Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
06.03.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
21.03.2007
Rat
28.03.2007
TOP Ein Ja
Nein
343/2007
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Stadterneuerung: Programmgebiet „EuRegionale 2008“ - Freizeitzentrum Goltsteinkuppe
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB
Beschlussentwurf:
Die in Anlage beigefügte Sanierungssatzung gem. § 142 Abs. 4 BauGB, mit der förmlichen
Festsetzung des Sanierungsgebietes „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“, wird beschlossen.
Begründung:
Nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln ist eine Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen
der EuRegionalen 2008 nur noch für Baumaßnahmen in förmlich beschlossenen Programmgebieten
nach BauGB möglich.
Dies bedeutet, dass die beteiligten Kommunen des indelandes im Rahmen der EuRegionalen 2008 jeweils bezogen auf ihre Projektbereiche - Sanierungsgebiete nach § 142 Abs. 4 BauGB im
„vereinfachten Sanierungsverfahren“ festlegen müssen. Erst auf Grundlage dieser festgelegten
Sanierungsgebiete ist die Städtebauförderung unschädlich.
Bei dem Planbereich „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ handelt es sich um ein Naherholungsgebiet
in der Gemeinde Inden. Mit Aufwertung der angrenzenden Indeaue gewann dieser Bereich auch für
einen weiterführenden Radius in der Region immer mehr an Bedeutung. Des Weiteren steigt die
Bedeutung der Naherholung auch mit Heranrücken des Tagebaufeldes Inden II; einerseits für die
Bevölkerung in der Gemeinde Inden, andererseits selber auch als Attraktion mit einer
weitreichenden Außenwirkung.
Wenn die Erschließung über das jetzt vorhandene Straßennetz erfolgt, ist mit einer starken
Belastung der angrenzenden Wohngebiete zu rechnen. Eine sinnvolle Verkehrsführung und die
Ordnung des ruhenden Verkehrs ist zu entwickeln. Die städtebaulichen Mängel sollen mit
Entwicklung des Sanierungsgebietes behoben werden.
Von den vorbereitenden Untersuchungen kann gem. § 141 Abs.2 BauGB abgesehen werden, da
hinreichende Beurteilungsunterlagen bereits vorliegen. Auf Basis dieser Untersuchungen kann
daher das förmliche Sanierungsgebiet beschlossen werden. Folgende Untersuchungen und
Planverfahren liegen der Beurteilung zugrunde:
Masterplan indeland – Landschaft in Bewegung – Agene Ter.de GmBH, Prof. Henri Bava,
Karlsruhe
Vorlage: 343/2007
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Freizeitwirtschaftskonzept indeland – ZKA Consultans & Planners, Breda, NL
Strukturkonzept Goltsteinkuppe – BKR, Aachen
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden „Freizeitzentrum
Goltsteinkuppe“ mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Bebauungsplan Nr. 32 „Erschließung Goltsteinkuppe“ mit Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden.
Aufgrund der vorliegenden (vorbereitenden) Untersuchungen wird deutlich, dass die Sanierung des
Planbereiches Freizeitzentrum Goltsteinkuppe von besonderer Bedeutung für die städtebauliche
Entwicklung der Gemeinde Inden ist.
Daher wird empfohlen, diesen Bereich als Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB
(vereinfachtes Sanierungsverfahren) zu beschließen.