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Beschlussvorlage (Abfallentsorgung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
13 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Abfallentsorgung) Beschlussvorlage (Abfallentsorgung) Beschlussvorlage (Abfallentsorgung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 437/2007 Datum Finanz- und Rechnungswesen 06.11.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 22.11.2007 Rat 12.12.2007 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 2. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2007 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Beförderung von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2007 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005. Begründung: Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung 76,08 € (Gebühr 2007 = 81,48 € ) MGB 240 - 14-tägige Leerung 125,40 € (Gebühr 2007 = 130,92 € ) Abfallsack: Die Gebühr für den Abfallsack in Höhe von 3,50 € sollte nicht verändert werden. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden: MGB 60 - 14-tägige Leerung 106,68 € ( Gebühr in 2007 = 102,24 € ) MGB 120 - 14-tägige Leerung 187,80 € ( Gebühr in 2007 = 180,12 € ) MGB 240 - 14-tägige Leerung 350,04 € ( Gebühr in 2007 = 335,76 € ) 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.677,24 € ( Gebühr in 2007 = 1.576,44 € ) Vorlage: 437/2007 Seite - 2 - 2. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2007 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV NRW S. 498) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV NRW S. 488), und § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 21. Juni 1988 (GV NRW S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. März 2007 (GV NRW S. 142) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2007 folgende 2. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom 12. Dezember 2007 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 und der Abfallsatzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 beschlossen: Artikel I § 4 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für eine/n a) Restmülltonne (Müllgroßbehälter) bei 60 l Rauminhalt (MGB 60) - 14-tägige Leerung - 106,68 € bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 187,80 € bei 240 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 350,04 € 1,1-cbm-Umleerbehälter (Container) - 14-tägige Leerung - 1.677,24 € b) Bio-Tonne (Müllgroßbehälter) bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 76,08 € bei 240 l Rauminhalt (MGB 240) - 14-tägige Leerung - 125,40 € Vorlage: 437/2007 Seite - 3 - Artikel II Diese 2. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 4 Nr. 1 der Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006, zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 2. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2007 zur Gebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 12. Dezember 2007 Bürgermeister