Daten
Kommune
Inden
Größe
16 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Schulverwaltungsamt
I/Unt.
11.04.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
02.05.2007
Rat
06.06.2007
TOP Ein Ja
Nein
357/2007
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gründung eines Grundschulverbundes zwischen der GGS Inden/Altdorf und der GGS Inden-Süd
Beschlussentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt:
Aufgrund sinkender Schülerzahlen, die sich vor allem im Einzugsbereich der
Gemeinschaftsgrundschule Inden-Süd auswirken, wird zur Sicherung einer weiteren wohnortnahen
Beschulung folgender Beschluss gefasst:
a) Die Gemeinschaftsgrundschulen Inden/Altdorf und Inden-Süd werden aufgelöst.
b) Gleichzeitig wird eine neue Gemeinschaftsgrundschule Inden im Sinne einer Errichtung
gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW mit zwei Teilstandorten in den bestehenden Schulgebäuden
Inden/Altdorf und Lucherberg errichtet.
c) Die nach den § 65 Abs. 2 Ziffer 22 und § 76 Ziffer 1 SchulG NRW erforderliche
Zustimmung der Schulkonferenzen der GGS Inden/Altdorf und der GGS Inden-Süd sind
einzuholen.
d) Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich die gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW
erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung zu erwirken.
e) Die Umsetzung soll zum Schuljahresbeginn 2007/2008 erfolgen.
Begründung:
Wie auch in anderen Kommunen zu beobachten, sinken auch die Schülerzahlen bei den Indener
Grundschulen. Dies ist für den Bereich der Grundschule Inden-Süd nicht zuletzt auch auf die
laufende Umsiedlung der Ortschaft Pier zurückzuführen.
Aufgrund der derzeitigen Schülerzahlen kann die Grundschule Inden-Süd, die am Schulstandort
Lucherberg geführt wird, nur noch einzügig gefahren werden.
Mit dieser Situation und den sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen hat sich sowohl der
Schulausschuss wie auch der Rat bereits in verschiedenen Sitzungen direkt oder indirekt
beschäftigt. Letztlich geht es in diesem Zusammenhang um die Frage, wie eine ortsnahe
Versorgung mit Grundschulen gewährleistet werden kann, wenn die Schülerzahlen stetig
abnehmen. Hinzu kommt, dass die Schulleiterin der Gemeinschaftsgrundschule Inden-Süd zu einer
anderen Grundschule wechseln wird. Eine Neubesetzung der Rektorenstelle ist in der gegebenen
Situation nicht zu erwarten.
Da auch das neue Schulgesetz bei kleineren Grundschulen, die weniger als 2 Parallelklassen haben,
die Bildung eines Grundschulverbundes vorsieht, um ein wohnortnahes Schulangebot zu erhalten,
ist jetzt der Zeitpunkt für die Zusammenlegung der beiden Schulen sinnvoll. Die Rektorin der GGS
Vorlage: 357/2007
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Inden/Altdorf wird dabei übergangsweise kommissarisch, bis zur endgültigen Zusammenlegung der
beiden Indener Grundschulen, mit der Leitung des Grundschulverbundes beauftragt.
In Zusammenarbeit mit der Schulrätin, den Grundschulen und der Gemeinde Inden ist eine
Elterninformation vorgesehen. Bevor diese Informationsveranstaltung stattfindet, sollte ein
politischer Grundsatzbeschluss über die Zusammenlegung bzw. die Gründung eines
Grundschulverbundes gefasst sein.
Wie bereits oben ausgeführt, wird der Fortbestand kleiner wohnortnaher Grundschulen mit
rückläufigen Schülerzahlen zukünftig dadurch gesichert werden, dass diese als Teilstandorte in
Form einer Verbundschule geführt werden können. Ein solcher Grundschulverbund führt zu einem
besseren Ressourceneinsatz und verbessert die pädagogischen Möglichkeiten an kleinen
Grundschulstandorten.
Gem. § 82 Abs. 3 SchulG NRW sollen kleine Grundschulen, die die gesetzlich vorgesehene
Mindestgröße nicht erreichen, als Teilstandort geführt werden, wenn der Schulträger deren
Fortführung für erforderlich hält.
Somit bietet sich an, einen Grundschulverbund zwischen der Gemeinschaftsgrundschule
Inden/Altdorf und der Gemeinschaftsgrundschule Inden-Süd zu gründen. Die Schulleiterin der GGS
Inden/Altdorf würde die Leitung beider Standorte übernehmen. Darüber hinaus bestünde die
Möglichkeit, eine zusätzliche Konrektorstelle für die neue gebildete Schule auszuschreiben, da die
Schülerzahl ab dem kommenden Schuljahr gemeinsam über den erforderlichen 185 Schülern liegt.
Nach § 81 Abs. 2 SchulG NRW beschließt der Schulträger nach Maßgabe der
Schulentwicklungsplanung über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule
sowie den organisatorischen Zusammenschluss von Schulen, für die das Land nicht Schulträger ist.
Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der
Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von
Bildungsgängen an Berufskollegs, die Einführung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes, die
Bildung eines Teilstandortes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderung der Schulform und der
Schulart zu behandeln.
Durch die Gründung dieses Grundschulverbundes würde im Hinblick auf die
Schülerzahlenentwicklung speziell im Einzugsbereich der Grundschule Inden-Süd ein wichtiger
Schritt zur Sicherung des Standortes und damit zum Erhalt der Grundschule im Ortsteil Lucherberg
erfolgen. Weiter ist festzuhalten, dass die sächlichen Voraussetzungen zur Durchführung des
ordnungsgemäßen Unterrichts an beiden Schulen gewährleistet sind. Die Möglichkeit zur Gründung
eines Grundschulverbundes zwischen der GGS Inden/Altdorf und der GGS Inden-Süd wird vom
Schulamt für den Kreis Düren unterstützt.
Der Beschluss des Rates der Gemeinde Inden ist im zutreffenden Falle gem. § 81 Abs. 3 SchulG
NRW durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln) zu genehmigen. Die
erforderliche Zustimmung der Schulkonferenzen in Inden/Altdorf und Inden-Süd gem. § 65 Abs. 2,
Ziff. 22 sowie § 76, Ziffer 1 SchulG NRW wird eingeholt.