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Beschlussvorlage (Aktualisierung des Satzungstextes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,4 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Beschlussvorlage (Aktualisierung des Satzungstextes)

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Inhalt der Datei

Anlage zu V 31/2009 Mit Datum 8.12.2009 wurde ein Artikelgesetz erlassen, in dem in Artikel 12 der § 41 des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes textlich verändert wurde. Dies war erforderlich, weil die in der alten Fassung erwähnte Verordnung über brennbare Flüssigkeiten ausser Kraft gesetzt und durch andere Rechtsnormen ersetzt wurde. Diese Veränderung soll in der vorliegenden Gebührensatzung berücksichtigt werden und § 2, Abs. 4 erhält somit eine neue Fassung: § 2, Abs. 4, alte Fassung Von dem Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden bei der Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten im Sinne der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) vom 13. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1937) in der jeweils gültigen Fassung oder von besonders feuergefährlichen Stoffen oder gefährlichen Gütern im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) vom 12. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1886) in der jeweils gültigen Fassung oder § 19 g Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 12. November 1996 (BGBl. I S. 1695) in der jeweils gültigen Fassung entstanden ist. § 2, Abs. 4, neue Fassung Von dem Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden bei der Beförderung von Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen entstanden ist. Die Änderung wirkt sich nicht auf den übrigen Teil der Satzung aus.