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Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW hier: Rückstauproblematik in der Ford- und Westaufbausiedlung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
22 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
11.11.10, 15:03
Aktualisiert
06.12.10, 14:34
Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW
hier: Rückstauproblematik in der Ford- und Westaufbausiedlung) Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW
hier: Rückstauproblematik in der Ford- und Westaufbausiedlung) Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW
hier: Rückstauproblematik in der Ford- und Westaufbausiedlung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss IV / 66 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 17.11.2010 X 07.12.2010 X Herr Rademann (Verfasser/in) 470/2010 nö. S. TOP 28.10.2010 (Datum) BETREFF: Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW hier: Rückstauproblematik in der Ford- und Westaufbausiedlung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Mehrere Bürger/-innen der Ford- und Westaufbausiedlung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2010 Jahr: 2011 Jahr: 2012 Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der TVA beschließt die Beschwerden abzulehnen, da die Kanalisation der Stadt Pulheim in der hydraulischen Leistung den Vorgaben einschlägiger Normen entspricht, bzw. bei hydraulischen Defiziten entsprechend den finanziellen Möglichkeiten zeitnah saniert wird und die behauptet unzureichende Kanalisation nicht der ursächliche Grund für Rückstauschäden ist sondern der mangelhafte oder fehlerhafte Schutz der Grundstücksentwässerung vor Rückstau. 2. Der HFA lehnt die Beschwerde ab und erklärt die Angelegenheit für erledigt. ERLÄUTERUNGEN: -1- Mehrere Bürgerinnen und Bürger (Liste siehe Anlage 1) erhoben in ihren Schreiben Beschwerde gegen die Entwässerungssituation in der Ford- und Westaufbausiedlung. Die meisten Schreiben sind Formularschreiben und somit inhaltlich identisch (Anlage 2). Weitere Schreiben (Anlage 3) weisen zwar nicht diese Form auf sind jedoch inhaltlich ebenfalls gleich, daher werden auch diese Schreiben in dieser Vorlage behandelt. Das Thema Starkregen, Kanalrückstau und zahlreiche Erläuterungen zur Problematik und zur Dimensionierung der öffentlichen Kanalisation wurden bereits in früheren Sitzungen des TVA zuletzt am 21.08.2008 (116/2008) und 15.09.2010 ausführlich behandelt. Eine neue Sachlage hat sich seither nicht ergeben. In der Vergangenheit hat die Verwaltung immer wieder die Bevölkerung über die Notwendigkeit eines eigenen Schutzes gegen Rückstau informiert. Dies gilt insbesondere für die Bewohner der Fordsiedlung. Nachdem es dort beispielsweise im Jahr 1993 größere Schäden infolge des Rückstaus gab (also auch lange vor dem Abbau des Pumpwerks, hat die Verwaltung bereits damals umfassend vor Ort beraten, das in Anlage 4 abgebildete Informationsschreiben verteilt und an einem Samstag im Rathaus eine große Informationsveranstaltung zum Thema Rückstau zusammen mit Installateuren durchgeführt. Die letzte Aktion zur Information der Bürgerinnen und Bürger führte die Verwaltung mit Informationsschreiben vom 07.12.2009 (Anlage 5) durch und verteilte dabei im Bereich der Ford- und Westaufbau-Siedlung über 1000 Infoflyer zum Rückstauschutz (Anlage 6). Ende des Jahres 2007 wurde der sanierte Kanalabschnitt im Bereich Escher Str. / Jägerstraße in Betrieb genommen. Dabei konnten die bis dahin vorhandenen Pumpen „Jägerstraße“ entfallen, da das Wasser nun