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Beschlussvorlage (Anlage5 zur Beschlussvorlage 470/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,4 MB
Datum
07.12.2010
Erstellt
11.11.10, 15:03
Aktualisiert
06.12.10, 14:34
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Inhalt der Datei

Anlage 5 . P{äIjJ~~ StadtPulheim -Postfach ~ER BüRGERMEISTER 1345 - 50241Pulheim Rathaus' An die Anwoh.ner der Ford- und der West-Aufbausiedlung e e Rückstauproblematik Alte Kölner Straße 26 Amt/Abt Telefon02238~808 Telefax 02238-808 Auskunft erteilt: Geschäftszeiche.n Datum Tiefbauamt 280 445 Herr Rademann IV/661 .,Q7~12.20.09 in der Ford- und der West-Aufbau-8iedlung Sehr geehrte Damen und Herren, die Verwaltung hat in der Sitzung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses am 12.11.2008 über die Gründe für die Rückstauproblematik in der Ford- und der West-Aufbausiedlung ausführlich informiert. 'Viele von Ihnen haben an der öffentlichen Sitzung teilgenommen. Für diejenigen, die keine Gelegenheit oder Möglichkeit hatten an der Sitzung teilzunehmen möchte ich zusammenfassend einigeallgemeil1esowie vor Ort festgestellte Ursachen für Kelleruberflutungen aufgrund des Rückstaus im Kanal netz darlegen. e e Ein Mitarbeiter des städtischen Tiefbauamtes, der vor Ort beratend tätig war musste leider feststellen, dass alle von der Kelleruberflutung betroffenen Bürgerinnen und Bürger entweder keinen oder nicht ausreichenden bzw. mit Mängeln behafteten Rückstauschutz hatten. Nachfolgend einige für Ihre Siedlung typischen' Beispiele für einen mangelhaften Rückstauschutz: • Das Niederschlagswasser der rückwärtigen Dachhälften von 3 bis 4 Häusern wird zusammen in einerSammelleitung unter der Kellersohle eines einzelnen Hauses nach vorne in den öffentlichen Kanal geführt. Durch den im Rück~taufalle entstehenden Druck wird durch undichte Leitungen Wasser in den Keller gedrückt. In anderen Fällen kann das Regenwasser dem öffentlichen Kanal erst gar nicht zufließen" da in derselben Leitung eingebaute ~ückstausicherungen im Rückstaufall schließen. Der Druck ist noch höher als im vorgenannten Fall und :.dasWasser tritt wiederum an undichten Leitungen oder anderen ungesicherten Stellen (Waschbecken, Bodenablauf, Dusche, etc.) aus. • Im Keller ist eine Pumpenanlage gegen Rückstau aus dem Kanalnetz installiert. Die Druckleitung ist vorschriftsmäßig senkrecht nach oben geführt bis sie oberhalb der Rückstauebene umlenkt und das gehobene Wasser in die Hausanschlussleitung ab- Besuchszeiten: MOntag - Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 16.00 - 18.00 Uhr, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Zusatzliche Offnungszeiten des EinwohnenneIdeaes: Dienstag 16~00-18.00 Uhr, Donnerstag 18.00 -19.00 Uhr Bankverbindungen: Kreissparkasse KOln 0157‫סס‬OO18, BLZ 37050299 Postbank KOIn 0024881 509.BLZ 37010050 Commmbank Pulheim 37OOO1000.Bl.Z 37040()44 Raiffeisenbank Br;tuweiler-Sinthem '008080018, BLZ 37062365 Dresdner Bank PulheimOSOO45OOOO.atZ 31080040 Volksbank Erft e.G. 6010400013, BLl 37069252 IBAN: bE02 37050288 0151000018. 8IC:COKSDE33 -2 - führt. Die Installation wäre insoweit vorschriftsmäßig, wenn die Druckleitung der Pumpe nicht aus Rohren mit einfachen Steckverbindungenausg,eführtwäre, die als Druckleitung völlig ungeeignet sind. Das .Rohr wird bei anstehendem Druck undicht sein oder sogar bersten. e e • In vielen Fällen drü,ckt dasW8S$ef durch den Kellerboden oder Qi~K~I,I~f\JV~OQ~.pi,~l;~ Sachverhalt wird von der Bürgerschaft auf undichte öffentliche Kanäle. zurückgeführt. Dieser Vorgang ist jedoch bei Entfernungen des Kanals zu den Häusern von meistens mindesten 3m und dem dazwischen anstehenden gewachsenen Boden schlichtw~9 nicht möglich. . Das Drücken des Wassers durch die Kellerwände ist, nach Einschätzung der Verwaltung, auf die um das Haus verlegten Drainageleitu,ngen zurückzuführen. Drainageleitungen haben die Aufgabe das im Erdreich auftretencJeWasser vom Haus abzuführen. Ein Anschluss der Drainageleitung an den Kanal ist jedoch -nicht ohne Grund - verboten. Im RückstaufaUe wird dieu~gekehrte Wirkung erzielt, das Abwasser drückt aus den unter Rückstau stehenden Drainageleitungen iris Erdreich und durchnässt die Kellerwände. • Es gibt eine ganze Reihe kleiner Mängel, die aber allesamt dazu führen, dass Wasser in die.'Kelier ein'dringen kann. In erster Linie sind das undichte Leitungen und Revisionsöffnungen mit nicht mehr vorhandenen, rissigen, undichten oder gänzlich fehlenden Ver- .scb.'-U:~.