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Beschlussvorlage (Einrichtung von zusätzlichen OGS-Gruppen an der KGS-Stommeln und GGS Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
31.01.11, 09:00
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
Beschlussvorlage (Einrichtung von zusätzlichen OGS-Gruppen an der 
KGS-Stommeln und GGS Sinnersdorf) Beschlussvorlage (Einrichtung von zusätzlichen OGS-Gruppen an der 
KGS-Stommeln und GGS Sinnersdorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Haupt- und Finanzausschuss Rat II / 40 11 20 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 03.02.2011 X 08.02.2011 X 22.02.2011 X Frau Brandt (Verfasser/in) 25/2011 nö. S. TOP 17.01.2011 (Datum) BETREFF: Einrichtung von zusätzlichen OGS-Gruppen an der KGS-Stommeln und GGS Sinnersdorf VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung / Schulleitung der betroffenen Schulen HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 13.970 € davon: 13.970 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Die Verwaltung bemüht sich eine Finanzierung zu finden. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfiehlt, der Rat beschließt, an der KGS Stommeln und der GGS Sinnersdorf jeweils eine zusätzliche, dann vierte OGSGruppe, einzurichten. ERLÄUTERUNGEN: Bereits vor Abschluss der Aufnahmeverfahren der Schulneulinge in den Grundschulen (die schulärztlichen Untersuchungen und Kann-Kinder-Verfahren sind noch nicht abgeschlossen) ist absehbar, dass an den genannten Schulen die Zahl der vorhandenen OGS-Plätze deutlich unter dem bestehendem Bedarf für die einzuschulenden Schüler/innen liegt. Aufgrund zurückgegangener Schülerzahlen lassen sich aber im vorhandenen Raumbestand weitere OGS-Gruppen unterbringen. -1- Für beide Schulen bedeutet die Einrichtung der OGS-Gruppen gleichzeitig eine Maßnahme zur Bestandssicherung, weil Eltern, die ihre Kinder mit OGS-Bedarf dort angemeldet haben, mitgeteilt haben, dass sie ihre Kinder in anderen Kommunen anmelden werden, wenn das Kind keinen Platz erhalten sollte. Die Anmeldelisten liegen der Schulverwaltung zum Zweck der Schulpflichtüberwachung vor. An der Horionschule haben Eltern bereits die Anmeldung zurückgezogen, weil sie einen OGS-Platz in Worringen oder Esch erhalten haben. Eltern aus Stommeln könnten z.B. noch nach Rommerskirchen-Frixheim abwandern, weil dort noch Plätze zur Verfügung stehen. Perspektivisch würde dies die vom Rat beschlossene Zügigkeit der jeweiligen Standorte gefährden. Der Schulträger folgt mit seinem Beschluss der bisherigen Praxis, zusätzliche Gruppen dort einzurichten, wo eine Unterbringung innerhalb des vorhandenen Raumbestandes schulorganisatorisch gewährleistet werden kann, um die bestehenden Bildungs- und Betreuungsbedarfe soweit als möglich abzudecken. Mit der Entscheidung verbindet sich keine Gefährdung der übrigen Grundschulstandorte im Stadtgebiet, insbesondere bezogen auf den Ortsteil Pulheim, weil im Vorgriff auf die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes anhand der Geburtenzahlen und der belegten Plätze in den Kindertageseinrichtungen sich für die bestehenden Schulen entsprechende Auslastung abzeichnet. Zudem stehen in den Ortsteilen Pulheim und Sinthern-Geyen nicht genügend OGS-Plätze zur Verfügung. Die beiden Schulen könnten wie bereits im letzten Jahr Eltern mit den dringendsten Bedarfen Plätze zur Verfügung stellen. Mit der Errichtung der Gruppen ist auch nicht die Verpflichtung verbunden, die Plätze bei gegebenenfalls zurückgehenden Bedarfen künftig weiterhin zur Verfügung zu stellen, weil die Anzahl der benötigten Plätze in jedem Jahr für jeweils ein Schuljahr anhand der aktuellen Bedarfe bei der Bezirksregierung neu beantragt wird. Der berechnete Finanzierungsbedarf ergibt sich zum einen aus den erforderlichen sächlichen Gruppenausstattungen. Bisher waren pro zusätzlicher Gruppe den Schulen jeweils 15.000 Euro zur Verfügung gestellt worden (zuletzt der Christinaschule und der Barbaraschule). Kopfbuche und Horionschule signalisieren aber, für die Gruppenausstattungen deutlich weniger Mittel zu benötigen, weil z. T. auf Mittel aus den schuleigenen Budgets und auf bereits vorhandene Ausstattungsgegenstände zurückgegriffen werden kann. Für die Kopfbuche wird der Bedarf derzeit auf ca. 5000 Euro und für die Horionschule auf 7.500 Euro geschätzt. Die Mittel werden zentral von der Schulverwaltungsabteilung und nur bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Zum anderen hat die Verwaltung den der Kalkulation für den Haushalt 2010 zugrundegelegten städtischen Eigenanteil in Höhe von 65 € /pro Kind und Jahr (2 OGS-Gruppen = 54 Kinder x 65 € : 12 Monate x 5 Monate (Aug.-Dez.) = 1. 470 €) berechnet. Hinzuweisen ist infofern auf den am 23.12.2010 von der Landesregierung verabschiedeten neuen Erlass, der u.a. eine Erhöhung des Landeszuschusses vorsieht (s. hierzu Mitteilung der Verwaltung unter TOP 7). Diese Erhöhung war bei den Vorgaben zur Kalkulation des Haushaltes im August 2010 noch nicht bekannt. Unabhängig von den zur Verfügung zu stellenden Haushaltsmitteln ist zu betonen, dass die Gruppen in jedem Fall errichtet werden sollten, um der bisherigen Praxis zu folgen, dort, wo räumliche Kapazitäten bestehen, den Standortvorteil zu nutzen, OGS-Plätze nach Bedarf zur Verfügung zu stellen -2-