Daten
Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
07.05.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
23.05.2007
Rat
06.06.2007
TOP Ein Ja
Nein
367/2007
Ent Bemerkungen
Betrifft:
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden „Freizeitzentrum Golsteinkuppe“
- Feststellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
-
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und über die eingegangenen Stellungnahmen während der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten
Beschlussvorschlägen beschlossen.
-
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden „Freizeitzentrum
Goltsteinkuppe“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, wird in vorliegender Form
beschlossen.
-
Die Änderung ist gem. § 6 BauGB der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Die öffentliche Auslegung ist in der letzten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und
–entwicklung am 21. März 2007 beschlossen worden. Wegen der gesetzlich vorgegebenen
Beteiligungsfristen läuft die Frist erst am 10. Mai ab. Um das Baurecht für die Errichtung des
Aussichtsturmes „Großer Indemann“ spätestens im September diesen Jahres zu erreichen, ist ein
Beschluss über den Flächennutzungsplan wegen der Genehmigungsfristen der Bezirksregierung
Köln vor der Sommerpause notwendig.
Die notwendigen Unterlagen werden den Fraktionen zu ihren Beratungen zur Verfügung gestellt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.