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Beschlussvorlage (Obdachlosenunterbringung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
17 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Obdachlosenunterbringung) Beschlussvorlage (Obdachlosenunterbringung) Beschlussvorlage (Obdachlosenunterbringung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Amt für öffentl. Ordnung 32 96 01 Wa. 16.10.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 371/2003 Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 12.11.2003 Hauptausschuss 27.11.2003 Rat 10.12.2003 Betrifft: Unterbringung von Obdachlosen, Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen Beschlussentwurf: Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss empfiehlt dem Rat, die Errichtung einer Unterkunft für die Unterbringung von Obdachlosen, Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen zu beschließen. Die weiteren Planungen sind im zuständigen Fachausschuss durchzuführen. Begründung: In der Ratssitzung am 30.08.2000 wurde im Rahmen der Beratung über die Resolution gegen Rechtsextremismus von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angeregt, eine Aussprache über die Unterbringung von ausländischen Mitbürgern zu führen. Der Rat beschloss einstimmig, dass dieses zunächst im zuständigen Fachausschuss beraten werden sollte. Die Asylbewerber und sonstigen Flüchtlinge waren in der Gemeinde Inden genauso wie die Obdachlosen in der Vergangenheit in den Altorten Inden und Altdorf in Häusern der Fa. Rheinbraun untergebracht. Nach der Rückkehr der bosnischen Flüchtlinge in ihre Heimat im Juli 1998 sowie mit dem fortschreitenden Tagebau in Richtung auf Altdorf war diese Angelegenheit bereits zum wiederholten Male Thema in diesem Ausschuss. Dabei wurde von Seiten der Verwaltung klargestellt, dass auch zukünftig eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingen und Obdachlosen in der Gemeinde Inden vorhanden sein würde, die von der Gemeinde unterzubringen und zu betreuen wäre. In seiner Sitzung am 21.10.1998 entschied der Ausschuss einstimmig, mit der Fa. Rheinbraun ein Gespräch bezüglich des zeitlichen Rahmens zur weiteren Nutzung der Objekte in Inden und Altdorf zu führen. Die Fa. Rheinbraun wies mit Schreiben vom 16.02.1999 darauf hin, dass die Objekte in Altdorf bis Mitte 2000 geräumt sein müssten, da aufgrund von geringfügigen Baggerstreckenveränderungen die dort genutzten Objekte abgerissen werden müssten. Dies wurde auch noch einmal in einem gemeinsamen Gespräch am 19.04.1999 von Ratsmitgliedern, Verwaltung und Vertretern der Fa. Rheinbraun durch Herrn Gruben unmissverständlich deutlich gemacht. Um die Personen, die zu diesem Zeitpunkt noch in der Gartenstraße 11 -13 in Altdorf wohnten, unterbringen zu können, wurden für drei Familien von Asylbewerbern, zusätzlich zu den bereits angemieteten Wohnungen, Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt angemietet, um in den Unterkünften Merödgener Straße 1 und Bahnhofstraße 15 Platz zu schaffen, damit die Bewohner der Gartenstraße dort untergebracht werden konnten. Die Unterkünfte in Altdorf wurden daher in der zweiten Hälfte des Jahres 1999 an die Fa. Rheinbraun zurückgegeben. Seither standen als Gemeinschaftsunterkünfte nur noch Merödgener Straße 1 und Bahnhofstraße 15 in Inden zur Verfügung. Gem. § 53 Abs. 1 und 2 Asylverfahrensgesetz sind die Flüchtlinge grundsätzlich verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Nachdem aufgrund des Kosovokrieges das Verwaltungsgericht Aachen im Sommer 1999 bei fünf Asylbewerberfamilien feststellte, dass diesen das sog. "kleine Asyl" gem. § 51 Abs. 1 Ausländergesetz zu gewähren war und eine weitere Familie sowie eine einzelne Person als Asylberechtigte im Sinne des Art. 16 GG anerkannt wurden, erhielten die Betreffenden einen Reiseausweis sowie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Mit Ausnahme einer verbleibenden Familie sonstiger Flüchtlinge, die in einer von der Gemeinde privat angemieteten Wohnung untergebracht wurde, hatten alle anderen sich selbst auf dem privaten Wohnungsmarkt um eine Wohnung bemüht, so dass im Sommer 2001 auch die Bahnhofstr. 