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Beschlussvorlage (3. Änderung der Friedhofssatzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (3. Änderung der Friedhofssatzung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt 67 31 01/1 06.11.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 23.11.2006 Rat 20.12.2006 TOP Ein Ja Nein 285/2006 Ent Bemerkungen Betrifft: 3. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom 10.12.2003 Beschlussentwurf: Der Ausschuss stimmt der als Anlage (1) beigefügten 3. Änderungssatzung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom 10.12.2003 zu. Begründung: Durch einstimmigen Beschluss vom 27.10.2005 hat der Rat der Gemeinde Inden die in der 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vorgenommene Ausweisung eines zentralen Grabfeldes für Rasen-Reihengräber auf dem Friedhof Lamersdorf zugestimmt. Der Friedhof Lamersdorf war vorgeschlagen und ausgewählt worden, um der großen Freifläche in der Mitte dieses Friedhofes Sinn und Nutzen zu geben. Aus dem politischen Raum kam nun der Vorschlag, diese Grabart auf allen Friedhöfen der Gemeinde zuzulassen wo dies möglich ist. Die daraufhin erfolgte Prüfung aller Friedhöfe durch die Verwaltung hat ergeben: - Auf dem Friedhof Inden/Altdorf bietet sich das einzig noch unbelegte Grabfeld auf der rechten Friedhofsseite im hinteren Bereich an. Hier besteht die Möglichkeit der Anlage einer zusammenhängenden Rasenfläche, die Raum für etwa 120 Sarg- und etwa 60 Urnenbestattungen bietet. (Anlage 2). - Der Friedhof Frenz verfügt über relativ große Flächen. Das für Sargbestattungen unzugängliche Mittelstück des Grabfeldes rechts vom Eingang Friedhofstraße kann für Rasen-Urnenbeisetzungen genutzt werden. Für rund 25 – 30 Sargbestattungen ist die an die Reihengräber anschließende Fläche im linken hinteren Friedhofsbereich vorstellbar. Bei durchschnittlich 8 Sterbefällen pro Jahr in Frenz ist diese Fläche vorerst für einige Jahre ausreichend. (Anlage 3) - Der neue Friedhof in Lucherberg bietet Platz für etwa 25 – 30 Sargbestattungen in der Fläche angrenzend an das Mittelrondell. Für die Anlage eines entsprechenden Urnenfeldes bieten sich die Rasenflächen beidseitig des Einganges an. (Anlage 4) - Auf dem derzeit bestehenden Schophovener Friedhof ist die Ausweisung von RasenReihengräbern aus Platzgründen nicht möglich. Eine Akzeptanz seitens der Bevölkerung kann zur Zeit hier nicht gesehen werden, da auch Urnenbeisetzungen in Schophoven nur eine untergeordnete Rolle spielen. Im Zusammenhang mit der möglichen Neuanlage eines Friedhofes im Bereich der Ortslage Schophoven kann ein entsprechendes Grabfeld von vornherein in die Planungen mit eingearbeitet werden.