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Beschlussvorlage (Tagebau Inden; Sonderbetriebsplan 2006/06; Immissionsschutzmaßnahmen im Bereich der Ortslage Lucherberg - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (Tagebau Inden; Sonderbetriebsplan 2006/06;
Immissionsschutzmaßnahmen im Bereich der Ortslage Lucherberg
- Stellungnahme der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Tagebau Inden; Sonderbetriebsplan 2006/06;
Immissionsschutzmaßnahmen im Bereich der Ortslage Lucherberg
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Bü 20.11.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 06.12.2006 Rat 20.12.2006 TOP Ein Ja Nein 311/2006 Ent Bemerkungen Betrifft: Tagebau Inden; Sonderbetriebsplan 2006/06; Immissionsschutzmaßnahmen im Bereich der Ortslage Lucherberg - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der in Anlage beigefügte Entwurf wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden zum o.a. Verfahren an das Bergamt Düren gesandt. Begründung: Mit Datum vom 08. November 2006 ist der Gemeinde Inden der o.a. Sonderbetriebsplan Gemeinde zur Stellungnahme vorgelegt worden. Er beinhaltet die vorgesehenen Immissionsschutzmaßnahmen für die Ortslage Lucherberg. Die Immissionsschutzmaßnahmen für die Ortslagen Lucherberg und Lamersdorf sind in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 13.09.2006 von und mit Vertretern von RWE-Power vorgestellt und erörtert worden. Als Beratungsergebnis ist festzuhalten, dass für Bereiche am Lucherberger See die zukünftigen Immissionen darzustellen sind und mit den Eigentümern im Bereich der Ortslage Lucherberg Lückenschließungen in der Immissionsschutzbepflanzung zu klären sind. Die Immissionsschutzmaßnahmen im Bereich der Ortslage Lamersdorf (westlich der Goltsteinkuppe) sind nicht Sachstand des jetzigen Verfahrens; sie werden separat weiterverfolgt und zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Gemäß Braunkohlenplan Inden II sind im Bereich der Ortslagen 10 Jahre vor Abbaubeginn begrünte Schutzwälle und 20 Jahre vor Abbaubeginn ein mindestens 100m breiter Waldstreifen anzupflanzen. Die Konkretisierung obliegt den anschließenden Betriebsplänen. Im Bereich der Ortslage Lucherberg sieht der Entwurf zum Sonderbetriebsplan zwischen der Goltsteinkuppe und dem Beginn des Lucherberger Sees eine 80 - 90 m breite Bepflanzung zu. Diese wird in Teilbereichen bis auf 20 m reduziert. Die Reduzierung soll privaten / betrieblichen Belangen Rechnung tragen. Nordöstlich der Bepflanzung wird direkt daran anschließend ein Wall errichtet. Die Sicherheitszone entlang des Lucherberger Sees wird überwiegend von der Seewasserfläche und der sich anschließend aufgeforsteten, zwischen 7 und 13 m Böschung eingenommen. Die sich hieran anschließenden Flächen verteilen sich auf zahlreiche Grundstückseigentümer und werden überwiegend als Gartenland genutzt. Die Aufforstung und die Aufschüttung eines Walles würde die Vorlage: 311/2006 Seite - 2 - Immissionsschutzwirkung nur unwesentlich (< 1 dB ) erhöhen und wäre in Bezug auf den kurzen Verkippungszeitraum unverhältnißmäßig. Bzgl. der Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern im Bereich der Anpflanzungen steht RWE-Power zur Zeit in Verhandlungen. Der Sachstand wird den Fraktionen zu ihren Beratungen zur Kenntnis gegeben. Die Flächen im Bereich der Wirtschaftswege und Straßen werden nach entgültiger Schließung des Dammes und Einziehung der Straßen und Wege bepflanzt. Die Grundlagen für die Wohnbereiche angrenzend an den Lucherberger See werden zur Zeit vom Bergbautreibenden aufgearbeitet und in der Sitzung dargelegt und erörtert. Da die Unterlagen zur Zeit noch nicht aussagefähig genug in Bezug auf die Immissionssituation der Ortslage Lucherberg sind, sollte in der Stellungnahme pauschal die Einhaltung der Schutzwerte der TA Lärm gefordert werden. Diese Technische Anleitung dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 dB(A) nachts 45 dB(A) d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 dB(A) nachts 40 dB(A) Nach Erörterung der Sachlage im Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung kann die Stellungnahme bis zur Ratssitzung modifiziert werden.