Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 347/2009
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 04.06.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
24.06.2009
Rat
30.06.2009
Ausschuss für Stadtentwicklung
17.03.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Erweiterung bzw. Verlagerung der Kiesabgrabungsfläche in E. -Erp (Fa. Rhiem u.
Sohn)
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.06.2009
Beschlussentwurf:
Die Planungsabsicht der Firma Rhiem und Sohn, E.-Erp, Luxemburger Straße, die bestehende
Auskiesungsfläche zu erweitern und dazu die bisher im Flächennutzungsplan dargestellte
Erweiterungsfläche in westliche Richtung zu verlagern sowie gleichzeitig einen Betriebsparkplatz
zwischen der Luxemburger Straße und der B 265 anzulegen (s. Anlageplan), wird zur Kenntnis
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst mit den zuständigen Behörden die Planung zu erörtern
und entsprechende Verfahrensschritte zur weiteren Beratung und Beschlussfassung
vorzubereiten.
Begründung:
Die Firma Rhiem und Sohn plant aufgrund der derzeitigen Betriebsstruktur sowie der
prognostizierten wirtschaftlich stabilen Entwicklung der Bereiche Tief- und Kanalbau, ihren
bestehenden Auskiesungsstandort über das Jahr 2015 zu sichern.
Aufgrund der Aussagen der Firma Rhiem und Sohn steht die dazu bisher im Flächennutzungsplan
vorgesehene Erweiterungsfläche an der B 265 nicht für eine kurzfristige Inanspruchnahme zur
Verfügung, sodass aus Gründen einer gesicherten betrieblichen Zukunftsplanung alternative
Auskiesungsflächen untersucht wurden.
Auf der Grundlage der o.a. Prognose sowie der vorhandenen betrieblichen Infrastruktur ist daher
1. eine Erweiterung der zurzeit laufenden Auskiesungsflächen nach Westen mit einer
Gesamtflächengröße von ca. 12 ha
2. der Ausbau eines Betriebsparkplatzes südlich gegenüber der heutigen Betriebszufahrt mit
einer Gesamtfläche von ca. 0,78 ha (7.800 qm)
beabsichtigt.
Der Flächennutzungsplan sieht bisher jedoch eine Erweiterung der Auskiesung lediglich in
nördlicher Richtung vor. Diese Erweiterung ist auch im Regionalplan für den Regierungsbezirk
Köln, Teilabschnitt Region Köln, als Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher
nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) vorgesehen.
Für die planungsrechtliche Realisierung der beantragten Planung ist daher die Änderung des
bestehenden Flächennutzungsplanes (von Fläche für die Landwirtschaft in Abgrabungsfläche)
sowie ein Verfahren zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung- und Landesplanung gem. § 32
Landesplanungsgesetz
erforderlich.
In
einer
ersten
Planungserörterung
mit
der
Bezirksplanungsbehörde Köln sind diesbezüglich keine grundsätzlichen landesplanerischen
Bedenken vorgetragen worden.
Im Grundsatz entspricht die geplante Erweiterung der Zielsetzung des Flächennutzungsplanes im
Erläuterungsbericht, wonach bestehenden Abgrabungen am jeweiligen Standort eine
Bestandssicherung zugestanden werden soll. Daher bestehen aus Sicht der Verwaltung keine
grundsätzlichen Bedenken gegen die Vorbereitung entsprechender Planungsschritte; vor
Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens sollten jedoch auch gesicherte
Erkenntnisse über die Verfügbarkeit der bisher für die Abgrabungserweiterung vorgesehenen
Flächen vorliegen.
(Bösche)
-2-