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Beschlussvorlage (Grundschulverbund)

Daten

Kommune
Inden
Größe
16 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Grundschulverbund) Beschlussvorlage (Grundschulverbund)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Schulverwaltungsamt I/Unt. 11.04.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Schulausschuss 02.05.2007 Rat 06.06.2007 TOP Ein Ja Nein 357/2007 Ent Bemerkungen Betrifft: Gründung eines Grundschulverbundes zwischen der GGS Inden/Altdorf und der GGS Inden-Süd Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden beschließt: Aufgrund sinkender Schülerzahlen, die sich vor allem im Einzugsbereich der Gemeinschaftsgrundschule Inden-Süd auswirken, wird zur Sicherung einer weiteren wohnortnahen Beschulung folgender Beschluss gefasst: a) Die Gemeinschaftsgrundschulen Inden/Altdorf und Inden-Süd werden aufgelöst. b) Gleichzeitig wird eine neue Gemeinschaftsgrundschule Inden im Sinne einer Errichtung gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW mit zwei Teilstandorten in den bestehenden Schulgebäuden Inden/Altdorf und Lucherberg errichtet. c) Die nach den § 65 Abs. 2 Ziffer 22 und § 76 Ziffer 1 SchulG NRW erforderliche Zustimmung der Schulkonferenzen der GGS Inden/Altdorf und der GGS Inden-Süd sind einzuholen. d) Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich die gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung zu erwirken. e) Die Umsetzung soll zum Schuljahresbeginn 2007/2008 erfolgen. Begründung: Wie auch in anderen Kommunen zu beobachten, sinken auch die Schülerzahlen bei den Indener Grundschulen. Dies ist für den Bereich der Grundschule Inden-Süd nicht zuletzt auch auf die laufende Umsiedlung der Ortschaft Pier zurückzuführen. Aufgrund der derzeitigen Schülerzahlen kann die Grundschule Inden-Süd, die am Schulstandort Lucherberg geführt wird, nur noch einzügig gefahren werden. Mit dieser Situation und den sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen hat sich sowohl der Schulausschuss wie auch der Rat bereits in verschiedenen Sitzungen direkt oder indirekt beschäftigt. Letztlich geht es in diesem Zusammenhang um die Frage, wie eine ortsnahe Versorgung mit Grundschulen gewährleistet werden kann, wenn die Schülerzahlen stetig abnehmen. Hinzu kommt, dass die Schulleiterin der Gemeinschaftsgrundschule Inden-Süd zu einer anderen Grundschule wechseln wird. Eine Neubesetzung der Rektorenstelle ist in der gegebenen Situation nicht zu erwarten. Da auch das neue Schulgesetz bei kleineren Grundschulen, die weniger als 2 Parallelklassen haben, die Bildung eines Grundschulverbundes vorsieht, um ein wohnortnahes Schulangebot zu erhalten, ist jetzt der Zeitpunkt für die Zusammenlegung der beiden Schulen sinnvoll. Die Rektorin der GGS Vorlage: 357/2007 Seite - 2 - Inden/Altdorf wird dabei übergangsweise kommissarisch, bis zur endgültigen Zusammenlegung der beiden Indener Grundschulen, mit der Leitung des Grundschulverbundes beauftragt. In Zusammenarbeit mit der Schulrätin, den Grundschulen und der Gemeinde Inden ist eine Elterninformation vorgesehen. Bevor diese Informationsveranstaltung stattfindet, sollte ein politischer Grundsatzbeschluss über die Zusammenlegung bzw. die Gründung eines Grundschulverbundes gefasst sein. Wie bereits oben ausgeführt, wird der Fortbestand kleiner wohnortnaher Grundschulen mit rückläufigen Schülerzahlen zukünftig dadurch gesichert werden, dass diese als Teilstandorte in Form einer Verbundschule geführt werden können. Ein solcher Grundschulverbund führt zu einem besseren Ressourceneinsatz und verbessert die pädagogischen Möglichkeiten an kleinen Grundschulstandorten. Gem. § 82 Abs. 3 SchulG NRW sollen kleine Grundschulen, die die gesetzlich vorgesehene Mindestgröße nicht erreichen, als Teilstandort geführt werden, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält. Somit bietet sich an, einen Grundschulverbund zwischen der Gemeinschaftsgrundschule Inden/Altdorf und der Gemeinschaftsgrundschule Inden-Süd zu gründen. Die Schulleiterin der GGS Inden/Altdorf würde die Leitung beider Standorte übernehmen. Darüber hinaus bestünde die Möglichkeit, eine zusätzliche Konrektorstelle für die neue gebildete Schule auszuschreiben, da die Schülerzahl ab dem kommenden Schuljahr gemeinsam über den erforderlichen 185 Schülern liegt. Nach § 81 Abs. 2 SchulG NRW beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule sowie den organisatorischen Zusammenschluss von Schulen, für die das Land nicht Schulträger ist. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs, die Einführung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes, die Bildung eines Teilstandortes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderung der Schulform und der Schulart zu behandeln. Durch die Gründung dieses Grundschulverbundes würde im Hinblick auf die Schülerzahlenentwicklung speziell im Einzugsbereich der Grundschule Inden-Süd ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Standortes und damit zum Erhalt der Grundschule im Ortsteil Lucherberg erfolgen. Weiter ist festzuhalten, dass die sächlichen Voraussetzungen zur Durchführung des ordnungsgemäßen Unterrichts an beiden Schulen gewährleistet sind. Die Möglichkeit zur Gründung eines Grundschulverbundes zwischen der GGS Inden/Altdorf und der GGS Inden-Süd wird vom Schulamt für den Kreis Düren unterstützt. Der Beschluss des Rates der Gemeinde Inden ist im zutreffenden Falle gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln) zu genehmigen. Die erforderliche Zustimmung der Schulkonferenzen in Inden/Altdorf und Inden-Süd gem. § 65 Abs. 2, Ziff. 22 sowie § 76, Ziffer 1 SchulG NRW wird eingeholt.