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Beschlussvorlage (Bestattungswesen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Bestattungswesen)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 438/2007 Datum Finanz- und Rechnungswesen 06.11.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 22.11.2007 Rat 12.12.2007 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2005 Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat: 1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von 16.614 €, 2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 36.263 € und 3. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von 20.729 € durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2005 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 1: Der hohe Fehlbetrag bei der Endkostenstelle „Grabbereitung“ ist insbesondere auf die geringen Einnahmen bei den Sargbestattungen zurückzuführen.