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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Entgelten und den Ersatz von Auslagen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt bei kostenpflichtigen Einsätzen und Leistungen, die über den im FSHG genannten Aufgabenbereich hinausgehen .)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,9 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Entgelten und den Ersatz von Auslagen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt bei kostenpflichtigen Einsätzen und Leistungen, die über den im FSHG genannten Aufgabenbereich hinausgehen .) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Entgelten und den Ersatz von Auslagen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt bei kostenpflichtigen Einsätzen und Leistungen, die über den im FSHG genannten Aufgabenbereich hinausgehen .)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 31/2009 Az.: 370.1 Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 09.01.2009 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin 27.01.2009 Rat 24.03.2009 Rat 30.06.2009 Rat 20.08.2009 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 09.02.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Satzung über die Erhebung von Entgelten und den Ersatz von Auslagen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt bei kostenpflichtigen Einsätzen und Leistungen, die über den im FSHG genannten Aufgabenbereich hinausgehen . Finanzielle Auswirkungen: Mögliche Mehreinnahmen in Abhängigkeit vom nicht kalkulierbaren Einsatzaufkommen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.01.2009 Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt beschliesst die als Anlage beigefügte Satzung Begründung: Mit Änderung der Rechtsprechung und u.a. einer hiermit verbundenen Novellierung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen in Nordrhein Westfalen ist eine Satzungsänderung erforderlich. Ebenso wurde die Gebührenkalkulation dem derzeit geltenden Recht angepasst. (Bösche) -2-