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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 99 Bereich: Gewerbegebiet Pulheim Südwest • Aufhebung des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
08.12.2010
Erstellt
03.12.10, 18:53
Aktualisiert
03.12.10, 18:53
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 99
Bereich: Gewerbegebiet Pulheim Südwest
• Aufhebung des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 99
Bereich: Gewerbegebiet Pulheim Südwest
• Aufhebung des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV-61 ri/ro/wo Termin 08.12.2010 ö. S. X Herr Ritter / Herr Rosenkranz (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 539/2010 nö. S. TOP 25.11.2010 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 99 Bereich: Gewerbegebiet Pulheim Südwest • Aufhebung des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim nimmt den Auftrag an die Verwaltung, für den Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage der vom seinerzeitigen Investor vorgelegten Planung durchzuführen, zurück. 2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, zur Fortführung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim eine Planungskonzeption zu erarbeiten und die Grundlagenermittlung fortzusetzen. ERLÄUTERUNGEN: -1- In seiner Sitzung am 02.02.2010 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 99 Pulheim. Mit ihm sollten Baurechte für gewerbliche Nutzungen der Plangebietsflächen westlich der K 6 geschaffen werden. Anlass war die in 2009 der Verwaltung vorgetragene Absicht eines Unternehmens der Logistikbranche, sich auf einem 90.000 qm großen Grundstück in Pulheim anzusiedeln. Zeitungsberichten zufolge scheint das Unternehmen eine andere Standortwahl im Rhein-Erft-Kreis getroffen zu haben. Der mit dem Aufstellungsbeschluss an die Verwaltung ergangene Auftrag, mit dem vom Investor vorgelegten Bebauungs- und Nutzungskonzept die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, ist damit obsolet geworden. Da im Februar dieses Jahres Zweifel an der Bestandskraft der Ansiedlungsabsicht bestanden, hat die Verwaltung bisher auf die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet. Nach gegenwärtigem Stand der Dinge, wird der Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 1 BauGB mit dem Konzept des Logistikunternehmens nun nicht mehr nötig sein. Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst eine alternative planerische Konzeption zu entwickeln und das förmliche Verfahren im kommenden Jahr weiter zu führen. Hier ist gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung zu prüfen, inwieweit vorliegende Entwürfe Grundlage der Planung sein sollen und welche Alternativen möglich sind. Gleichzeitig würde die begonnene Grundlagenermittlung fortgesetzt. -2-