Daten
Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 148/00/......
Der Bürgermeister
Kämmerei
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss
Rat
Aktenzeichen
II/J.
Termin
Datum
30.10.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
15.11.2000
14.12.2000
Betrifft:
1. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2000 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur
Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999
Beschlußentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 1. Änderungssatzung vom 14.
Dezember 2000 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999.
Begründung:
Bio-Tonne
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt:
MGB 120 - 14-tägige Leerung
154,20 DM
MGB 240 - 14-tägige Leerung
218,40 DM.
Abfallsack
Die Gebühr für den Abfallsack bleibt unverändert bei 7,00 DM bestehen.
Sperrmüll
Die Gebühr für eine Sperrgutmarke je Stück/Bündel/Gerät in Höhe von 10,00 DM für die Entsorgung
von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott, Kühlgeräte, Ölradiatoren, Wärmetauscher, Altholz und
Altmetall bleibt bestehen.
Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container)
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) werden
wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt:
MGB 60 - 14-tägige Leerung
157,20 DM
MGB 120 - 14-tägige Leerung
242,40 DM
MGB 240 - 14-tägige Leerung
441,60 DM
1,1 cbm Umleerbehälter (Container) - 14-tägige Leerung 2.100,00 DM.
T555.DOC
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