Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauverwaltungsamt
67 30 01/Ot
16.04.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
03.05.2007
TOP Ein Ja
Nein
287/2006
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Ausstattung der Rasen-Reihengrabfelder mit einem Grabkammersystem
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beschließt, die neu anzulegenden Rasen-Reihengrabfelder auf den Friedhöfen
Lamersdorf, Inden/Altdorf und Lucherberg (neuer Friedhof) mit einem Grabkammersystem
auszustatten.
Begründung:
In seiner Sitzung vom 27.10.2005 hat der Rat der Gemeinde Inden die Anlegung eines zentralen
Grabfeldes auf dem Friedhof Lamersdorf als Rasen-Reihengräber beschlossen.
Aus dem politischen Raum kam daraufhin der Vorschlag, zu prüfen, ob es möglich und finanzierbar
ist, diese Grabart auf allen Friedhöfen der Gemeinde einzurichten. In der Vorlage Nr. 285/2006 zu
dieser Sitzung wurden zusätzliche Grabfelder auf anderen Friedhöfen beschlossen.
In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 23.11.2006 wurde vereinbart, vor
Beschlussfassung den Friedhof in Monschau-Mützenich zu besichtigen, der mit dem vorgestellten
Grabkammersystem ausgestattet ist. Diese Ortsbesichtigung erfolgte am 05.12.2006. Danach sollten
Beratungen in den Fraktionen stattfinden.
Die Begründung der Ursprungsvorlage 287/2006 bleibt einschließlich der Anlagen gültig; durch
den Wegfall der Ausstattung mit Kammern in Frenz und Schophoven reduziert sich lediglich die
Gesamtzahl der Kammern.
Ein in der Region ansässiges Unternehmen ist an die Verwaltung herangetreten mit dem Ansinnen,
das neu anzulegende Grabfeld mit Grabkammern auszustatten. Die Errichtung sollte als
Referenzobjekt dienen.
Dieses Grabkammersystem wird in dieser Sitzung des Bauausschusses von Vertretern der
anbietenden Firma vorgestellt und erläutert.
Nach einem ersten Arbeitsgespräch im Hause ist festzuhalten:
- Der Arbeitsaufwand für den Bauhof bei der Grabbereitung wie auch bei der Nachsorge wird
erheblich reduziert, was eine deutliche Kosteneinsparung der Unterhaltungskosten bedeutet.
Vorlage: 1. Ergänzung
-
Seite - 2 -
Die Ruhezeit von normalerweise 30 Jahren reduziert sich für diese Bestattungsart auf 15
Jahre.
Dadurch bedingt wird die Investition der Grabkammern auf sechs Nutzungen innerhalb von
90 garantierten Nutzungsjahren umgelegt.
Die Nutzungsgebühr für ein Rasen-Reihengrab (Sargbestattung) beträgt seit 01.07.2006
einschl. Grabplatte und Pflege für 30 Jahre 1.290,00 €. Eine alternative Berechnung der
Gebühr bei Einrichtung und Ausstattung von entsprechenden Rasenfeldern mit
Grabkammern auf den Friedhöfen Lamersdorf, Inden/Altdorf und Lucherberg beträgt
1.341,00 € bei einer Ruhezeit von 15 Jahren.
Bei Zustimmung zu einem Grabkammersystem wird von der Verwaltung eine stufenweise
Umsetzung vorgeschlagen:
Friedhof Lamersdorf: 50 Kammern im 1.Bauabschnitt
Friedhof Inden/Altdorf: 50 Kammern im 1. Bauabschnitt
Friedhof Lucherberg (neu): 25 Kammern im 1. Bauabschnitt.
Für den Friedhof in Frenz wird aufgrund der niedrigen Sterberate derzeit kein Bedarf für die
Ausstattung eines Rasenfeldes mit Grabkammern gesehen.
Bei einer Erweiterung des Friedhofes Schophoven sollte die Anlage von etwa 20 Grabkammern
möglich sein. Hier ist jedoch, aus dem gleichen Grunde wie in Frenz, zur Zeit kein Bedarf
erkennbar.
Bei guter Akzeptanz in der Bevölkerung sind alle Grabfelder, mit Ausnahme von Schophoven,
entsprechend erweiterungsfähig.
Vergleichende Berechnung (Rasen-Reihengräber für Sargbestattungen)
Die als Anlage beigefügten vorläufigen Berechnungen möglicher Nutzungsgebühren für RasenReihengräber mit Grabkammern basieren auf vorliegenden Kostenvoranfragen.
Angebot I: Grabkammern zentral auf dem Friedhof Lamersdorf
= 101 Kammern = 182.760 €
Angebot II: Grabkammern auf allen Friedhöfen
Inden/Altdorf 85 Kammern, Lucherberg (neu) 24 Kammern, Frenz 24 Kammern; zzgl.
Hochrechnung: Lamersdorf 24 Kammern, Schophoven 24 Kammern = 181 Kammern = 391.710 €
Nach gültiger Friedhofssatzung sind Rasen-Reihengräber seit 01.07.2006 (Vorlage 237/2006)
zentral auf dem Friedhof Lamersdorf möglich:
101 Erdgräber, Ruhezeit 30 Jahre
Nutzungsgebühr (einschl. Pflege und Grabplatte)
1.290 €
zzgl. Grabbereitung
460 €
1.750 €
Alternative 1:
101 Grabkammern zentral auf dem Friedhof Lamersdorf, Ruhezeit 15 Jahre
Nutzungsgebühr (einschl. Pflege und Grabplatte)
1.260 €
zzgl. Grabbereitung (vorkalkuliert)
250 €
1.510 €
Alternative 2:
181 Grabkammern dezentral auf allen Friedhöfen, Ruhezeit 15 Jahre
Nutzungsgebühr (einschl. Pflege und Grabplatte)
1.341 €
Grabbereitung (vorkalkuliert)
250 €
1.591 €