Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauverwaltungsamt
67 31 01/1
06.11.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
23.11.2006
Rat
20.12.2006
TOP Ein Ja
Nein
285/2006
Ent Bemerkungen
Betrifft:
3. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom
10.12.2003
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss stimmt der als Anlage (1) beigefügten 3. Änderungssatzung der Satzung über das
Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom 10.12.2003 zu.
Begründung:
Durch einstimmigen Beschluss vom 27.10.2005 hat der Rat der Gemeinde Inden die in der 1.
Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vorgenommene Ausweisung eines zentralen Grabfeldes für
Rasen-Reihengräber auf dem Friedhof Lamersdorf zugestimmt. Der Friedhof Lamersdorf war
vorgeschlagen und ausgewählt worden, um der großen Freifläche in der Mitte dieses Friedhofes
Sinn und Nutzen zu geben. Aus dem politischen Raum kam nun der Vorschlag, diese Grabart auf
allen Friedhöfen der Gemeinde zuzulassen wo dies möglich ist.
Die daraufhin erfolgte Prüfung aller Friedhöfe durch die Verwaltung hat ergeben:
- Auf dem Friedhof Inden/Altdorf bietet sich das einzig noch unbelegte Grabfeld auf der
rechten Friedhofsseite im hinteren Bereich an. Hier besteht die Möglichkeit der Anlage einer
zusammenhängenden Rasenfläche, die Raum für etwa 120 Sarg- und etwa 60
Urnenbestattungen bietet. (Anlage 2).
- Der Friedhof Frenz verfügt über relativ große Flächen. Das für Sargbestattungen
unzugängliche Mittelstück des Grabfeldes rechts vom Eingang Friedhofstraße kann für
Rasen-Urnenbeisetzungen genutzt werden. Für rund 25 – 30 Sargbestattungen ist die an die
Reihengräber anschließende Fläche im linken hinteren Friedhofsbereich vorstellbar. Bei
durchschnittlich 8 Sterbefällen pro Jahr in Frenz ist diese Fläche vorerst für einige Jahre
ausreichend. (Anlage 3)
- Der neue Friedhof in Lucherberg bietet Platz für etwa 25 – 30 Sargbestattungen in der
Fläche angrenzend an das Mittelrondell. Für die Anlage eines entsprechenden Urnenfeldes
bieten sich die Rasenflächen beidseitig des Einganges an. (Anlage 4)
- Auf dem derzeit bestehenden Schophovener Friedhof ist die Ausweisung von RasenReihengräbern aus Platzgründen nicht möglich. Eine Akzeptanz seitens der Bevölkerung
kann zur Zeit hier nicht gesehen werden, da auch Urnenbeisetzungen in Schophoven nur
eine untergeordnete Rolle spielen. Im Zusammenhang mit der möglichen Neuanlage eines
Friedhofes im Bereich der Ortslage Schophoven kann ein entsprechendes Grabfeld von
vornherein in die Planungen mit eingearbeitet werden.