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Beschlussvorlage (10. Änderung Lamersdorf Nr. 1)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 06.03.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 21.03.2007 Rat 28.03.2007 TOP Ein Ja Nein 346/2007 Ent Bemerkungen Betrifft: 10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Lamersdorf Nr. 1“ - Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan „Lamersdorf Nr. 1“ wird insofern geändert, dass die textlichen Festsetzungen wie folgt ergänzt werden: Die hintere Baugrenze der überbaubaren Flächen darf um maximal 1,50m mit Wintergärten oder Terrassenüberdachungen überschritten werden. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Begründung: Der Gemeinde Inden liegt ein Antrag einer Anwohnerin aus dem o.a. Plangebiet vor, einen Wintergarten zu errichten. Hiermit überschreitet sie die vorgegebene Bautiefe von 13m um knapp 1,50m. Die Überschreitung um 1m ist städtebaulich vertretbar, da in den meisten Bereichen der Gemeinde Inden eine Bautiefe von 14m zulässig ist. Des Weiteren sind die Gärten im Planbereich verhältnismäßig tief. Eine Änderung des Bebauungsplanes insofern, dass die überbaubaren Flächen grundsätzlich auf 14m erweitert werden, ist insbesondere wegen der Ermittlung und Anlage von Ausgleichsflächen zu aufwändig. Aus diesen Gründen soll die o.a. Überschreitung textlich grundsätzlich zugelassen werden. Vorlage: 346/2007 Seite - 2 - Auch mit dieser Festsetzung werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, da in dem Bebauungsplan keine Grundflächenzahl festgesetzt ist und bei der Berechnung der Geschossflächenzahl Nebenanlagen nicht einfließen. Der Eingriff soll verbal-argumentativ beschrieben werden, Ausgleichsvorschläge sollen mit Eingriff auf dem jeweiligen Grundstück entwickelt werden. Die Begründung wird zu den Fraktionsberatungen erarbeitet und vorgelegt. Die Planung kann in der Sitzung erörtert werden.