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Beschlussvorlage (Stadterneuerung: Programmgebiet "EuRegionale 2008" - Freizeitzentrum Goltsteinkuppe - Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Stadterneuerung: Programmgebiet "EuRegionale 2008" - Freizeitzentrum Goltsteinkuppe
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB) Beschlussvorlage (Stadterneuerung: Programmgebiet "EuRegionale 2008" - Freizeitzentrum Goltsteinkuppe
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 06.03.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 21.03.2007 Rat 28.03.2007 TOP Ein Ja Nein 343/2007 Ent Bemerkungen Betrifft: Stadterneuerung: Programmgebiet „EuRegionale 2008“ - Freizeitzentrum Goltsteinkuppe - Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB Beschlussentwurf: Die in Anlage beigefügte Sanierungssatzung gem. § 142 Abs. 4 BauGB, mit der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“, wird beschlossen. Begründung: Nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln ist eine Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen der EuRegionalen 2008 nur noch für Baumaßnahmen in förmlich beschlossenen Programmgebieten nach BauGB möglich. Dies bedeutet, dass die beteiligten Kommunen des indelandes im Rahmen der EuRegionalen 2008 jeweils bezogen auf ihre Projektbereiche - Sanierungsgebiete nach § 142 Abs. 4 BauGB im „vereinfachten Sanierungsverfahren“ festlegen müssen. Erst auf Grundlage dieser festgelegten Sanierungsgebiete ist die Städtebauförderung unschädlich. Bei dem Planbereich „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ handelt es sich um ein Naherholungsgebiet in der Gemeinde Inden. Mit Aufwertung der angrenzenden Indeaue gewann dieser Bereich auch für einen weiterführenden Radius in der Region immer mehr an Bedeutung. Des Weiteren steigt die Bedeutung der Naherholung auch mit Heranrücken des Tagebaufeldes Inden II; einerseits für die Bevölkerung in der Gemeinde Inden, andererseits selber auch als Attraktion mit einer weitreichenden Außenwirkung. Wenn die Erschließung über das jetzt vorhandene Straßennetz erfolgt, ist mit einer starken Belastung der angrenzenden Wohngebiete zu rechnen. Eine sinnvolle Verkehrsführung und die Ordnung des ruhenden Verkehrs ist zu entwickeln. Die städtebaulichen Mängel sollen mit Entwicklung des Sanierungsgebietes behoben werden. Von den vorbereitenden Untersuchungen kann gem. § 141 Abs.2 BauGB abgesehen werden, da hinreichende Beurteilungsunterlagen bereits vorliegen. Auf Basis dieser Untersuchungen kann daher das förmliche Sanierungsgebiet beschlossen werden. Folgende Untersuchungen und Planverfahren liegen der Beurteilung zugrunde: Masterplan indeland – Landschaft in Bewegung – Agene Ter.de GmBH, Prof. Henri Bava, Karlsruhe Vorlage: 343/2007 - - Seite - 2 - Freizeitwirtschaftskonzept indeland – ZKA Consultans & Planners, Breda, NL Strukturkonzept Goltsteinkuppe – BKR, Aachen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Bebauungsplan Nr. 32 „Erschließung Goltsteinkuppe“ mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Aufgrund der vorliegenden (vorbereitenden) Untersuchungen wird deutlich, dass die Sanierung des Planbereiches Freizeitzentrum Goltsteinkuppe von besonderer Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Inden ist. Daher wird empfohlen, diesen Bereich als Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB (vereinfachtes Sanierungsverfahren) zu beschließen.