Daten
Kommune
Inden
Größe
13 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
437/2007
Datum
Finanz- und Rechnungswesen
06.11.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
22.11.2007
Rat
12.12.2007
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
2. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2007 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005
zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur
Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Beförderung von Abfällen
im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung vom
12. Dezember 2007 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des
Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005.
Begründung:
Bio-Tonne:
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt:
MGB 120 - 14-tägige Leerung
76,08 € (Gebühr 2007 = 81,48 € )
MGB 240 - 14-tägige Leerung
125,40 € (Gebühr 2007 = 130,92 € )
Abfallsack:
Die Gebühr für den Abfallsack in Höhe von 3,50 € sollte nicht verändert werden.
Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container):
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen
wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden:
MGB 60 - 14-tägige Leerung
106,68 € ( Gebühr in 2007 = 102,24 € )
MGB 120 - 14-tägige Leerung
187,80 € ( Gebühr in 2007 = 180,12 € )
MGB 240 - 14-tägige Leerung
350,04 € ( Gebühr in 2007 = 335,76 € )
1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.677,24 € ( Gebühr in 2007 = 1.576,44 € )
Vorlage: 437/2007
Seite - 2 -
2. Änderungssatzung
vom 12. Dezember 2007 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des
Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV NRW S. 498) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969
(GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV NRW S. 488), und
§ 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 21. Juni 1988 (GV NRW
S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. März 2007 (GV NRW S. 142) hat
der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2007 folgende
2. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom 12. Dezember 2007 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 und der Abfallsatzung des
Kommunalunternehmens RegioEntsorgung über die Vermeidung, Verwertung sowie das
Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005
beschlossen:
Artikel I
§ 4 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
1. Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für eine/n
a) Restmülltonne (Müllgroßbehälter)
bei 60 l Rauminhalt (MGB 60)
- 14-tägige Leerung -
106,68 €
bei 120 l Rauminhalt (MGB 120)
- 14-tägige Leerung -
187,80 €
bei 240 l Rauminhalt (MBG 240)
- 14-tägige Leerung -
350,04 €
1,1-cbm-Umleerbehälter (Container) - 14-tägige Leerung -
1.677,24 €
b) Bio-Tonne (Müllgroßbehälter)
bei 120 l Rauminhalt (MGB 120)
- 14-tägige Leerung -
76,08 €
bei 240 l Rauminhalt (MGB 240)
- 14-tägige Leerung -
125,40 €
Vorlage: 437/2007
Seite - 3 -
Artikel II
Diese 2. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2008 in Kraft.
Gleichzeitig tritt § 4 Nr. 1 der Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005, zuletzt geändert
durch die 1. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006, zur Satzung über die Abfallentsorgung der
Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung
sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes
RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 2. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2007 zur Gebührensatzung vom 20.
Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember
2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern
von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 12. Dezember 2007
Bürgermeister