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Beschlussvorlage (Ausstattung der Rasen-Reihengrabfelder mit einem Grabkammersystem)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Ausstattung der Rasen-Reihengrabfelder mit einem Grabkammersystem) Beschlussvorlage (Ausstattung der Rasen-Reihengrabfelder mit einem Grabkammersystem)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt 67 30 01/Ot 16.04.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 03.05.2007 TOP Ein Ja Nein 287/2006 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Ausstattung der Rasen-Reihengrabfelder mit einem Grabkammersystem Beschlussentwurf: Der Ausschuss beschließt, die neu anzulegenden Rasen-Reihengrabfelder auf den Friedhöfen Lamersdorf, Inden/Altdorf und Lucherberg (neuer Friedhof) mit einem Grabkammersystem auszustatten. Begründung: In seiner Sitzung vom 27.10.2005 hat der Rat der Gemeinde Inden die Anlegung eines zentralen Grabfeldes auf dem Friedhof Lamersdorf als Rasen-Reihengräber beschlossen. Aus dem politischen Raum kam daraufhin der Vorschlag, zu prüfen, ob es möglich und finanzierbar ist, diese Grabart auf allen Friedhöfen der Gemeinde einzurichten. In der Vorlage Nr. 285/2006 zu dieser Sitzung wurden zusätzliche Grabfelder auf anderen Friedhöfen beschlossen. In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 23.11.2006 wurde vereinbart, vor Beschlussfassung den Friedhof in Monschau-Mützenich zu besichtigen, der mit dem vorgestellten Grabkammersystem ausgestattet ist. Diese Ortsbesichtigung erfolgte am 05.12.2006. Danach sollten Beratungen in den Fraktionen stattfinden. Die Begründung der Ursprungsvorlage 287/2006 bleibt einschließlich der Anlagen gültig; durch den Wegfall der Ausstattung mit Kammern in Frenz und Schophoven reduziert sich lediglich die Gesamtzahl der Kammern. Ein in der Region ansässiges Unternehmen ist an die Verwaltung herangetreten mit dem Ansinnen, das neu anzulegende Grabfeld mit Grabkammern auszustatten. Die Errichtung sollte als Referenzobjekt dienen. Dieses Grabkammersystem wird in dieser Sitzung des Bauausschusses von Vertretern der anbietenden Firma vorgestellt und erläutert. Nach einem ersten Arbeitsgespräch im Hause ist festzuhalten: - Der Arbeitsaufwand für den Bauhof bei der Grabbereitung wie auch bei der Nachsorge wird erheblich reduziert, was eine deutliche Kosteneinsparung der Unterhaltungskosten bedeutet. Vorlage: 1. Ergänzung - Seite - 2 - Die Ruhezeit von normalerweise 30 Jahren reduziert sich für diese Bestattungsart auf 15 Jahre. Dadurch bedingt wird die Investition der Grabkammern auf sechs Nutzungen innerhalb von 90 garantierten Nutzungsjahren umgelegt. Die Nutzungsgebühr für ein Rasen-Reihengrab (Sargbestattung) beträgt seit 01.07.2006 einschl. Grabplatte und Pflege für 30 Jahre 1.290,00 €. Eine alternative Berechnung der Gebühr bei Einrichtung und Ausstattung von entsprechenden Rasenfeldern mit Grabkammern auf den Friedhöfen Lamersdorf, Inden/Altdorf und Lucherberg beträgt 1.341,00 € bei einer Ruhezeit von 15 Jahren. Bei Zustimmung zu einem Grabkammersystem wird von der Verwaltung eine stufenweise Umsetzung vorgeschlagen: Friedhof Lamersdorf: 50 Kammern im 1.Bauabschnitt Friedhof Inden/Altdorf: 50 Kammern im 1. Bauabschnitt Friedhof Lucherberg (neu): 25 Kammern im 1. Bauabschnitt. Für den Friedhof in Frenz wird aufgrund der niedrigen Sterberate derzeit kein Bedarf für die Ausstattung eines Rasenfeldes mit Grabkammern gesehen. Bei einer Erweiterung des Friedhofes Schophoven sollte die Anlage von etwa 20 Grabkammern möglich sein. Hier ist jedoch, aus dem gleichen Grunde wie in Frenz, zur Zeit kein Bedarf erkennbar. Bei guter Akzeptanz in der Bevölkerung sind alle Grabfelder, mit Ausnahme von Schophoven, entsprechend erweiterungsfähig. Vergleichende Berechnung (Rasen-Reihengräber für Sargbestattungen) Die als Anlage beigefügten vorläufigen Berechnungen möglicher Nutzungsgebühren für RasenReihengräber mit Grabkammern basieren auf vorliegenden Kostenvoranfragen. Angebot I: Grabkammern zentral auf dem Friedhof Lamersdorf = 101 Kammern = 182.760 € Angebot II: Grabkammern auf allen Friedhöfen Inden/Altdorf 85 Kammern, Lucherberg (neu) 24 Kammern, Frenz 24 Kammern; zzgl. Hochrechnung: Lamersdorf 24 Kammern, Schophoven 24 Kammern = 181 Kammern = 391.710 € Nach gültiger Friedhofssatzung sind Rasen-Reihengräber seit 01.07.2006 (Vorlage 237/2006) zentral auf dem Friedhof Lamersdorf möglich: 101 Erdgräber, Ruhezeit 30 Jahre Nutzungsgebühr (einschl. Pflege und Grabplatte) 1.290 € zzgl. Grabbereitung 460 € 1.750 € Alternative 1: 101 Grabkammern zentral auf dem Friedhof Lamersdorf, Ruhezeit 15 Jahre Nutzungsgebühr (einschl. Pflege und Grabplatte) 1.260 € zzgl. Grabbereitung (vorkalkuliert) 250 € 1.510 € Alternative 2: 181 Grabkammern dezentral auf allen Friedhöfen, Ruhezeit 15 Jahre Nutzungsgebühr (einschl. Pflege und Grabplatte) 1.341 € Grabbereitung (vorkalkuliert) 250 € 1.591 €