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Beschlussvorlage (Bestellung eines Vertreters in die Schulkonferenzen bei Personalentscheidungen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Bestellung eines Vertreters in die Schulkonferenzen bei Personalentscheidungen)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 319/2007 Datum Schulverwaltungsamt 18.01.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Schulausschuss 08.02.2007 Rat 28.03.2007 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen x Betrifft: Bestellung eines Vertreters in die Schulkonferenzen bei Personalentscheidungen Beschlussentwurf: Aufgrund der Empfehlung des Schulausschusses beschließt der Rat, als stimmberechtigtes Mitglied bzw. als beratende Mitglieder in die Schulkonferenzen der jeweiligen Schule gem. § 61 Abs. 2 SchulG NRW zu entsenden: als stimmberechtigtes Mitglied BM Ulrich Schuster als beratende Mitglieder Karin Krings (CDU-Fraktion) Jörg Müller (SPD-Fraktion) Helga Weisweiler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Begründung: In § 61 SchulG NRW ist das Verfahren für die Bestellung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters normiert. Ein entsprechender Textauszug ist als Anlage beigefügt. Neu ist die Bestimmung, dass die Schulkonferenz in geheimer Wahl aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter wählt. Hiefür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers können beratend teilnehmen. Von daher schlage ich vor, dass Herr BM Schuster als stimmberechtigtes Mitglied und je ein Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen als beratende Mitglieder bei den vorbenannten Personalangelegenheiten den Schulkonferenzen der jeweiligen Schule angehören. Die Zustimmung des Schulträgers nach § 61 Abs. 4 SchulG NRW wird hiervon nicht berührt.