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Beschlussvorlage (Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
25 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
11.11.10, 15:03
Aktualisiert
11.11.10, 15:03
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Termin ö. S. 17.11.2010 X Herr Rademann (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 492/2010 nö. S. TOP 8 03.11.2010 (Datum) BETREFF: Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: SPD-Fraktion, Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der TVA nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. ERLÄUTERUNGEN: -1- ja nein Mit Schreiben vom 30.06.2010 beantragt die Fraktion der SPD, in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Planung am 8. September 2010 einen Bericht über die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen. Dieser sollte sich zum einen auf Oberflächengewässer - Stand der Umsetzung am Pulheimer Bach, zum anderen auf das Grundwasser beziehen. Außerdem wurde um einen Bericht zur Gefahrenlage durch Hochwasser im Bereich des Pulheimer Bachs, insbesondere ob Hochwassergefahrenkarten vorliegen oder deren Erstellung geplant ist. Der Antrag der SPD-Fraktion findet sich in Anlage 1. Die Verwaltung hat vorgeschlagen das Thema auf die Tagesordnung der TVA-Sitzung am 17. November 2010 zu setzten. Ökologisch verarmte Gewässer müssen gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie von Oktober 2000 (WRRL) bis 2015 wieder in einen guten Zustand versetzt werden. "Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers zwecks Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt, ..." (WRRL Artikel 1, Absatz a). Der Weg zur Erfüllung der WRRL ist der naturnahe Ausbau, der inzwischen intensiv am Pulheimer Bach verfolgt wird. Die Renaturierung erfolgt im Einklang mit dem Hochwasserschutz. Es sollen Habitate für Flora und Fauna geschaffen werden, welche ebenfalls Retentionsraum bereitstellen. Inzwischen hat sich in mehreren Bachabschnitten die Gewässergüteklasse 2 (mäßig belastet) eingestellt. Gewässergüteklasse 1 (unbelastet) gibt es nur in nährstoffarmen Quellen. Bezogen auf die WRRL gilt es neben der Gewässergüte auch die Gewässerstrukturgüte zu erhalten und zu verbessern, um den guten ökologischen Zustand des Gewässers zu erreichen. Mit den Renaturierungen am Pulheimer Bach wird die Gewässer- und Gewässerstrukturgüte gleichermaßen verbessert. Der Bevölkerung werden über den begleitenden Erlebnis- und Lehrpfad alle Maßnahmen erläutert und der notwendige Hintergrund vermittelt**. Die Universität zu Köln, Geographisches Institut, hat hierfür die Patenschaft übernommen. Über Diplomarbeiten erhält der Bachverband darüber hinaus wertvolle Hinweise für seine Arbeit. Inzwischen haben sechs Schulen sehr aktive Bach-AG's eingerichtet (Grüne Klassenzimmer). Zwei Schulen konnten bereits Preise erringen (GGS Sinthern, Geyen, Manstedten u. Geschwister Scholl Gymnasium). Die GGS Sinthern Geyen Manstedten hat ihre Ergebnisse erfolgreich auf der DIDACTA2010 in Köln präsentiert. Von den vier Quellen in Glessen bis zur Mündung im Bereich der Laachen sind folgende Bachabschnitte renaturiert: • Pulheimer Bach in Glessen an der L 91 * (Eigenleistung) • Glessen, Abtsmühlenbach und dortiger Abschnitt Pulheimer Bach am Neubaugebiet * (Eigenleistung) • Sinthern, Bachabschnitt im BP 38/Neubausiedlung * (Eingriff/Ausgleich) • Geyen, Bachabschnitt zwischen Junkerburg und B 59 N; regionale2010 • Pulheim, Bachabschnitt zwischen B 59 N und Elchweg * (Eingriff/Ausgleich) • Pulheim, Bachabschnitt neben Elchweg und DB-Brücke; regionale2010 • Pulheim, Bachabschnitt zwischen etwa Kantstraße und Kölner Randkanal, dort