Daten
Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
319/2007
Datum
Schulverwaltungsamt
18.01.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
08.02.2007
Rat
28.03.2007
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
x
Betrifft:
Bestellung eines Vertreters in die Schulkonferenzen bei Personalentscheidungen
Beschlussentwurf:
Aufgrund der Empfehlung des Schulausschusses beschließt der Rat, als stimmberechtigtes Mitglied
bzw. als beratende Mitglieder in die Schulkonferenzen der jeweiligen Schule gem. § 61 Abs. 2
SchulG NRW zu entsenden:
als stimmberechtigtes Mitglied
BM Ulrich Schuster
als beratende Mitglieder
Karin Krings (CDU-Fraktion)
Jörg Müller (SPD-Fraktion)
Helga Weisweiler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Begründung:
In § 61 SchulG NRW ist das Verfahren für die Bestellung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters
normiert. Ein entsprechender Textauszug ist als Anlage beigefügt.
Neu ist die Bestimmung, dass die Schulkonferenz in geheimer Wahl aus den von der oberen
Schulaufsichtsbehörde benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter wählt. Hiefür wird
die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis
zu drei weitere Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers können beratend teilnehmen.
Von daher schlage ich vor, dass Herr BM Schuster als stimmberechtigtes Mitglied und je ein
Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen als beratende Mitglieder bei den vorbenannten
Personalangelegenheiten den Schulkonferenzen der jeweiligen Schule angehören.
Die Zustimmung des Schulträgers nach § 61 Abs. 4 SchulG NRW wird hiervon nicht berührt.