~q~lck~l.n Viele der betroffenen Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich darüber, dass trotz der zwischenzeitlich durchgeführten Dichtheitsprüfungen und damit verbundenen Sanierungsmaßnahmen bereits bei geringen Niederschlägen immer noch Wasser in die Keller der Häuser eindringt. Viele Anlieger nahmen an, dass dies auf undichte öffentliche Kanäle zurückzuführen sei. e e Vielfach wurde in der Bürgerschaft vermutet, dass Pumpen nicht eingeschaltet waren, weshalb der Rückstau im Kanal erst überhaupt entstehenkonnts. Oft sind die Pumpen an der Jägerstraße gemeint, diese sind jedoch nicht mehr existent, weil sie nach der Kanalsanierung in der Escherstraße überflüssig geworden sind. Das Abwasser fließt jetzt im Freigefälle dem Regenüberlaufbecken am Randkanal zu. Weitere Pumpen, auf dem Gelände des RegenüberiaufbeckensPulheim., pumpen das .nicht klärpflichtige Abwasser nur dann in den Kölner Randkanal, wenn der Wassersta,nd im Randkanal einen Ablauf im Freigefälle nicht erlaubt. Die Pumpen werden dabei automatisch über Sonden gesteuert. Ebenso wurde vermutet, dass Teilbereiche des Kanalnetzesoder Becken nicht in Betrieb gewesen sind und so vomandeneKapazitäten nicht genutzt wurden. Auch diese Annahme ist falsch, weder Kanäle noch .Beckenkönnen durch die Prozessleittechnik außer Betrieb genommen werden, sie haben zurzeit reine Oberwachungsfunktion. Die Verwaltung vermutete jedoch, wie oben dargestellt, dass zumindest das durch die Kellerwände und den Kellerboden eindringende Wasser auf die an den Kanal unzulässig angeschlossenen Drain~gen zurückzuführen ist. Daher wurde den Betroffen zugesagt, der Ursache auf den Grund zu gehen. Bei der West-Aufbau-8iedlung handelt es sich um eine Siedlung, die gleichartig von einer Bauträgergesellschaft gebaut wurde, so ist exemplarisch die Grundstücksentwässerung einer, aus 5 Häusern bestehenden Häuserreihe für die Untersuchung nach angeschlossenen Drainageleitungen ausgesucht worden. -3- -3- Am 11.05.2009 wurde durch die Rahmenvertragsfirma der Stadt eine TV-Befahrung Hauptkanals und der Grundstücksanschlüsse durchgeführt. eines Eine Auswertung der TV-Untersuchung hat ergeben, dass jeweils an die Hausanschlüsse der Eckhäuser vor der gesamten Häuserzeile verlaufende Drainageleitungenangeschlossen sind. Durch diese angeschlossenen Drainag.eleitungen wird bei einem Einstau des Kanals Abwasser auf die Häuser der jeweiligen Häusergruppen verteilt Das Abwasser versickert so im Erdreich. der ehemaligen Arbeitsräume der Baugruben, staut sich dort auf und erzeugt einen erhöhten Druck auf die Kellersohlen und Wände, die nicht.gegendruckendes Wasser geschützt sind. An den Schwachstellen der Hausabdichtungen tritt das Wasser dann ein. Durch die gleichartige Bauweise der Siedlung ist davon auszugehen, dass sehr viele Häuser auch von gleichartiger Problematik betroffen sind. Da die Drainageleitungen nicht nur zu nassen Kellern sondern auch zu einem Eintrag von Abwasser ins Erdreich führen, müssen diese Leitungen kurzfristig abgeklemmt werden. e e SoUte also auch Ihr Haus von der dargestellten Problematik betroffen sein., bitte ich Sie eindringlich im Sinne der Umwelt und in Ihrem eigenen Interesse, angeschlossene Drainagen vom Kanal abzuklemmen .. Anliegend finden sich eine InformationsbroschOre der Stadtverwaltung zum "Schutz vor Rückstau" aus dem Kanalnetz. Diese soll Ihnen einen Überblick über die Möglichkeit zum Rücksta.usch~bieten~ Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie im Internet. Dort können Sie einen kostenlo ... sen Ratgeber unter http://www.aqua-ing.de/Download/Sen/ice/Rueckstau-Handbuch ·pdf herunterladen. e e Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Dichtheit aller privaten Abwasserleitungen gern. ~ 61 aLandeswassergesetz bis zum 31.12.2015 überprüft werden muss. Sofern Ihre Leitungen vor dem 1. Januar 1965 erstellt wurden, endet diese Frist bereits am 31.12.2014. Wie bei der Rückstausicherung, liegt hier die Verantwortung beim Grundstückseigentümer. Oftmals. bietet es sich an, diese Fragen der Grundstücksentwässerung gemeinsam zu lösen. Wenn Sie z.B.lhre Grundleitungen (im Kellerboden verlegte Leitungen) komplett abklemmen und als Ersatz eine Abwasserleitung an der Kellerdecke abhängen, müssen Sie für diesen Bereich nach derzeitiger Gesetzeslage keine weitere Dichtheitsprüfung vornehmen. Sofern Sie dann auf Ablaufslellen im Keller verzichten oder hierfür eine Hebeanlage ,installieren, können auch Rückstauschäden sicher vermieden werden. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Entwässerungsabteilung gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ichael Senk) ster Beigeordneter des Tiefbauamtes