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Beschlussvorlage (Schalltechnisches Gutachten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
22.02.11, 21:07

Inhalt der Datei

GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach T (02202) 9 36 30- 0 F (02202) 9 36 30-30 Robert-Koch-Str. 34 06886 Luth. Wittenberg T (03491) 66 16 47 F (03491) 67 00 61 www.graner-ingenieure.de info@graner-ingenieure.de 23.08.2010 wi A0006 sgut2308-1 Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla S C H A L L T E C H N IS C H E S P R O G N O S E G U T AC H T E N Bebauungsplan Nr. 98, Pulheim-Geyen Projekt: Untersuchung der auf das Bebauungsplangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen sowie der von dem geplanten Feuerwehrgerätehaus ausgehenden Geräuschemissionen in Pulheim-Geyen Auftraggeber: Stadt Pulheim Der Bürgermeister Postfach 13 45 50241 Pulheim Projekt-Nr.: A0006 UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768 ✆- 13 B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen 23.08.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung S. 03 2. Grundlagen S. 03 3. Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung 3.1 Allgemeines 3.2 Orientierungswerte der DIN 18005 3.3 Immissionsrichtwerte der TA Lärm S. 05 S. 05 S. 05 S. 06 4. Beschreibung des Plangebietes S. 07 5. Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen 5.1 Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen 5.2 Verkehrsaufkommen der Straßen S. 07 S. 07 S. 09 6. Prognoseverfahren S. 09 7. Berechnungsergebnisse S. 10 8. Bewertung der Berechnungsergebnisse 8.1 Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005 8.2 Passive Schallschutzmaßnahmen S. 10 S. 10 S. 11 9. Geräuschimmissionen durch das Feuerwehrgerätehaus 9.1 Art der Nutzung / Nutzungszeiten 9.2 Ansatz der Geräuschemissionen 9.3 Berechnung der Schallimmissionen 9.4 Berechnungsergebnisse S. 11 S. 11 S. 11 S. 12 S. 14 10. Schallschutzmaßnahmen S. 15 11. Zusammenfassung S. 16 -2- B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen 1. 23.08.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Situation und Aufgabenstellung In Pulheim-Geyen wird an der in Anlage 1 dargestellten Position die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 geplant. Im Rahmen des städtebaulichen Kozeptes ist der Bau eines Feuerwehrgerätehauses und Wohnbebauung am Nellesweg in PulheimGeyen geplant. Die Flächen innerhalb des Bebauungsplangebietes sollen gemäß Baunutzungsverordnung als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Das Gebiet wird durch Verkehrslärmimmissionen beaufschlagt. Darüber hinaus wird in unmittelbarer Nachbarschaft an die geplante Wohnbebauung die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses geplant. Somit ist aus schalltechnischer Sicht zu prüfen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Entwicklung des Bebauungsplangebietes im Einklang mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz erfolgen kann. Hierzu wurden Prognoseberechnungen durchgeführt, um die auf das Bebauungsplangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen zu ermitteln und mit den einschlägigen Anforderungen zu vergleichen. Darüber hinaus wurden Berechnungen bezüglich der Geräuscheinwirkungen des geplanten Feuerwehrgerätehauses auf die umliegenden Wohnbebauungen durchgeführt. Die Ergebnisse und Dokumentation der durchgeführten Untersuchungen werden im vorliegenden schalltechnischen Prognosegutachten erläutert. 2. Grundlagen Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und Regelwerken: Technische Grundlagen: - Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 98 Geyen, Maßstab 1:5000 mit Darstellung der geplanten Baukörper innerhalb des Plangebietes, Stand 12/2009 Angabe der zu berücksichtigenden Verkehrsdaten im Bereich des Bebauungsplan-Gebietes durch die Stadt Pulheim Betriebsbeschreibung des Feuerwehrgerätehauses -3- B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen 23.08.