Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,0 MB
Datum
22.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
P-^-''-*v.4
20021
Vereinfachungen im Vergaberecht für Gemeinden (GV)
RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.07.01/99-1/10
v.2.12.2010
Zur Beschleunigung von Investitionen wurden mit Runderlass vom 3. Februar 2009 121 - 80-20102 - u.a. die Vergabeverfahren für Kommunen vereinfacht. Der Erlass
tritt mit Ablauf des 31 . Dezember 2010 außer Kraft. Da insbesondere die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket ll des Bundes noch nicht vollständig abgewickelt sind,
halte ich eine befristete Verlängerung der Wertgrenzenregelung für sachgerecht und
zweckmäßig. Durch die Verlängerung wird der ordnungsgemäße Abschluss dieser
Maßnahmen gewährleistet. Auch aus Gründen der Verwaltungseffizienz vermeidet
die Verlängerung, dass sich Auftragsvergaben bei kommunalen Investitionsvorhaben
während der Geltungsdauer des Zukunftsinvestitionsgesetzes nach unterschiedlichen Wertgrenzen richten. Nach $ 5 des Zukunftsinvestitionsgesetzes sind die entsprechenden Investitionsvorhaben spätestens im Jahr 201 1 abzuschlie ßen.
1.
Maßnahmen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie für Bauaufträge
ln Abweichung zu Nr. 7 meines Runderlasses vom 22. März 2006 - 34-48.07.01i 012178105 (SMBl. NRW 6300) - besteht somit weiterhin für alle öffentlichen Aufträge
des dort genannten Geltungsbereichs die vereinfachte Möglichkeit zur Durchführung
beschränkter Ausschreibungen und freihändiger Vergaben, sofern die Vergabeverfahren innerhalb des Geltungszeitraums nach Nr. 2 eingeleitet werden. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtsöhaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben dabei unberührt. Die Abweichungen stellen sich wie folgt dar:
1.1
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer können die Vergabestellen wahlweise eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung du rchf ühren.
1.2
Vergabe von Bauleistungen
Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer können die Vergabestellen eine freihändige Vergabe durchführen. Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 1.000.000 € ohne Umsatzsteuer
können die Vergabestellen eine beschränkte Ausschreibung durchführen.
1.3
Teilnahmewettbewerbe, Einholung von Angeboten
Beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben nach Nrn. 1.1 und 1.2 können ohne öffentliche Aufforderung, sich um Teilnahme zu bewerben (Teilnahmewettbewerb), durchgeführt werden. Bei beschränkten Ausschreibungen sind mindestens
drei Angebote einzuholen.
1.4
Transparenz, Veröffentlichungspf lichten
Nach aktueller Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofes ist davon auszugehen, dass auch bei Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte grundsätzlich die sog. Europäischen Grundfreiheiten der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu beachten sind, sofern nach den konkreten Umständen
des Einzelfalls eine sog. Binnenmarktrelevanz ana)nehmen ist.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass insbesondere die Hinweise und
Dokumentationspflichten der Nrn. 3 bis 5 meines Runderlasses vom 22. März 2006
auch dazu dienen, die rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der sog. Binnenmarktrelevanz zu mindern. Sie bleiben deshalb, auch bei Vergaben nach diesem Erlass, unberührt.
2.
krafttreten und Geltungsdauer
Dieser Runderlass tritt am 1. Januar
In
2011 außer Kraft.
201 1 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember