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Beschlussvorlage (Erweiterung bzw. Verlagerung der Kiesabgrabungsfläche in E. -Erp (Fa. Rhiem u. Sohn))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Beschlussvorlage (Erweiterung bzw. Verlagerung der Kiesabgrabungsfläche in E. -Erp (Fa. Rhiem u. Sohn)) Beschlussvorlage (Erweiterung bzw. Verlagerung der Kiesabgrabungsfläche in E. -Erp (Fa. Rhiem u. Sohn))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 347/2009 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 04.06.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 24.06.2009 Rat 30.06.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung 17.03.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Erweiterung bzw. Verlagerung der Kiesabgrabungsfläche in E. -Erp (Fa. Rhiem u. Sohn) Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.06.2009 Beschlussentwurf: Die Planungsabsicht der Firma Rhiem und Sohn, E.-Erp, Luxemburger Straße, die bestehende Auskiesungsfläche zu erweitern und dazu die bisher im Flächennutzungsplan dargestellte Erweiterungsfläche in westliche Richtung zu verlagern sowie gleichzeitig einen Betriebsparkplatz zwischen der Luxemburger Straße und der B 265 anzulegen (s. Anlageplan), wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst mit den zuständigen Behörden die Planung zu erörtern und entsprechende Verfahrensschritte zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzubereiten. Begründung: Die Firma Rhiem und Sohn plant aufgrund der derzeitigen Betriebsstruktur sowie der prognostizierten wirtschaftlich stabilen Entwicklung der Bereiche Tief- und Kanalbau, ihren bestehenden Auskiesungsstandort über das Jahr 2015 zu sichern. Aufgrund der Aussagen der Firma Rhiem und Sohn steht die dazu bisher im Flächennutzungsplan vorgesehene Erweiterungsfläche an der B 265 nicht für eine kurzfristige Inanspruchnahme zur Verfügung, sodass aus Gründen einer gesicherten betrieblichen Zukunftsplanung alternative Auskiesungsflächen untersucht wurden. Auf der Grundlage der o.a. Prognose sowie der vorhandenen betrieblichen Infrastruktur ist daher 1. eine Erweiterung der zurzeit laufenden Auskiesungsflächen nach Westen mit einer Gesamtflächengröße von ca. 12 ha 2. der Ausbau eines Betriebsparkplatzes südlich gegenüber der heutigen Betriebszufahrt mit einer Gesamtfläche von ca. 0,78 ha (7.800 qm) beabsichtigt. Der Flächennutzungsplan sieht bisher jedoch eine Erweiterung der Auskiesung lediglich in nördlicher Richtung vor. Diese Erweiterung ist auch im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, als Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) vorgesehen. Für die planungsrechtliche Realisierung der beantragten Planung ist daher die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes (von Fläche für die Landwirtschaft in Abgrabungsfläche) sowie ein Verfahren zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung- und Landesplanung gem. § 32 Landesplanungsgesetz erforderlich. In einer ersten Planungserörterung mit der Bezirksplanungsbehörde Köln sind diesbezüglich keine grundsätzlichen landesplanerischen Bedenken vorgetragen worden. Im Grundsatz entspricht die geplante Erweiterung der Zielsetzung des Flächennutzungsplanes im Erläuterungsbericht, wonach bestehenden Abgrabungen am jeweiligen Standort eine Bestandssicherung zugestanden werden soll. Daher bestehen aus Sicht der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Vorbereitung entsprechender Planungsschritte; vor Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens sollten jedoch auch gesicherte Erkenntnisse über die Verfügbarkeit der bisher für die Abgrabungserweiterung vorgesehenen Flächen vorliegen. (Bösche) -2-