Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
I/100
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
08.02.2011
X
22.02.2011
X
Jörg Schröter
(Verfasser/in)
29/2011
nö. S. TOP
3
25.01.2011
(Datum)
BETREFF:
3. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Pulheim vom 12.09.2007
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt:
1.
Ziffer 8. der Vergabeordnung erhält folgenden Wortlaut:
8. Vereinfachungen im Vergaberecht
Die städtische Vergabeordnung wird in dem Umfang geändert, den der Runderlass des
Ministeriums für Inneres und Kommunales – 34.48.07.01/99-1/10 – vom 02.12.2010 zu
den Vereinfachungen im Vergaberecht für Kommunen gesetzt hat. Die Änderungen gelten für alle Vergaben, auch außerhalb des Konjunkturpaketes II. Sie sind befristet bis
zum 31.12.2011.
2.
Die Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Im Rahmen des Beschlusses zum Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturpaket II) hat der Rat in
seiner Sitzung am 31.03.2009 (TOP 9, Vorlage Nr. 128/2009) beschlossen, den sogenannten
Vereinfachungserlass der Landesregierung vom 03.02.2009 für alle Vergaben, auch außerhalb
des Konjunkturpaketes II, anzuwenden und die städtische Vergabeordnung entsprechend geändert.
Die Geltung des Ursprungserlasses vom 03.02.2009 war bis zum 31.12.2010 befristet. Durch den
neuen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 34-48.07.01/99-1/10- vom
02.12.2010 wird die Möglichkeit eröffnet, diese Vereinfachungen bis zum 31.12.2011 anzuwenden
(Anlage 1).
Das Rechnungsprüfungsamt sieht die Änderung der Vergabeordnung kritisch und verweist auf die
zur Vorlage Nr. 128/2009 abgegebene Stellungnahme vom 30.03.2009 (Anlage 2).
-2-