Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/J.
08.11.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
29.11.2007
Rat
12.12.2007
TOP Ein Ja
Nein
446/2007
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2008
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift beigefügte Satzung über die Festsetzung des
Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) der Gemeinde Inden für das
Haushaltsjahr 2008.
Begründung:
Einer der Bestandteile einer Haushaltssatzung ist die Festsetzung des Höchstbetrages der
Kassenkredite.
Da die Haushaltssatzung für das Jahr 2008 jedoch erst im Laufe des kommenden Jahres beschlossen
wird, sollte der Rat vorab die beigefügte Satzung über den Höchstbetrag der Kassenkredite
(Kassenkredit-Satzung) für das Haushaltsjahr 2008 beschließen, um die Liquidität der
Gemeindekasse Inden zu gewährleisten.
Der von mir vorgeschlagene Höchstbetrag von 13 Mio Euro wurde gegenüber dem Jahr 2007 nicht
verändert und wurde wiederum so gewählt, dass die Kassenliquidität auch im Jahr 2008 in jedem
Fall gesichert ist.
Im Übrigen ist diese Satzung zur Aufnahme von Kassenkrediten dem Kreditinstitut vorzulegen.
Vorlage: 446/2007
Seite - 2 -
Satzung
über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung)
für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Inden vom 12. Dezember 2007
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der z.Zt. gültigen
Fassung hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 12. Dezember 2007 folgende Satzung
beschlossen:
§1
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 13.000.000 EURO festgesetzt.
§2
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2008 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (KassenkreditSatzung) für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Inden vom 12. Dezember 2007 wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW
2023) in der z.Zt. gültigen Fassung die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer
Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich gekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 12. Dezember 2007
Bürgermeister