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Vorschriften und Richtlinien: BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, in der derzeit gültigen Fassung TA-Lärm (1998) 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 28. August 1998 16. BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036) DIN 18005 Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN 45641 Mittelung von Schallpegeln, Juni 1990 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989 RLS 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 VDI 2714 Schallausbreitung im Freien, Januar 1988 VDI 2720, Blatt 1 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. Auflage August 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 -4- B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 23.08.2010 3. Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung 3.1 Allgemeines In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden, d. h. dass die Belange des Umweltschutzes zu beachten sind. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich, zu berücksichtigen. Sie räumen ihm gegenüber anderen Belangen einen hohen Rang, jedoch keinen Vorrang ein. Dies gilt insbesondere bei Neuplanungen dann, wenn (wie im vorliegenden Falle) schutzwürdige Nutzungen in der Nachbarschaft bereits vorhandener Straßen geschaffen werden ("heranrückende Bebauung"). 3.2 Orientierungswerte der DIN 18005 Die bei der Planung von Baugebieten zugrunde zu legenden Richtwerte sind unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der in den benachbarten Gebieten zulässigen Nutzungen unterschiedlich hoch und hängen von der Baugebietsart, der Lage des Gebietes und der Immissions-Vorbelastung ab. Die Orientierungswerte entsprechen dem äquivalenten Dauerschallpegel Leq (= Mittelungspegel LAm) nach DIN 45641 und sind aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte jedoch keine Grenzwerte. Sie sind in ein Beiblatt (Beiblatt 1 zu DIN 18005 -Teil 1- = Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung) aufgenommen worden und deshalb nicht Bestandteil der Norm. Die gebietsabhängigen Orientierungswerte sind wie folgt gestaffelt: Tabelle 1: Gebietsart Orientierungswert tags nachts Reines Wohngebiet (WR) Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Gewerbegebiet (GE) 50 dB(A) 55 dB(A) 60 dB(A) 65 dB(A) 40/35 dB(A) 45/40 dB(A) 50/45 dB(A) 55/50 dB(A) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Gewerbelärm (analog zur TA-Lärm) gelten, der höhere, wenn öffentlicher Verkehrslärm Schiene / Straße zu berücksichtigen ist. -5- B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen 3.3 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 23.08.2010 Immissionsrichtwerte der TA Lärm Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt. Dort sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im gesamten Einwirkungsbereich einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne Berücksichtigung einwirkender Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsaufpunkte (s. Anlage 1) sind somit gemäß Ziffer 6.1 der TA Lärm die folgenden Immissionsrichtwerte, in Abhängigkeit der jeweils anzusetzenden Gebietseinstufung, einzuhalten: Immissionsrichtwert in dB(A) Gebietseinstufung Tag Nacht (06.00 – 22.00 Uhr) (22.00 – 06.00 Uhr) in Industriegebieten 70 70 in Gewerbegebieten 65 50 60 45 55 40 50 35 45 35 In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten in reinen Wohngebieten In Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten Diese Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen, einzuhalten. Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen diesen IRW um nicht mehr als tags nachts 30 dB(A) 20 dB(A) überschreiten. Darüber hinaus werden für reine Wohngebiete und allgemeine Wohngebiete Zuschläge von 6 dB(A) für die Ruhezeit angerechnet. -6- B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen 23.08.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen: werktags: 06.00 - 07.00 Uhr sonn- / feiertags: 20.00 - 22.00 Uhr 07.00 - 09.