Daten
Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Bü
20.11.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
06.12.2006
Rat
20.12.2006
TOP Ein Ja
Nein
311/2006
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Tagebau Inden; Sonderbetriebsplan 2006/06;
Immissionsschutzmaßnahmen im Bereich der Ortslage Lucherberg
- Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der in Anlage beigefügte Entwurf wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden zum o.a. Verfahren
an das Bergamt Düren gesandt.
Begründung:
Mit Datum vom 08. November 2006 ist der Gemeinde Inden der o.a. Sonderbetriebsplan Gemeinde
zur Stellungnahme vorgelegt worden. Er beinhaltet die vorgesehenen Immissionsschutzmaßnahmen
für die Ortslage Lucherberg.
Die Immissionsschutzmaßnahmen für die Ortslagen Lucherberg und Lamersdorf sind in der Sitzung
des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 13.09.2006 von und mit Vertretern
von RWE-Power vorgestellt und erörtert worden. Als Beratungsergebnis ist festzuhalten, dass für
Bereiche am Lucherberger See die zukünftigen Immissionen darzustellen sind und mit den
Eigentümern im Bereich der Ortslage Lucherberg Lückenschließungen in der Immissionsschutzbepflanzung zu klären sind.
Die Immissionsschutzmaßnahmen im Bereich der Ortslage Lamersdorf (westlich der
Goltsteinkuppe) sind nicht Sachstand des jetzigen Verfahrens; sie werden separat weiterverfolgt
und zu einem späteren Zeitpunkt beraten.
Gemäß Braunkohlenplan Inden II sind im Bereich der Ortslagen 10 Jahre vor Abbaubeginn
begrünte Schutzwälle und 20 Jahre vor Abbaubeginn ein mindestens 100m breiter Waldstreifen
anzupflanzen. Die Konkretisierung obliegt den anschließenden Betriebsplänen.
Im Bereich der Ortslage Lucherberg sieht der Entwurf zum Sonderbetriebsplan zwischen der
Goltsteinkuppe und dem Beginn des Lucherberger Sees eine 80 - 90 m breite Bepflanzung zu. Diese
wird in Teilbereichen bis auf 20 m reduziert. Die Reduzierung soll privaten / betrieblichen
Belangen Rechnung tragen. Nordöstlich der Bepflanzung wird direkt daran anschließend ein Wall
errichtet.
Die Sicherheitszone entlang des Lucherberger Sees wird überwiegend von der Seewasserfläche und
der sich anschließend aufgeforsteten, zwischen 7 und 13 m Böschung eingenommen. Die sich
hieran anschließenden Flächen verteilen sich auf zahlreiche Grundstückseigentümer und werden
überwiegend als Gartenland genutzt. Die Aufforstung und die Aufschüttung eines Walles würde die
Vorlage: 311/2006
Seite - 2 -
Immissionsschutzwirkung nur unwesentlich (< 1 dB ) erhöhen und wäre in Bezug auf den kurzen
Verkippungszeitraum unverhältnißmäßig.
Bzgl. der Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern im Bereich der Anpflanzungen steht
RWE-Power zur Zeit in Verhandlungen. Der Sachstand wird den Fraktionen zu ihren Beratungen
zur Kenntnis gegeben. Die Flächen im Bereich der Wirtschaftswege und Straßen werden nach
entgültiger Schließung des Dammes und Einziehung der Straßen und Wege bepflanzt.
Die Grundlagen für die Wohnbereiche angrenzend an den Lucherberger See werden zur Zeit vom
Bergbautreibenden aufgearbeitet und in der Sitzung dargelegt und erörtert.
Da die Unterlagen zur Zeit noch nicht aussagefähig genug in Bezug auf die Immissionssituation der
Ortslage Lucherberg sind, sollte in der Stellungnahme pauschal die Einhaltung der Schutzwerte der
TA Lärm gefordert werden. Diese Technische Anleitung dient dem Schutz der Allgemeinheit und
der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge
gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche.
Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von
Gebäuden:
c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
tags 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
Nach Erörterung der Sachlage im Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung kann die
Stellungnahme bis zur Ratssitzung modifiziert werden.