)
a)
In unserem Gutachten vom 23.08.2010 gehen wir davon aus, dass die Geräuschemissionen durch Übungsdienst sowie Pflege- und Wartungsarbeiten den Maximalfall
der möglichen zu erwartenden Geräuschentwicklungen darstellen. Im Rahmen einer
Maximalfallbetrachtung wurde die Geräuscheinwirkung täglich mit einer Einwirkzeit
von 8 Stunden angesetzt. Da nicht davon auszugehen ist, dass täglich Übungsbetrieb
an dem geplanten Feuerwehrgerätehaus herrscht, kann der gewählte Prognoseansatz
als Maximalfallbetrachtung angesehen werden.
UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER
AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768
BPlan Nr. 98 Pulheim-Geyen
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12.01.2011
b)
Im Rahmen unserer Prognoseberechnungen wurde der Übungsbetrieb während
8 Stunden innerhalb des Tageszeitraumes (06.00 – 22.00 Uhr) angesetzt, also auch
in der abendlichen Ruhezeit zwischen 20.00 – 22.00 Uhr, so dass die Zuschläge für
Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit in den durchgeführten Berechnungen
berücksichtigt wurden
c)
In unserem Gutachten wurde auf das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme
verwiesen, wonach störende Geräusche während interner Feierlichkeiten zu
vermeiden sind.
d)
Der gewählte pauschale Prognoseansatz liegt von der Höhe der Schallleistung
sowie der Dauer der Einwirkzeit auf der sicheren Seite und deckt, wie unter
Ziffer 3 beschrieben, eine Vielzahl möglicher Szenarien ab. Der Einsatz des
Martinshorns stellt ein Sonderrecht (Einsatz nur in Notsituationen) dar und ist
während des Übungsbetriebes auf dem Betriebgelände auszuschließen.
2.
Berechnung der Schallimmissionen (Punkt 9.3)
Die Zuschläge für Ruhezeiten (+ 6 dB(A) für allgemeine Wohngebiete) wurden
programmintern bei der Berechnung der Beurteilungspegel berücksichtigt. Dabei
wird der Einwirkpegel während der Ruhezeit (20.00 – 22.00 Uhr) um 6 dB(A) erhöht
und zusammen mit dem Einwirkpegel außerhalb der Ruhezeit über den gesamten
Tageszeitraum zu einem Beurteilungspegel energetisch addiert. In dem ausgewiesenen Beurteilungspegel sind somit die Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter
Empfindlichkeit nach den Rechenregeln der TA Lärm bereits berücksichtigt.
3.
Annahmen zu Schallleistungspegeln
Zur Berücksichtigung der geräuscherzeugenden Tätigkeiten auf dem Hof des Feuerwehrgerätehauses wurde eine Flächenschallquelle gemäß DIN ISO 9613-2 in das
Berechnungsmodell eingefügt und mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel
von 65 dB(A)/m² belegt. Dies entspricht der in DIN 18005 vorgeschlagenen Vorgehensweise, wonach hierdurch die von geplanten Industriegebieten zu erwartenden
Geräuschemissionen berücksichtigt werden. Der Prognoseansatz ist angesichts der
tatsächlich zu erwartenden Geräusche (die nicht den Charakter eines Industriegebietes haben) somit als deutlich auf der sicheren Seite zu bezeichnen. Bei einer
Fläche von rund 3.200 m² entspricht dies einem Summenschallleistungspegel von
LwA ≈ 100 dB(A). Der Prognoseansatz der Linienschallquelle gemäß DIN ISO 9613-2
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BPlan Nr. 98 Pulheim-Geyen
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mit 63 dB(A)/m zur Simulation von Fahrgeräuschen durch Einsatzfahrzeuge entspricht
dem Prognoseansatz des Heftes 3 des Hessischen Landesamtes für Umwelt und
Geologie und basiert auf messtechnischen Untersuchungen an einer Vielzahl von
Lkws.
4.
Schallimmissionen bei Einsatzfahrten
Gemäß Ziffer 7.1 der TA Lärm gilt: "soweit es zur Abwehr von Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung (..) erforderlich ist, dürfen die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 überschritten werden (...)".Einsatzfahrten der Feuerwehr
unterliegen somit der Regelung der Ziffer 7.1 der TA Lärm und sind damit nicht in
der Berechnung der Beurteilungspegel zu berücksichtigen. Zudem wurde eine
Linienschallquelle in den Berechnungen berücksichtigt, welche der Schallemission
von Feuerwehreinsatzfahrzeugen entspricht. Der Einsatz des Martinshorns ist erst im
Bereich von öffentlichen Verkehrswegen erforderlich und sollte auf dem Betriebsgelände ausgeschlossen werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie uns, wir nehmen uns
gerne Zeit für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
GRANER + PARTNER
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B. Graner
i. A. Penkalla
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