15 an RWE/Rheinbraun zurückgegeben werden konnte. Es verblieb dann lediglich die Merödgener Straße 1 als Unterkunft für Asylbewerber und Obdachlose. Bleibt es bei der aufgrund der im jeweiligen Einzelfall getroffenen Entscheidung, einen Teil der Asylbewerber und sonstigen Flüchtlinge in Privatwohnungen unterzubringen, so sind insgesamt rund 29 Personen in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Hierbei handelt es sich in fast allen Fällen um Personen, die aus den verschiedensten Gründen nicht in Privatwohnungen untergebracht werden können. Zum einen sind dies drei Familien mit insgesamt 16 Personen, die auf keinen Fall in einer privat angemieteten Wohnung untergebracht werden können. Diese Familien halten sich bereits seit Jahren in der Gemeinde Inden auf. Darüber hinaus handelt es sich um eine Frau und ihre beiden Kinder sowie 13 Einzelpersonen, die in den beiden letzten Jahren zugewiesen wurden. Weiterhin muss aufgrund der aktuellen Bestandszahlen der Gemeinde Inden mit neuen Zuweisungen gerechnet werden. Da die Zahl der Asylsuchenden allerdings seit geraumer Zeit rückläufig ist, wird von höchstens fünf zusätzlichen Personen ausgegangen. Dabei ist Familiennachzug bzw. nachwuchs mit einbezogen. Im Rahmen der Obdachlosenunterbringung ist auch zu berücksichtigen, dass der Gemeinde Inden weitere Spätaussiedler zugewiesen werden können, da das Aufnahmekontingent noch nicht erfüllt ist. Bisher konnten diese zwar relativ kurzfristig in Mietverhältnisse vermittelt werden. Außerdem hat die Zahl der leerstehenden Wohnungen, deren Vermieter bereit sind, an diesen Personenkreis zu vermieten, sich erheblich verringert, so dass es bei zukünftigen Zuweisungen sehr schwierig werden dürfte, entsprechende Wohnungen zu finden. Bei den zuletzt zugewiesenen Spätaussiedlerfamilien bestand auch keine Möglichkeit mehr, vor Zuzug bereits eine Wohnung anzumieten, so dass diese zunächst in der Merödgener Str. 1 unterge- Vorlage: 371/2003 Seite - 3 - bracht werden mussten. Erst nach rund 2 1/2 Monaten intensiver Suche konnten hierfür Mietwohnungen gefunden werden. Allerdings ist auch hier die Zahl der in der Bundesrepublik aufgenommenen Spätaussiedler rückläufig, so dass zunächst lediglich von einer weiteren Familie mit fünf Personen ausgegangen wird. Gleiches gilt für Einwohner der Gemeinde Inden, die obdachlos werden. Auch hier wird zunächst eine Familie berücksichtigt, so dass insgesamt ca. 40 bis 45 Personen unterzubringen wären. Die Kläranlage Inden wurde Ende 2001 stillgelegt, so dass der Restkanal in regelmäßigen Abständen abzupumpen ist. Darüber hinaus ist es in Merödgener Straße 1 nicht möglich, dem übermäßigen Energieverbrauch durch die dort wohnenden Personen noch weiter Einhalt zu gebieten, da die technischen Möglichkeiten hierfür nicht gegeben sind bzw. ein nachträglicher Einbau zu kostenintensiv oder praktisch nicht möglich wäre. Auch von Seiten der Fa. RWE/Rheinbraun wird immer öfter und eindringlicher auf den weiter fortschreitenden Tagebau und der damit verbundenen Notwendigkeit eines Ersatzes für die Unterkunft Merödgener Str. 1 hingewiesen. Es wird daher immer dringender erforderlich, eine Lösung für die weitere Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern zu finden. Verschiedene Firmen bieten für diesen Personenkreis Unterbringungsmöglichkeiten in Form von Schlichtwohnungen an. Dabei besteht die Möglichkeit, je nach Bedarf verschiedene Formen von Wohnungen z. B: für die Unterbringung von Einzelpersonen oder Familien mit und ohne Kinder in einem Hauskomplex zusammenzufassen. Bei der Standortsuche sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere bestätigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, in denen im Bezug auf die Unterbringung zum Teil erhebliche Probleme mit einzelnen Asylbewerbern bestanden, dass diese Personen darauf angewiesen sind, die für sie notwendigen Einrichtungen fußläufig zu erreichen. Da sie über kein Auto verfügen dürfen, ist es wichtig, dass z. B. die Gemeindeverwaltung, Ärzte und auch Einkaufsmöglichkeiten sich in der Nähe der Unterkünfte befinden. Darüber hinaus besuchen viele Kinder von Flüchtlingen regelmäßig die Schulen. Das bedeutet, dass sich der Standort der zu planenden Unterkunft in der Nähe des neuen Ortskernes befinden sollte. Aus diesem Grund scheiden Standorte wie z. B. Vilvenich, Gewerbegebiet Pier oder Schophoven aus, da die notwendige Versorgung dort nur sehr schwer zu erreichen ist. Die weiteren Planungen bezüglich in Frage kommender Standorte sind im zuständigen Fachausschuss vorzunehmen. Darüber hinaus müssen für 2004 Haushaltsmittel für Planungen usw. im Haushalt vorgesehen werden.