Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
06.03.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
21.03.2007
Rat
28.03.2007
TOP Ein Ja
Nein
346/2007
Ent Bemerkungen
Betrifft:
10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Lamersdorf Nr. 1“
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan „Lamersdorf Nr. 1“ wird insofern geändert, dass die textlichen Festsetzungen
wie folgt ergänzt werden:
Die hintere Baugrenze der überbaubaren Flächen darf um maximal 1,50m mit Wintergärten oder
Terrassenüberdachungen überschritten werden.
Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs.
6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. §
13 BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen.
Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt
Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Begründung:
Der Gemeinde Inden liegt ein Antrag einer Anwohnerin aus dem o.a. Plangebiet vor, einen
Wintergarten zu errichten. Hiermit überschreitet sie die vorgegebene Bautiefe von 13m um knapp
1,50m. Die Überschreitung um 1m ist städtebaulich vertretbar, da in den meisten Bereichen der
Gemeinde Inden eine Bautiefe von 14m zulässig ist. Des Weiteren sind die Gärten im Planbereich
verhältnismäßig tief.
Eine Änderung des Bebauungsplanes insofern, dass die überbaubaren Flächen grundsätzlich auf
14m erweitert werden, ist insbesondere wegen der Ermittlung und Anlage von Ausgleichsflächen zu
aufwändig. Aus diesen Gründen soll die o.a. Überschreitung textlich grundsätzlich zugelassen
werden.
Vorlage: 346/2007
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Auch mit dieser Festsetzung werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, da in dem
Bebauungsplan keine Grundflächenzahl festgesetzt ist und bei der Berechnung der
Geschossflächenzahl Nebenanlagen nicht einfließen. Der Eingriff soll verbal-argumentativ
beschrieben werden, Ausgleichsvorschläge sollen mit Eingriff auf dem jeweiligen Grundstück
entwickelt werden. Die Begründung wird zu den Fraktionsberatungen erarbeitet und vorgelegt.
Die Planung kann in der Sitzung erörtert werden.