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Dringlichkeitsentscheidungen (PCB-Sanierung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Dringlichkeitsentscheidungen (PCB-Sanierung) Dringlichkeitsentscheidungen (PCB-Sanierung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 261/2006 vom 27.07.2006 Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 GO NW Anwesend sind: Unterberger, Heinrich, Gemeindeoberamtsrat Schavier, Karl, CDU-Fraktionsvorsitzender Schnock, Franz, SPD, Vorsitzender Bau- und Vergabeausschuss Beratungsfolge Termin Rat 09.11.2006 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Wiederherstellung nach PCB-Sanierung und Brandschutzertüchtigung der Gemeinschaftshauptschule Inden Beschluss: Der Rat der Gemeinde Inden stellt für die Durchführung der erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahmen nach der PCB-Sanierung und für die Brandschutzertüchtigung der Gemeinschaftshauptschule Inden überplanmäßig 264.000 € bei HHSt. 2.215.9504 zur Verfügung. Begründung: Die für dieses Jahr vorgesehene PCB-Sanierungsmaßnahme, unter Federführung der enius AG, hat begonnen. Die Fa. enius AG ist nur für die Sanierung = Entfernung der PCB-haltigen Materialien ingenieurmäßig tätig. Für den Rückbau und die damit in Verbindung stehenden Brandschutzmaßnahmen ist das Ing.-Büro Bolten zuständig. Die enius AG hatte nach Vorliegen der Messergebnisse des 3. Bauabschnittes mitgeteilt, dass die höheren Werte wohl auf den nicht entfernten Fensterkitt zurückzuführen seien, da dieser PCBbelastet sei. Für zukünftige Abschnitte übernehme sie, ohne Austausch der Scheiben, keine Gewährleistung für die Einhaltung der angestrebten Schadstoffwerte. Von daher wurden für den jetzt durchzuführenden Abschnitt auch Kosten für die Erneuerung der in diesem Abschnitt befindlichen Fensteranlagen eingeholt. Diese Kosten waren bisher in der Maßnahme nicht berücksichtigt und stellen somit einen allgemeinen Mehrbedarf dar. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Notbeleuchtung nicht den geltenden Erfordernissen entspricht und zu ersetzen ist. Diese Kosten sind ebenfalls neu hinzugekommen. Zur Vermeidung höherer Kosten für eine aufwändige Deckenverkleidung in der Feuerwiderstandsklasse F30 für Flure, Treppenhäuser und Aula, wurde eine Brandmeldeanlage eingeplant, die auch durch das Kreisbauamt akzeptiert wurde und Bestandteil des Brandschutzkonzeptes ist. Auch hierdurch entstehen Mehrkosten. -2- Vorlage: 261/2006 vom 27.07.2006 Seite - 2 - Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wurden in 2005 rechnerisch mit 430.000,00 € ermittelt. Davon wurden für das Jahr 2006 im Haushalt 214.000,00 € bereitgestellt und der Restbetrag für die kommenden beiden Jahre eingeplant. Ende des Jahres 2005 wurden für brandschutzmäßige Sofortmaßnahmen (Herstellung von Fluchtfenstern in bereits sanierten Klassen) in einem Umfang von rund 61.000 € erforderlich. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme wurden über die MIJLAN ausgeschrieben (Wiederherstellung und Brandschutz im Bereich der Aula und des Lehrertraktes) und belaufen sich auf insgesamt ca. 417.000,00 € . Die Auflistung über die Einzelgewerke ist als Anlage 1 beigefügt. Im lfd. Haushalt stehen derzeit 153.000 € für Brandschutzmaßnahmen noch zur Verfügung, so dass 264.000,00 € überplanmäßig bereitgestellt werden müssen, um die Maßnahme bis zu den Herbstferien abzuschließen. Die entstehenden Mehrkosten können nur durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt gedeckt werden. Um diese Mehreinnahmen in 2006 kassenwirksam werden zu lassen, werden kurzfristig Verhandlungen mit RWE Power aufgenommen. Am 25.07.2006 wurden die Ratsherren Eduard Braun, Franz Schnock und Siegfried Goncz im Zuge einer „kleinen Bauausschuss-Sitzung“ über die Notwendigkeit der Maßnahme umfassend informiert. Es herrschte Einvernehmen, dass die Fenstererneuerung in jedem Fall erfolgen müsse, da jede andere Maßnahme Mehrkosten verursachen würde. Ebenso bestand Einvernehmen, dass die Widerherstellung voranzutreiben sei, damit nach den Herbstferien der sanierte Bereich für schulische Belange wieder zur Verfügung steht. Es wurde weiter angeregt, dass zur Information aller Bauausschuss-Mitglieder nach der PCBSanierungsphase (in etwa 3 – 4 Wochen) ein gemeinsamer Begehungstermin anberaumt werden soll. Begründung der Dringlichkeit gem. § 60 GO NW: Die Ausschreibungsergebnisse und der Kostenrahmen sind erst in der Sommerpause bekannt geworden. Damit keine Verzögerung in der Bauausführung entsteht, ist eine kurzfristige Entscheidung der Gemeinde erforderlich. Die nächste Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses ist erst für den 14.09.2006 terminiert. Der Bürgermeister In Vertretung: Unterberger Gemeindeoberamtsrat Schavier CDU-Fraktionsvorsitzender Schnock Vorsitzender Bau- und Vergabeausschuss