Daten
Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Finanz- und Rechnungswesen
II/Hall
22.11.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
22.11.2007
Rat
12.12.2007
TOP Ein Ja
Nein
431/2007
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung - Winterdienst“ für das Jahr
2005
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat,
den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Winterdienst“ von 4.782 € lediglich in Höhe von 3.203 €
für die Vorkalkulation 2008 zu berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des
Nothaushaltes (nicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings
dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Allerdings gilt das nur für einen Teil
der gesamten Kostenunterdeckung. Denn eine Gebührenbedarfsberechnung auf der Grundlage
betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte berücksichtigt keine außergewöhnlichen Ereignisse.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der
Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Winterdienst“ für das Jahr 2005 ist als
Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannte
Empfehlung vor.