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr Maßgebend für den Tageszeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Bei der Nachtzeit ist die volle Stunde anzusetzen, mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die Anlage maßgebend beiträgt. 4. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich in Pulheim-Geyen an der in Anlage 1 dargestellten Position und wird von folgenden Straße begrenzt: - südwestlich durch den Nellesweg östlich durch die Manstedtener Straße nördlich sowie nordwestlich durch Ackerflächen Das Gebiet kann insgesamt als relativ eben angesehen werden. Besondere topografische Gegebenheiten, die wesentlichen Einfluss auf die Schallausbreitung haben, bestehen nicht. Die größten Teile des Bebauungsplangebietes sollen als Wohnfläche genutzt werden. Auch in der umliegenden bestehenden Nachbarschaft befinden sich überwiegend Wohnnutzungen. Im östlichen Bereich des Bebauungsplangebietes wird die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses geplant. 5. Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen 5.1 Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen Die Berechnung von Straßenverkehrslärm-Immissionen wird nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS-90) durchgeführt, herausgegeben und eingeführt am 10.04.1990 durch den Bundesminister für Verkehr. Die Stärke der Schallemission von einer Straße oder einem Fahrstreifen wird nach den Richtlinien der RLS-90 aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente berechnet. Die Höhe des Schallpegels an einem Immissionsort hängt außerdem noch vom Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort (Schallquelle) und von der mittleren Höhe des Strahls von der Quelle zum Immissionsort über dem Boden ab. -7- B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen 23.08.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Sie kann außerdem durch Reflexionen (z. B. an Hausfronten oder Stützmauern) verstärkt oder durch Abschirmung (z. B. durch Lärmschutzwände, Wälle, Gebäude, Geländeerhebungen oder durch Tieflage der Straße) verringert werden. Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für den Tag und die Nacht berechnet: Lr,T für die Zeit von 06.00 - 22.00 Uhr und Lr,N für die Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr. Die nach den Richtlinien RLS-90 berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten Mitwind, wodurch die Schallausbreitung begünstigt wird. Die an den Immissionsaufpunkten zu erwartenden Mittelungspegel Lm werden nach dem vorbeschriebenen Verfahren schrittweise berechnet: a) Lm = Lm,E + DS + DBM + DB mit Lm,E = DS = Emissionspegel Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption DBM = Pegeländerung nach Berücksichtigung der Bodenund Meteorologiedämpfung DB Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen = Der Emissionspegel wird wie folgt berechnet: Lm,E = Lm(25) + DV + DSTr.O + DStG + DE DV = Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten: 50 km/h DStr.O = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen DStG = Zuschläge für Steigungen oder Gefälle -8- B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen DE GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 23.08.2010 = Korrektur für Reflexionen / Abschirmungen durch Gebäude. Wird bei der Schallausbreitung berücksichtigt, wobei die Approximation auf 3 m Rasterweite ausgelegt wird. Die Berücksichtigung o. a. Korrekturen erfolgt entsprechend der RLS 90. 