ist entweder keine Betonsohlschale vorhanden oder ihre Reste sind völlig zerfallen; Uferbefestigungen durch Steinwalzen angestrebt • Bachabschnitt Pletschmühle bis Vorteich Große Laache, keine Betonsohlschale vorhanden, • Bachabschnitt Pletschmühle, bis ersten Durchlass steht kurzfristig die Entfernung der naturfernen Wegböschung an. • Bachabschnitt Glessen, gegenüber Kläranlage und der Unterlauf des Keuschenbroichbaches werden kurzfristig fertig sein; regionale2010 • Im Oberlauf des Keuschbroichbachs ist die Betonsohlschale zerfallen. -2- Ein Erläuterungsbericht des Landes zu Zustand, Ursachen von Belastungen und Maßnahmen an den Bächen und dem Grundwasser im Gebiet der Rheinzuflüsse von Bad Honnef bis Köln, kann im Internet heruntergeladen werden (Anlage 2, Auszug). http://www.flussgebiete.nrw.de/berichte/erlaeuterungsberichte/Erlaeuterungsbericht_PE_RHE_1400.pdf Der Pulheimer Bach ist dort mit der Renaturierung an der Grabenmeisterei exemplarisch positiv genannt. Die aktuell fertig gestellten und noch ausstehenden Renaturierungsabschnitte werden den Pulheimer Bach fast in gesamter Länge in einen guten ökologischen Zustand versetzen. Außen vor bleiben die Abschnitte, in denen die Verrohrungen in den Ortslagen nicht beseitigt werden können. Hier ist der Begriff der HWMB (Heavily modified Waterbodies) anzuwenden, auf diesen Strecken ist ein guter ökologischer Zustand nicht erreichbar. Der gesamte Pulheimer Bach ist durch diese Abschnitte unterteilt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die Strahlwirkung der Abschnitte mit gutem ökologischen Zustand eine ökologische Durchgängigkeit insgesamt erreicht werden kann. Die WRRL von Dezember 2000 hat praktisch keine Aussagen zum Hochwasser getroffen. Dies ist durch die HWRM-RL (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) von 2007 ergänzt worden. Die Erhebungen zur HWRM-RL laufen mit einem Zeitversatz den Aussagen zur WRRL nach. Kern der Hochwasserbetrachtungen sind Aussagen zu kleinen, 100jährlichen und Extrem- Hochwasserereignissen. Die Überschwemmungsgebiete werden entsprechend der obigen Reihenfolge in grün, blau und rot eingefärbt und dargestellt. Die sich üblicherweise anschließende amtliche Festlegung der Überschwemmungsgebiete (HW100) hat rechtliche Bindungen in Bezug auf die Nutzungen in den ausgewiesenen Flächen. Hochwertige Nutzungen wie z.B. Bebauungen sind auf diesen Flächen grundsätzlich untersagt. Die Bearbeitung der HWRM-RL wird nach Prioritäten in Bezug auf Schadensträchtigkeit betrieben. Der Pulheimer Bach ist hier kein prioritäres Gewässer. Der Hochwasserschutz ist durch die nachgewiesenen und optimierten Hochwasserrückhaltungen und die noch nicht modellhaft erfassten Wirkungen der Renaturierungen für hochwertige Nutzungen mindestens 50-jährlich. Bei den starken Niederschlägen, z.B. im August 2010 (300 mm Gesamtniederschlag in der BRD), kam es an keiner Stelle des Pulheimer Bachs zu Überflutungen. Neben den HRB halten die renaturierten Abschnitte zusätzlich Regenwassermengen zurück. Allein im Renaturierungsabschnitt zwischen Junkerburg und B 59 n beträgt dies Volumen ca. 7.000 m³. Das bedeutet, dass durch die Gewässerrenaturierung zusätzlicher Hochwasserschutz entsteht. Eine Hochwassergefahrenkarte liegt nicht vor. Ob das seinerzeit erstellte Gutachten (Niederschlagsabflussmodell) für das Einzugsgebiet Pulheimer Bach aktualisiert werden muss, wird die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Pulheimer Bach entscheiden. )* Renaturierung vor der regionale2010 )** Im Radwanderführer "Reisen in die Heimat", J.P.Bachem Verlag, Ausgabe 2010, Tour 15, Seite 156 ff findet sich bereits der Ausflug an den Pulheimer Bach. -3-