Daten
Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
08.02.11, 07:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
III/26.3
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
08.02.2011
x
Herr Prieß
(Verfasser/in)
57/2011
nö. S. TOP
1
27.01.2011
(Datum)
BETREFF:
Archäologische Arbeiten im Vorfeld der Bebauung des Guidelplatzes
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Stadtverwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
€
- im Haushalt des laufenden Jahres:
28.000€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
x
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto M 66776311, Neugestaltung Ortskern Brauweiler.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Pulheim genehmigt eine überplanmäßige
Ausgabe in Höhe von 28.000 Euro bei dem Sachkonto M 2688001.10000.7831000, Prospektion
auf städtischen Grundstücken.
Die Deckung erfolgt bei dem Sachkonto M 66776311.10000.7831000, Neugestaltung Ortskern
Brauweiler.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Es wird Bezug genommen auf die Vorlage Nr. 154/2010 für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.04.2010. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in der besagten Sitzung beschlossen, im Wege der freihändigen Vergabe mit den zusätzlichen notwendigen archäologischen
Arbeiten im Vorfeld der Bebauung des Guidelplatzes zu beauftragen.
Die Geländearbeiten wurden nach Abbruch verschiedener Gebäude durch den Bauherrn Mitte
August 2010 aufgenommen. Sie konnten allerdings nicht zeitgerecht Ende Oktober 2010 beendet
werden.
Hintergrund ist, dass der private Bauherr im Herbst 2010 mitgeteilt hat, dass die von ihm zu planende und zu errichtende Tiefgarage doch eine größere Ausdehnung haben wird als ursprünglich
angenommen. Dies hat zur Folge, dass der in der Abteigasse, vor den sog. Guidelarkaden gelegene städtische Kanal, der unangetastet bleiben sollte, nun doch verlegt werden muss und in diesem Zuge notwendigerweise auch Versorgungsleitungen umgelegt werden müssen. Die Abteigasse mit der Kanal- und Versorgungstrasse bildet die Aufstellfläche für das Drehleiterfahrzeug der
Feuerwehr. Das Drehleiterfahrzeug ist nach der Baugenehmigung für die Guidelarkaden als
brandschutzrechtlich notwendiger zweiter Rettungsweg vorgesehen, so dass zwingend auch während der Kanal- und Versorgungsbauarbeiten eine Aufstellfläche vorhanden sein muss. Es ist daher eine alternative Aufstellfläche für die Zeit der Kanal- und Versorgungsbauarbeiten bereitzustellen. Diese alternative Aufstellfläche kann bedingt durch die Reichweite des Drehleiterfahrzeuges
nur in dem noch ausstehenden archäologischen Untersuchungsbereich liegen.
Die alternative Aufstellfläche in dem archäologischen Untersuchungsbereich wurde daher bei den
archäologischen Untersuchungen ausgespart und nicht geöffnet. Eine vorherige Untersuchung
und anschließende Verfüllung konnte nicht erfolgen, da die betreffende Teilfläche nicht hinreichend verdichtet werden kann, um die notwendige Standfestigkeit für das Drehleiterfahrzeug zu
gewährleisten.
Die Stadt Pulheim übernimmt gegenüber dem LVR, Amt für Bodendenkmalpflege, die Kosten des
Personals, das für die betreffende Maßnahme speziell befristet eingestellt worden ist. Die Durchführung der Maßnahme war ursprünglich geplant für Juli bis Dezember 2010. Bedingt durch die
zeitliche Verschiebung durch die Kanal- und Versorgungsbauarbeiten wurde das Auftragsverhältnis gegenüber dem LVR bereits bis Mitte Februar 2011 verlängert.
Wetterbedingt konnten die Arbeiten an den Versorgungsleitungen bzw. am Kanal erst am 24. Januar 2011 beginnen. Sie sollen, soweit keine wetterbedingten Unterbrechungen notwendig sind,
am 14.02.2011 abgeschlossen sein. Danach kann die Kanaltrasse in der Abteigasse wieder als
Feuerwehraufstellfläche genutzt werden und somit die noch zu untersuchende Grabungsfläche
geöffnet werden.
Die Untersuchungszeit, Geländearbeit und anschließende wissenschaftliche Aufarbeitung wird
vom LVR auf 2,5 Monate geschätzt. Für diesen Zeitraum entstehen dann noch die Personalkosten
für die betreffenden Mitarbeiter, Grabungsleiter und eine Zeichnerin. Diese belaufen sich nach
dem vorliegenden Angebot des LVR auf 23.205 Euro (siehe Anlage). Die beiden Mitarbeiter haben
ihre Zustimmung erklärt, für den Abschluss der Maßnahme auch noch zur Verfügung zu stehen.
Der LVR benötigt kurzfristig die Zusage der Stadt Pulheim, um die bis Mitte Februar laufenden
Verträge zu verlängern.
Bedingt durch die bereits einmal erfolgte Verlängerung des Auftragsverhältnisses bis Mitte Februar 2011 und die nunmehr anstehende Verlängerung bis Ende April 2011 stehen bei dem Konto
„Prospektion auf städtischen Grundstücken“ Haushaltsmittel nicht mehr ausreichend zur Verfügung. Die Finanzierung des Abschlusses der archäologischen Maßnahmen soll daher durch eine
überplanmäßige Ausgabe gedeckt werden. Die Deckung soll erfolgen aus dem Konto Neugestaltung des Ortskerns Brauweiler.
-2-
Bis auf die Teilfläche, die als Feuerwehraufstellfläche freizuhalten ist, ist die Geländemaßnahme
des LVR abgeschlossen.
Die Stadtverwaltung verhandelt mit dem Bauherrn hinsichtlich einer Übernahme von Mehrkosten
der archäologischen Untersuchung.
-3-