5.2 Verkehrsaufkommen der Straßen Im Dezember 2007 wurde an der Manstedtener Straße / Geyener Straße (K 25) an zwei Tagen das Verkehrsaufkommen erfasst. Die zu erwartende Verkehrsbelastung wurde als Grundlage für die schalltechnischen Berechnungen genutzt und wird nachfolgend zusammenfassend angegeben. Die Berechnungsparameter der angesetzten Straßen werden nachfolgend tabellarisch aufgeführt: Straße Manstedtener Straße 6. DTV Lkw-Anteil zul. Höchst- Straßen- Lm,E (Kfz / 24 h) (%) geschwindigkeit oberfläche dB(A) Tag/Nacht (km/h) 5,0 /5,0 50 8696 Tag/Nacht nicht geriffelter Asphalt 61,1/52,4 Prognoseverfahren Auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen wurde ein maßstäbliches, dreidimensionales Berechnungsmodell mit dem Schallimmissionsprognoseprogramm „Immi 2009“ der Firma Wölfel erstellt. Die einwirkenden Schallimmissionspegel werden in Form von farbigen Schallausbreitungsmodellen dargestellt. Dabei werden Reflexionseinflüsse und Abschirmwirkungen berücksichtigt. Die Position der Emittenten entsprechen den Vorgaben der Richtlinien. -9- B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen 7. 23.08.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Berechnungsergebnisse Die Ergebnisse der einwirkenden Verkehrsgeräusche sind in den Anlagen 2 und 3 als farbige Schallausbreitungsmodelle für den Tages- und Nachtzeitraum, bezogen auf das 1. Obergeschoss dokumentiert. Die Inhalte der einzelnen Anlagen ergeben sich wie folgt: Anlage 2: farbiges Schallausbreitungsmodell Schallimmissionspegel Straßenverkehr tags, bezogen auf das 1. Obergeschoss Anlage 3: farbiges Schallausbreitungsmodell Schallimmissionspegel Straßenverkehr nachts, bezogen auf das 1. Obergeschoss Anlage 4: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 tags, bezogen auf das 1. OG 8. Bewertung der Berechnungsergebnisse 8.1 Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005 Die Orientierungswerte sollen gemäß Beiblatt zur DIN 18005, Teil 1 mit den Beurteilungspegeln der Geräusche der verschiedenen Arten von Schallquellen verglichen werden. Wegen der unterschiedlichen Einstellung der betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschquellen sollen die Beurteilungspegel der jeweiligen Geräuschquellen für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Gemäß Darstellung der farbigen Schallausbreitungsmodelle in den Anlagen 2 bis 3 sind folgende Ergebnisse festzustellen: Straßenverkehrsgeräusche: Südwestfassaden: Südostfassaden: Lr ≤ 47/39 dB(A) im 1. OG Lr ≤ 51/42 dB(A) im 1. OG Tag/Nacht Tag/Nacht Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für die Gebietseinstufung allgemeines Wohngebiet im Fall der einwirkenden Verkehrsgeräusche unterschritten, also eingehalten werden und somit keine Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen festgesetzt werden. -10- B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen 23.08.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 9. Geräuschimmissionen durch das Feuerwehrgerätehaus 9.1 Art der Nutzung / Nutzungszeiten Die wesentlichen Geräuschemissionen des Feuerwehrgerätehauses entstehen u. a. beim Übungsdienst, bei Reparatur-, Pflege- und Wartungsarbeiten und bei der Abfahrt bzw. Rückkehr der Fahrzeuge. Darüber hinaus ist der Kfz-Verkehr der Mitarbeiter zu nennen. Die Nutzung des Feuerwehrgerätehauses erfolgt in der Regel tagsüber (06.00 - 22.00 Uhr). Zu den Geräuschen des Übungsdienstes zählen u. a. die Anfahrt mit eigenem Pkw auf das Gelände, „Antreten“ auf dem Hof, die Fahrzeugbesetzung, die Abfahrt zur Außenübung, die Rückkehr nach der Außenübung, Neubestücken der Einsatzfahrzeuge mit technischen Geräten und Schläuchen, das Säubern der Fahrzeuge, das Rangieren der Einsatz-Lkw auf dem Hof sowie die Demonstration der Geräte, wie z. B. tragbare Pumpen u. ä. Des Weiteren ist die Möglichkeit vorgesehen, Feierlichkeiten von Feuerwehrangehörigen, wie z. B. Geburtstage, Jubiläen, etc. auf dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses in seltenen Fällen pro Jahr durchzuführen. Unter Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebotes zu den vorhandenen / geplanten Wohnnutzungen und der Vermeidung von störenden Geräuschen sind diese Nutzungen im Rahmen von seltenen Ereignissen möglich. Der Übungsbetrieb wurde im vorliegenden schalltechnischen Prognosegutachten mit einer täglichen Dauer von maximal 8 Stunden angenommen, womit der absolute Maximalfall abgebildet wird, in der Regel ist im täglichen Betrieb mit geringeren Schallemissionen zu rechnen. 9.2 Ansatz der Geräuschemissionen Zur Berücksichtigung der o. g. Geräusche wurde als Maximalansatz eine Flächenschallquelle gemäß DIN 9613-2 modelliert und mit einer flächenbezogenen Schallleistung von LwA" = 65 dB(A)/m2 über einen Zeitraum von 8 h belegt. Des Weiteren wurde eine Linienschallquelle zur Simulierung der ausrückenden Einsatzfahrzeuge mit einem längenbezogenen Schallleistungspegel von LwA’ = 63 dB(A) in die Berechnungen übernommen. -11- B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen 9.3 23.08.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Berechnung der Schallimmissionen Zur Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel Lr) am Immissionsort müssen die Schallausbreitungsbedingungen und die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Abschirmwirkungen durch Gebäude, Schallschutzwände, o. ä. einfließen. Dies wird nach dem Verfahren der DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien ermittelt. Dabei wird der Schalldruckpegel am Immissionsort im Abstand Sm vom Mittelpunkt der Schallquelle nach folgender Gleichung ermittelt: LfT (DW) = Lw + Dc - Adiv - Agr - Aatm - Abar - Amisc Hierin bedeuten: LfT (DW): äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel eines Teilstückes am Immissionsort bei Mitwind in dB(A) Lw : Schallleistungspegel in dB(A) Dc = Do + Di + Domega: Richtwirkungskorrektur in dB = Raumwinkelmaß + Richtwirkungsmaß + Bodenreflexion (frq.-unabh. Berechnung) Adiv: Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB Aatm: Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB (bei 70 % Luftfeuchtigkeit und + 10°C Temperatur) Agr: Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in dB (Berechnung mit schallhartem Boden G = 0) Abar: Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB (die vorhandenen Gebäude wurden als abschirmende Elemente im Computerprogramm lagerichtig berücksichtigt) -12- B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 23.08.2010 Amisc: Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in dB (z. B. Dämpfung durch Bewuchs, Bebauung etc. im vorliegenden Fall nicht relevant) LAT (DW): äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel am Immissionsort bei Mitwind summiert über alle Schallquellen in dB(A) Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Zusatzbelastung wird gemäß TA-Lärm A.1.2b) der Langzeitmittelungspegel LAT (LT) herangezogen. Der A-bewertete Langzeitmittelungspegel LAT (LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet wird folgendermaßen ermittelt: LAT (LT) = LAT (DW) - Cmet Cmet = C0 · (1 - 10 · hs + hr dp ) mit C0: Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt hs: Höhe der Schallquelle in Metern hr: Höhe des Immissionspunktes in Metern dp: Abstand zwischen Schallquelle und Immissionspunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Metern Im vorliegenden Fall wurde im Sinne einer pessimalen Berechnung die meteorologische Korrektur Cmet = 0 gesetzt. -13- B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen 9.4 23.08.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Berechnungsergebnisse Die Berechnungen der Beurteilungspegel aufgrund der Geräuscheinwirkung durch den angenommenen Maximalbetrieb des Feuerwehrgerätehauses sind in Form von farbigen Schallausbreitungsmodellen in Anlage 5 für den Tageszeitraum dargestellt, sowie nachfolgend tabellarisch aufgeführt. Dabei wurde bereits die unter Ziffer 10 aufgeführte Schallschutzmaßnahme berücksichtigt. Beurteilungspegel gemäß TA Lärm Immissionspunkt Beurteilungspegel Lr in dB(A) zul. Immissionsrichtwert gemäß Bewertung TA Lärm in dB(A) tags tags (06.00 – 22.00 Uhr) (06.00 – 22.00 Uhr) IP 1 52,5 55,0 erfüllt IP 2 49,3 55,0 erfüllt IP 3 50,5 55,0 erfüllt Zur Berücksichtigung des Maximalpegels wurde im Bereich der Lkw-Fahrstrecke ein Spitzenpegel von Lmax. = 108 dB(A) für das Entlüftungsgeräusch der Betriebsbremse berücksichtigt. Die berechneten Maximalpegel