Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (3. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Pulheim vom 12.09.2007)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
Beschlussvorlage (3. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Pulheim vom 12.09.2007) Beschlussvorlage (3. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Pulheim vom 12.09.2007)

öffnen download melden Dateigröße: 81 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat I/100 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 08.02.2011 X 22.02.2011 X Jörg Schröter (Verfasser/in) 29/2011 nö. S. TOP 3 25.01.2011 (Datum) BETREFF: 3. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Pulheim vom 12.09.2007 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt: 1. Ziffer 8. der Vergabeordnung erhält folgenden Wortlaut: 8. Vereinfachungen im Vergaberecht Die städtische Vergabeordnung wird in dem Umfang geändert, den der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 34.48.07.01/99-1/10 – vom 02.12.2010 zu den Vereinfachungen im Vergaberecht für Kommunen gesetzt hat. Die Änderungen gelten für alle Vergaben, auch außerhalb des Konjunkturpaketes II. Sie sind befristet bis zum 31.12.2011. 2. Die Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. -1- ERLÄUTERUNGEN: Im Rahmen des Beschlusses zum Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturpaket II) hat der Rat in seiner Sitzung am 31.03.2009 (TOP 9, Vorlage Nr. 128/2009) beschlossen, den sogenannten Vereinfachungserlass der Landesregierung vom 03.02.2009 für alle Vergaben, auch außerhalb des Konjunkturpaketes II, anzuwenden und die städtische Vergabeordnung entsprechend geändert. Die Geltung des Ursprungserlasses vom 03.02.2009 war bis zum 31.12.2010 befristet. Durch den neuen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 34-48.07.01/99-1/10- vom 02.12.2010 wird die Möglichkeit eröffnet, diese Vereinfachungen bis zum 31.12.2011 anzuwenden (Anlage 1). Das Rechnungsprüfungsamt sieht die Änderung der Vergabeordnung kritisch und verweist auf die zur Vorlage Nr. 128/2009 abgegebene Stellungnahme vom 30.03.2009 (Anlage 2). -2-