Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
08.12.2010
Erstellt
03.12.10, 18:53
Aktualisiert
03.12.10, 18:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV-61 ri/ro/wo
Termin
08.12.2010
ö. S.
X
Herr Ritter / Herr
Rosenkranz
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
539/2010
nö. S. TOP
25.11.2010
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 99
Bereich: Gewerbegebiet Pulheim Südwest
• Aufhebung des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim nimmt den Auftrag an die Verwaltung,
für den Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage der vom seinerzeitigen Investor vorgelegten Planung durchzuführen, zurück.
2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, zur Fortführung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim eine Planungskonzeption
zu erarbeiten und die Grundlagenermittlung fortzusetzen.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
In seiner Sitzung am 02.02.2010 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 99 Pulheim.
Mit ihm sollten Baurechte für gewerbliche Nutzungen der Plangebietsflächen westlich der K 6 geschaffen werden. Anlass war die in 2009 der Verwaltung vorgetragene Absicht eines Unternehmens der Logistikbranche, sich auf einem 90.000 qm großen Grundstück in Pulheim anzusiedeln.
Zeitungsberichten zufolge scheint das Unternehmen eine andere Standortwahl im Rhein-Erft-Kreis
getroffen zu haben.
Der mit dem Aufstellungsbeschluss an die Verwaltung ergangene Auftrag, mit dem vom Investor
vorgelegten Bebauungs- und Nutzungskonzept die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, ist damit obsolet geworden.
Da im Februar dieses Jahres Zweifel an der Bestandskraft der Ansiedlungsabsicht bestanden, hat
die Verwaltung bisher auf die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet. Nach gegenwärtigem Stand der Dinge, wird der Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 1 BauGB mit dem Konzept
des Logistikunternehmens nun nicht mehr nötig sein.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst eine alternative planerische Konzeption zu entwickeln
und das förmliche Verfahren im kommenden Jahr weiter zu führen. Hier ist gemeinsam mit der
Wirtschaftsförderung zu prüfen, inwieweit vorliegende Entwürfe Grundlage der Planung sein sollen
und welche Alternativen möglich sind. Gleichzeitig würde die begonnene Grundlagenermittlung
fortgesetzt.
-2-