an den maßgebenden Immissionspunkten sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt. Maximalpegel gemäß TA Lärm einwirkender Maximalpegel LAFmax in dB(A) zul. Maximalpegel gemäß TA Lärm in dB(A) tags tags (06.00 – 22.00 Uhr) (06.00 – 22.00 Uhr) IP 1 67,6 85,0 erfüllt IP 2 69,8 85,0 erfüllt IP 3 65,3 85,0 erfüllt Immissionspunkt Bewertung Bewertung: Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm entsprechend der Gebietseinstufung allgemeines Wohngebiet unterschritten, also eingehalten werden. Des Weiteren werden die zulässigen Maximalpegel gemäß TA Lärm eingehalten. -14- B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen 10. 23.08.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Schallschutzmaßnahmen Zur Einhaltung der vorgenannten Anforderungswerte werden gemäß Darstellung in Anlage 1 nordwestlich sowie südöstlich des Feuerwehrgerätehauses aktive Schallschutzmaßnahmen hergestellt. Dabei sind bei den schalltechnischen Berechnungen Erdwälle berücksichtigt worden, mit einer Gesamthöhe von h = 2,5 m über OK Gelände. Der nordwestliche Erdwall wird dabei über eine Länge von ca. 32 m, der südöstliche Erdwall über eine Länge von ca. 63 m gemäß Darstellung in Anlage 1 vorgesehen. Alternativ ist auch der Einsatz von Lärmschutzwänden möglich. Dabei sind grundsätzlich Konstruktionen zu verwenden, die den Anforderungen der ZTV Lsw06 - Zusätzliche technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen entsprechen. Die Kriterien der - Schalldämmung DLR ≥ 24 dB (entsprechend Gruppe B3 der DIN EN 1793-2, Tabelle A1) Schallabsorption DLa > 8 dB (entsprechend Gruppe A3 der ZTV Lsw06, Tabelle 1) und - müssen erfüllt werden. Hierzu eigenen sich z. B. Schallschutzelemente in Holzkonstruktion, die aufgrund der nahen Wohnhäuser, denen aus Aluminium oder Kunststoff vorgezogen werden sollten. Ausführungspläne können zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen baubegleitender Kontrollen freigegeben werden. -15- B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen 11. 23.08.2010 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E Zusammenfassung Im vorliegenden schalltechnischen Prognosegutachten wurden die auf das Bebauungsplangebiet Nr. 98 in Pulheim-Geyen einwirkenden Verkehrsgeräusche untersucht und festgestellt, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeines Wohngebiet eingehalten werden. Somit kann auf die Vorgabe von passiven Schallschutzmaßnahmen verzichtet werden. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm durch den Betrieb des Feuerwehrgerätehauses an den nächstliegenden Wohnnutzungen eingehalten werden können, wenn die Schallschutzmaßnahme gemäß Ziffer 10 umgesetzt wird. Somit kann unter den gegebenen Voraussetzungen davon ausgegangen werden, dass die Entwicklung des Bebauungsplangebietes im Einklang mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz erfolgen kann. GRANER + P ARTNER I N G E N I E U R E ppa. Simon -16- i. A. Penkalla GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ GRANER+PARTNER Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach Stadt Pulheim Postfach 13 45 50241 Pulheim Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach T (02202) 9 36 30- 0 F (02202) 9 36 30-30 vorab per E-Mail: christoph.brozio@pulheim.de Robert-Koch-Str. 34 06886 Luth. Wittenberg T (03491) 66 16 47 F (03491) 67 00 61 www.graner-ingenieure.de info@graner-ingenieure.de 23.08.2010 wi A0006 sgut2308-1 Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla ✆- 13 Bebauungsplan Nr. 98, Pulheim-Geyen Schalltechnisches Prognosegutachten Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Brozio, anbei erhalten Sie das schalltechnische Prognosegutachten zu o. a. Objekt zu Ihrer Kenntnisnahme und weiteren Verwendung in dreifacher Ausfertigung. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Mit freundlichen Grüßen GRANER + P ARTNER I N G E N I E U R E Anlage • i. A. Michaela Willekens • UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768