im Freigefälle abfließen kann. Nun wird - gerade bei starkem Regen - durch die Vermaschung des Kanalnetzes im Kreuzungsbereich Jägerstraße / Schubertstraße und Escherstraße die vorhandene Kanalkapazität optimal ausgenutzt. Nicht nachvollziehbar sind daher die Äußerungen und Beschwerden der Bewohner im Bereich der Mozartstr., Beethovenstr. und der Schubertstr., die die Problematik auf die durchgeführte Kanalsanierung und den Entfall des Pumpwerks zurückführen. Diese Gebiete sind auch vor der Sanierung nicht über das Pumpwerk entwässert worden. Aber auch für die Straßen Marderweg, Dachsweg, Jägerstraße, Iltisweg und alle anderen Straßen, die früher über das entfallene Pumpwerk entwässert wurden, hat sich die Entwässerungssituation durch die bereits erfolgte erste Sanierungsmaßnahme verbessert. Wenn es bei dem Starkregenereignis das Pumpwerk noch gegeben hätte, wären die Kanäle in der Escher Straße, Schubertstraße, Mozartstraße usw. tatsächlich überlastet gewesen. Die Stadt Pulheim hat im Jahr 2002 aufgrund hydraulischer Probleme eine hydrodynamische Kanalnetzberechnung für den Ortsteil Pulheim in Auftrag gegeben und ein daraus resultierendes Gesamtkonzept zur hydraulischen Sanierung der festgestellten Defizite erstellt. Über das Ergebnis und die geplanten Kanalsanierungsmaßnahmen wurde die Politik in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 26.02.2003 informiert (Anlage 7). Die Gutachter empfahlen zur hydraulischen Sanierung des in Teilbereichen überlasteten Kanalnetzes 14 Maßnahmen. Die Kosten zur Umsetzung wurden dabei aufgrund der hydraulischen Kennzahlen auf 14,665 Millionen Euro (Stand 2003) geschätzt. Die Stadt Pulheim hat die benötigten Mittel im Abwasserbeseitigungskonzept und in der mittelfristigen Investitionsplanung berücksichtigt. In den vorliegenden Beschwerden neu hinzugekommen ist allenfalls die Forderung nach vorgezogener Durchführung der Kanalsanierungsmaßnahme in der Worringerstraße, die insbesondere die Ford- und Westaufbausiedlung hydraulisch entlastet. Zudem stellt diese Maßnahme die Voraussetzung für alle weiteren Maßnahmen für die hydraulische Sanierung des teilweise auch von Überflutungen betroffenen Bereichs um das Schulzentrum dar. Die Mittel für diese Kanalsanierungsmaßnahme in Höhe von 2,1 Millionen Euro waren ursprünglich im IVP 2009 für die Jahre 2011/12 vorgesehen. Im IVP 2010 wurden die Mittel zum Bau auf spätere Jahre verschoben. Der aktuelle Vorschlag der Verwaltung für das IVP 2011 beinhaltet die Finanzierung der Baumaßnahme in den Jahren 2012/13. Eine frühere Umsetzung der Sanierung selbst bei Bereitstellung der finanziellen Mittel ist nicht möglich. Zum einen kann dieser Kanal erst nach der für das Jahr 2011 vorgesehenen Errichtung des Regenklärbeckens Adolph-vonMenzel-Str. in Betrieb gehen. Zum anderen ist die Finanzierung einer Baumaßnahme in dieser finanziellen Größenordnung aufgrund der zurzeit angespannten Haushaltslage im Jahr 2011 nicht leistbar. Ergänzend sei noch anzumerken, dass die Umsetzung der vorgenannten Kanalsanierung grundsätzlich eine Entlastung des Mischwassernetzes bringt, die Problematik des in die Keller eindringenden Wassers beim Rückstau im Kanalnetz im -2- Bereich der Ford- und Westaufbausiedlung bleibt jedoch bestehen. Das liegt daran, dass mit der Umsetzung der Maßnahme zwar die Häufigkeit und Intensität des Rückstaus abnehmen, nicht jedoch das Eindringen des Abwasser in die Keller, da dieser Umstand bekanntlich auf den mangelhaften oder fehlerhaften Schutz der Grundstücksentwässerung vor Rückstau zurückzuführen ist. -3-